Sachverhalt:
Die
Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Stakendorf hat in
ihrer Sitzung am 19. Januar 2019 den Hauptlöschmeister Holger Vogt zum
stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Stakendorf
gewählt.
Gemäß § 11 Abs. 3
des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein bedarf diese Wahl der Zustimmung der
Gemeindevertretung.
Nach Zustimmung
erfolgt die Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter
für die Dauer von 6 Jahren sowie die Vereidigung.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Hauptlöschmeisters Holger Vogt zum
stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Stakendorf zu.
Die
Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.