Betreff
Abwägung von Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und nach § 4 Abs. 1 BauGB (Träger öffentlicher Belange)
Vorlage
SCHÖN/BV/382/2019
Aktenzeichen
III / B-Plan 67 (Schönberg)
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der zur Offenlegung zu bestimmenden Entwürfe für

 

¾     die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

¾     die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 67

 

konnten zwei wesentliche Verfahrensschritte abgeschlossen werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Zur Sicherstellung dieser rechtlichen Verpflichtung der Gemeinde wurde am 26.09.2018 im Rahmen der Einwohnerversammlung SCHÖN/EV/02/2018 die Unterrichtung der Öffentlichkeit vorgenommen.

 

Als Folge dieser Unterrichtung ist es zu Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken gekommen, über deren Berücksichtigung im weiteren Planverfahren (Parallelverfahren für den Flächennutzungs- und Bebauungsplan) zu entscheiden ist.

 

Nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Auch hier sind Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken vorgetragen worden, über deren Berücksichtigung im weiteren Planverfahren zu entscheiden ist.

 

Die Entscheidung über die Berücksichtigung erfolgt dergestalt, dass abzuwägen ist, ob und in welchem Umfang die Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken in die zur künftigen Offenlegung zu bestimmenden Entwürfe des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes eingearbeitet werden.

 

Der Städteplaner vom PROJEKT ZENTRUM 99 GMBH, Dr. Joachim Heisel, hat zu diesem Zweck die in der Anlage befindlichen Abwägungsvorschläge unterbreitet.


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgendes:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB werden für

 

¾     die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

¾     die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 67

 

in der Weise abgewogen, wie es sich aus der Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/382/2019 ergibt.

 

  1. Das Ergebnis der Abwägung ist in die noch zu erarbeitenden und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmenden Entwürfe des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes einzuarbeiten.