Betreff
Konzept des Bürgermeisters zur Führung der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/341/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In ihrer konstituierenden Sitzung am 21.06.2018 hat die Gemeindevertretung beschlossen den Bürgermeister darum zu bitten, in der November-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein „Konzept zur Führung der Gemeinde Schönberg“ vorzulegen. In seiner Begründung führt der Antragsteller u.a. aus: „…Für die EIS-Fraktion sei es nun Zeit, die seinerzeitigen Diskussionen über mögliche Organisationsmodelle, die bereits zu Zeiten des alten Bürgermeisters Osbahr beraten worden sind, und auch dem neuen Bürgermeister bereits bekannt sind, wieder aufzugreifen. Er verweist auf die Historie und die seinerzeit entwickelten Gedanken über eine sinnvolle Organisation der Gemeinde und ihrer Betriebe. Er betont ausdrücklich, dass es der EIS um Hilfestellung gehe, um einen Leitfaden und um die wirtschaftliche Führung der Gemeinde. Es gehe nicht darum, den Bürgermeister vorzuführen oder ihm gar zu misstrauen. Ganz im Gegenteil, die EIS-Fraktion wolle helfen, die Eigenbetriebe neu aufzustellen. Nach ihrer Ansicht sollten die Betriebsleiter durch entsprechende Aufgabendelegation mehr in die Verantwortung genommen werden; man sollte die Betriebsleiter einfach mal machen lassen…“, beschreibt der Antragsteller seine Intention.

Bei dem Antrag ging es um die Beantwortung von zwei Fragekomplexen. Zu Fragekomplex „A“ heißt es: „…wie sich der Bürgermeister die Organisation seines Verantwortungsbereichs und eine entsprechende Delegation von Verantwortung vorstellt, um neben der Verwaltung der Gemeindebetriebe und -stellen genügend Kapazität für die Kommunikation mit den politischen Gremien und den Bürgern aufbringen zu können“.

Beim Fragekomplex „B“ wird die Frage gestellt: „…wie der Bürgermeister den Verwaltungshaushalt ausrichten will, um freie Finanzspielräume zu erwirtschaften, die insbesondere im Hinblick auf beabsichtigte Investitionen und auf den Schuldenstand der Gemeinde notwendig sind. Hierbei ist insbesondere der wirtschaftliche Betrieb des Tourist-Service und des Bauhofes von Bedeutung und sollte diesbezüglich mit Maßnahmen angesprochen werden.“

Die hier nun vorliegende Vorlage soll in zwei gesonderten nacheinander folgenden Abschnitten Antworten zu den benannten Fragestellungen geben, soweit dieses derzeit möglich ist.

 

Abschnitt A: Organisation des Verantwortungsbereichs des Bürgermeisters

Wie der Antragsteller schon ausführte, begannen die Überlegungen über mögliche konzeptionelle Veränderungen der Personalstruktur noch während der Amtszeit des früheren Amtsvorgängers Dirk Osbahr. In verschiedenen Gesprächsrunden wurden unter Beteiligung der Verwaltung, der Selbstverwaltung sowie des Bürgermeisters verschiedene Strukturmodelle bzw. -ideen besprochen. die dazu beitragen sollten, dem Bürgermeister die Führung der Gemeinde zu erleichtern bzw. diese zu verbessern.

Rekapitulation der strukturellen Entwicklung…

Eine wesentliche Ursache dieser Überlegungen ist in der Tatsache zu sehen, dass die Verwaltungsstrukturreform des Landes Schleswig-Holstein dazu führte, dass die Gemeinde Schönberg damals seine gemeindeeigene Verwaltung verlor und diese als nun amtsangehörige Gemeinde an das Amt Probstei abgegeben hat. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Eingliederung der bisher amtsfreien Gemeinden Ostseebad Laboe und Schönberg sowie der bisher dem Amt Selent-Schlesen angehörende Gemeinde Stoltenberg in das Amt Probstei, wurden damals im Jahr 2006 die wichtigsten rechtlichen Details hierzu geregelt. Das Ostseebad Schönberg verlor damals zudem die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisteramtes, wie unter anderem auch das Ostseebad Laboe.

Da diese Verwaltungsstrukturreform in vielen größeren Gemeinden zu Problemen führte, wurde sie noch einmal überarbeitet und Gemeinden mit einer Größe von über 4.000 Einwohnern nun die Möglichkeit eingeräumt einen hauptamtlichen Bürgermeister wählen zu können und zwar auf freiwilliger Basis. Davon machten innerhalb des Amtes Probstei auch die Gemeinde Laboe und die Gemeinde Schönberg gebrauch. Die hohe Aufgabendichte eines Bürgermeisters einer Gemeinde mit mehr als 4.000 Einwohnern machen es, insbesondere dann wenn sie zusätzlich mit touristischen Aufgaben befasst ist, praktisch unmöglich ehrenamtlich geführt zu werden. Auch die Anzahl der für die Gemeinde verbleibenden Mitarbeiter, spielt hierbei eine große Rolle.

Die Gemeindevertretungen in dem Ostseebad Laboe und dem Ostseebad Schönberg entschieden sich dazu, diesen Weg zu gehen. So wurden Jahr 2013 zwei neue Bürgermeister gewählt, die ihr Amt hauptamtlich ausführen sollten.

Der Laboer Bürgermeister trat allerdings schon nach wenigen Monaten von seinem Amt zurück. Er begründete damals seinen Rückzug mit Anfeindungen und Blockaden, die aus seiner Sicht eine konstruktive Politik unmöglich gemacht hätten. Es gäbe aus seiner Sicht eine regelrechte Kampagne gegen ihn. Weiter führte er aus, dass es aus seiner Sicht an einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre in der Gemeinde fehlen würde. Offen und verdeckt hätte man gegen ihn gearbeitet. Dem wolle er sich nicht länger aussetzen, so der damalige Bürgermeister bei seinem Rücktritt.

Der Schönberger Bürgermeister Dirk Osbahr, der als gemeinsamer parteiloser Wunschkandidat aller drei Fraktionen die Wahl gewonnen und am 1. Mai 2013 sein Amt angetreten hatte, ist ebenso noch weit vor dem Ende seiner Amtszeit schon nach drei Jahren von seinem Amt zurückgetreten. Die Kieler Nachrichten (27.07.2016) berichteten damals: „…Zwar habe er selbst im Amt Probstei seine Verwaltungsausbildung absolviert und sei dort auch Kämmerer gewesen, bevor er 2004 als leitender Verwaltungsbeamter nach Dänischenhagen wechselte. „Ich kannte das Amt, aber vor der Verwaltungsstrukturreform. Die jetzigen Rahmenbedingungen machen es einem hauptamtlichen Bürgermeister ohne eigene Verwaltung sehr schwer“, so Osbahr. Diese Bedingungen habe er unterschätzt, gestand der 44-Jährige…“. Mit dem Ausscheiden aus dem Amt wurde die Überarbeitung der strukturellen Konstellationen zunächst ausgesetzt. Einzig die Verschiebung des Kultur- und Veranstaltungsetats vom Gemeindehaushalt in den Wirtschaftsplan des Tourist-Service, wurden während der Übergangszeit, in der das Amt „kommissarisch“ von der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin Antje Klein ehrenamtlich geführt wurde, umgesetzt. Die meisten weiteren offenen Projekte bzw. Entscheidungen, wurden auf den Zeitpunkt vertagt, an dem der neue hauptamtliche Bürgermeister im Amt sein würde.

Bewertung des aktuellen Systems als amtsangehörige Gemeinde…

Mit seiner Einschätzung zu den Schwierigkeiten im System, lag der damalige Bürgermeister Osbahr, ein ausgewiesener und langjährig tätiger Verwaltungsfachmann mit Erfahrung als leitender Beamter, auch nicht allein. Ähnlich beurteilen diese Situation (hauptamtlicher Bürgermeister ohne eigene Verwaltung in einer amtsangehörigen Gemeinde oder einer amtsangehörigen Kleinstadt zu sein, die zudem die Funktion eines Unterzentrums erfüllt oder durch eine touristische Prägung mit vielen zusätzlichen Zweitwohnungsinhabern ein erhöhtes Aufgabenprofil vorweisen) auch andere Amtsinhaber in gleicher Situation. Eine Arbeitsgruppe des Städtetages Schleswig-Holstein befasst sich daher auch schon seit einiger Zeit mit dieser Problematik.

In einer Bilanz unter dem Titel „Ergebnis der Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich“ vom 11.02.2016 setzt sich auch der Landesrechnungshof kritisch mit dieser Thematik auseinander.

So heißt es dort auf Seite 40ff:

„…Auch für hauptamtlich verwaltete Gemeinden oder Städte galt die Mindestgröße. Sie konnten diese durch eine Fusion oder eine Verwaltungsgemeinschaft mit einem Amt oder einer anderen Gemeinde erreichen. Dies bedeutete jedoch zugleich, dass

- amtsangehörige Gemeinden, die nicht die Geschäfte des Amtes führten

oder

- amtsfreie Gemeinden, deren Verwaltungsgeschäfte von einer anderen Gemeinde oder von einem Amt geführt wurden,

ehrenamtlich zu verwalten waren. Allerdings konnte das Innenministerium Ausnahmen von dieser Verpflichtung machen. Davon hat das Innenministerium sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Lediglich für St. Peter-Ording, Leck, Niebüll und Tönning wurde über eine Ausnahmegenehmigung ein hauptamtlicher Bürgermeister ohne eigene Verwaltung zugelassen. Bei den größeren Kommunen unterhalb von 8.000 Einwohnern war diese strikte Regelung problematisch, insbesondere, wenn sie stark touristisch geprägt waren und/oder über viele öffentliche Einrichtungen verfügten. Die Mehrheit der betroffenen ehrenamtlichen Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass allein der Zeitaufwand in etwa einer Vollzeitstelle entsprechen würde. Zudem erfordere z. B. die Leitung eines Kurbetriebs oder anderer Einrichtungen mit zum Teil umfangreichem Personal - auch mit Unterstützung des Amtes - eine nicht immer ausreichend vorhandene Professionalität und Verwaltungserfahrung. Soweit eine ehrenamtliche Leitung ohne eigene Verwaltung gerade noch als möglich bejaht wurde, hätten günstige Konstellationen vorgelegen (z. B. Rentner/Pensionär oder Freiberufler). Es sei fraglich, ob dies auch in Zukunft zu gewährleisten sei…“. Und ich möchte hierzu hinzufügen, dass die De-facto-Voraussetzung „Rentner/Pensionär oder gar Privatier“ für ein solches Amt zu sein, demokratisch höchst bedenklich wäre bzw. mit demokratischen Grundsätzen kaum vereinbar wäre.

Abschließend dazu schreibt der Landesrechnungshof auf Seite 43 weiter „…auch die nachträgliche Möglichkeit eines hauptamtlichen Bürgermeisters einer amtsangehörigen Gemeinde mit mehr als 4.000 Einwohnern stellten eine gewisse Reparatur der Verwaltungsstrukturreform dar, allerdings mit entsprechenden Problemen und Nachteilen. Mit diesen gesetzgeberischen Notlösungen wurde nämlich offenbart, dass die Amtsverfassung als gutes Modell für den ländlichen Raum an ihre Grenzen stößt, wenn einwohnerstarke Gemeinden und Städte Mitglieder eines Amtes werden.“

In seinem Fazit kommt der Landesrechnungshof auf Seite 10 zu dem Ergebnis: „Als problematisch hat sich herausgestellt, dass die zentralen Orte unter 8.000 Einwohnern in der Regel in ein Amt eingegliedert wurden. Die Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ mit der Führung durch den zentralen Ort oder die Geschäftsführung nach § 23 AO wäre im Interesse aller Beteiligten die bessere Lösung gewesen. Für die Kooperation der von der Verwaltungsstrukturreform nicht erfassten Kragenämter, aber auch für die erfolgten Zusammenschlüsse sind diese Lösungen anzustreben, sobald sich eine geeignete Gelegenheit bietet…“.

Strukturelle Optionen für die Gemeinde Schönberg…

Soweit die landesweite Bewertung der Situation von Gemeinden wie Schönberg, die durch die Verwaltungsstrukturreform, trotz überregionaler Funktionen als Unterzentrum, ihre Verwaltungsselbständigkeit verloren haben. Insgesamt lässt sich die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Amtes Probstei grundsätzlich als gut bewerten, wenn auch es gelegentlich immer wieder mal zu Konfliktsituationen kommen kann. Insbesondere die Problematik, eine von zwanzig Gemeinden des größten Amtes innerhalb des Kreises Plön zu sein und zum Beispiel auch nicht die Möglichkeit zu haben, Prioritäten zwingend vorgeben zu können, schmälert den Handlungsspielraum im Vergleich zu einer amtsfreien Gemeinde mit eigener Verwaltung. Auch eine Erweiterung der Anzahl der Verwaltungsmitarbeiter, um zum Beispiel Projekte wie das „Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept für Schönberg“ zügiger umsetzen zu können, wäre stets von der Zustimmung des Amtsausschusses in Zusammenarbeit mit dem Amtsdirektor abhängig.

Um effektiver agieren zu können und evtl. auch Synergieeffekte zu erhalten wurden gemeinsam unterschiedliche Strukturmodelle diskutiert. Eines der präferierten Modelle war die Schaffung einer unteren Leitungsebene, direkt unterhalb des Bürgermeisters, der auch Werkleiter der Eigenbetriebe ist, quasi als unterstützende „rechte Hand“, vergleichbar mit der Position des Büroleitenden Beamten, wie es sie auch schon vorher in der Gemeinde Schönberg gegeben hat und wie sie auch in anderen Städten und Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnern zur Unterstützung des Bürgermeisters üblich ist. Der Büroleitende Beamte leitet und koordiniert in der Regel die Dienstaufgaben der jeweiligen Fachdienste (im Falle der Gemeinde Schönberg der beiden Eigenbetriebe und des Bauhofs und der weiteren Mitarbeiter) und ist zusätzlich verantwortlich für das Bürgermeisterbüro. Zusätzlich dazu gab es den Vorschlag der Schaffung einer gemeindeeigenen Vollzeit-Vorzimmerstelle.

Möglicherweise war bei dieser Idee auch die amtsangehörige Stadt Lütjenburg, mit ca. 5.300 Einwohnern (Schönberg hat ca. 6.400 Einwohner) Vorbild. Ähnlich wie in Schönberg ist in Lütjenburg der Bürgermeister Chef von knapp 50 gemeindeeignen Mitarbeitern. Neben dem hauptamtlichen Bürgermeister beschäftigt Lütjenburg zu seiner Unterstützung u.a. auch einen sogenannten Gemeindereferenten, der den Bürgermeister in seinem Auftrag projektorientiert unterstützt sowie zusätzlich in Vollzeit eine eigene Vorzimmermitarbeiterin. Formell sind beide Mitarbeiter beim Amt Lütjenburg-Land beschäftigt, unterliegen aber den Weisungen des Bürgermeisters und werden zu 100 Prozent durch die Stadt finanziert.

Weitere Modelle die diskutiert wurden, waren die „Fusion“ von gemeindeeigenen Betriebsbereichen, wie zum Beispiel die Schaffung des Eigenbetriebs „Technische Dienste“ aus einer Zusammenlegung des Bauhofs mit dem Ortsentwässerungsbetrieb oder der Kultur- und Veranstaltungsabteilung mit dem Tourist-Service. Möglich zu diskutieren wäre aber ebenso die Zusammenführung des gemeindeeigenen Bauhofs mit dem Tourist-Service, da hier in der Praxis diverse Überschneidungen der Tätigkeitsfelder vorhanden sind. Jegliche „Fusionsideen“ wären aber in der Tat auch kritisch bezüglich ihrer Effizienz und ihrer steuerrechtlichen Logik zu hinterfragen. Insbesondere der Mehraufwand für die Gesamtbetriebsleitung einer solchen fusionierten Einheit ist nicht zu unterschätzen und würde im Saldo nicht automatisch zu einer Einsparung führen. Sogar ein gegenteiliger Effekt wäre nicht auszuschließen.

Nachdem für das Haushaltsjahr 2017 der Beschluss gefällt wurde, die Sachkosten der Kultur- und Veranstaltungsabteilung in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Tourist-Service zu überführen, war es von mir als neuem Bürgermeister nur folgerichtig, das dazugehörige Personal ab dem 1.1.2018 ebenso dem Tourist-Service zuzuordnen. Auch in der fiskalischen Betrachtung erscheint dieses logisch, dienen doch die Veranstaltungen der Kultur- und Veranstaltungsabteilung auch der Attraktivitätssteigerung des Ostseebads Schönberg für den Tourismus, zumal die meisten Veranstaltungen, darunter auch die kostenintensivsten, während der kurabgabepflichtigen Zeit stattfinden. Darüber hinaus gehende Zusammenlegungen erscheinen kurzfristig derzeit nicht sinnvoll.

Besonderes Augenmerk bei weiteren Strukturüberlegungen sollte dem Bereich der Reinigungskräfte geschenkt werden. Die Gemeinde Schönberg kauft neben der Beschäftigung zweier eigener Reinigungskräfte, gebunden durch Verträge, Reinigungsleistung bei gewerblichen Reinigungsunternehmen ein. Hier gäbe es gute Gründe die dafür sprächen, diese Reinigungsleistung durch einzustellendes eigenes Personal, das zudem einer Organisationseinheit zuzuordnen wäre, erbringen zu lassen.

Rolle bzw. Funktion des hauptamtlichen Bürgermeisters in Schönberg…

Mit einer Anzeigenschaltung unter dem Titel „Kandidaten m/w für das hauptamtliche Bürgermeisteramt (A14) in Schönberg gesucht!“ u.a. in der regionalen aber auch überregionalen Presse und den damit verbundenen Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro, hat die Gemeindevertretung das Möglichste dafür getan, einen geeigneten Kandidaten für das Schönberger Bürgermeisteramt zu finden. Weiter hieß es in der Ausschreibung: „Die Bürgermeisterin /der Bürgermeister ist gleichzeitig Werkleiterin/ Werkleiter für die kommunalen Eigenbetriebe „Tourist-Service Ostseebad Schönberg“ und „Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg/Holstein“…“. Darüber hinaus hieß es in der Anzeige: „Außerdem ist sie oder er Dienstvorgesetzte/r von rd. 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“.

Auch dieser wichtige Hinweis auf das Aufgabenprofil des Schönberger Bürgermeisteramtes war mit Sicherheit bei der Entscheidung, sich für dieses Amt zu bewerben, für alle Bewerber von nicht unwesentlicher Bedeutung. Räumt doch die Möglichkeit, als amtsangehöriger Bürgermeister (ohne eigene Verwaltungsmitarbeiter) über eigenes Personal zu verfügen die Möglichkeit ein, direkt Einfluss auf wesentliche Bereiche der gemeindlichen Entwicklung zu nehmen und somit im Interesse der Bürger, die ihn in einer Persönlichkeitswahl direkt gewählt haben zu handeln. Bei der Entscheidung einer Gemeinde wie Schönberg, die weniger als 8.000 Einwohner hat, auf freiwilliger Basis statt eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, der durch die Gemeindevertretung gewählt wird, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen, spielt die Tatsache, dass rund 50 Mitarbeiter geführt werden müssen sicher auch eine Rolle. Die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein beschreibt hier die Rolle des Bürgermeisters als oberster Dienstvorgesetzter einer Gemeinde ziemlich eindeutig. Ziel der Gemeindevertretung muss es daher sein – auch aus Respekt des Bürgerwillens bei der Bürgermeisterwahl – den Bürgermeister in seiner Funktion zu stärken und in diesem Sinne zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben ggf. durch das zur Verfügung stellen personeller Ressourcen zu unterstützen.

Ein Rollenmodel von Opposition und Regierung, wie man es aus dem Landtag oder Bundestag kennt, gibt es wohlweislich auf kommunaler Ebene nicht. Von enormer Bedeutung, für die gedeihliche Entwicklung einer Gemeinde, ist das gemeinsame Miteinander von Selbstverwaltung und Verwaltung mit dem Bürgermeister, zum Wohle des Ostseebads Schönberg.

Verantwortungsbereich des Bürgermeisters – Delegieren von Verantwortung…

Die Eigenbetriebe der Gemeinde Schönberg, der Ortsentwässerungsbetrieb und der Tourist-Service Ostseebad Schönberg sowie der Bauhof werden inhaltlich durch die Betriebsleitungen geführt, die im Rahmen ihrer fachlichen Qualifikation die täglichen Arbeitsabläufe sicherstellen. Ihnen vorgesetzt ist ausschließlich der Werkleiter bzw. hauptamtliche Bürgermeister der Gemeinde Schönberg als gesamtbetriebliche Leitung. Im Rahmen dieser Verantwortung kann und wird ganz individuell in allen dienstlichen Belangen Verantwortung entsprechend delegiert. Letztlich wird aber auch in der Erwartung der Bürger, von dem von Ihnen in direkter Wahl gewählten Bürgermeister erwartet, in seiner Gesamtverantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter der Gemeinde Schönberg die für die Gemeinde notwendigen Tätigkeiten ausüben. Umgekehrt können die Beschäftigten der Gemeinde Schönberg von Ihrem obersten Dienstvorgesetzten erwarten, dass dieser ihre innerbetrieblichen Belange ernst nimmt und berücksichtigt und dafür Sorge trägt, dass diese für ihren Einsatz für die Gemeinde die entsprechende Wertschätzung von Bürgermeister, Gemeindevertretung und Bürgern erhalten.

Fazit zur Organisation des Verantwortungsbereichs des Bürgermeisters…

-       Bedarf es einer personellen oder strukturellen Nachsteuerung?

Um es klar zu sagen: Es ist möglich eine Gemeinde wie Schönberg in der bisherigen Struktur zu führen, unter der Voraussetzung, dass die Ansprüche auf eine umfassende Kommunikation zur Selbstverwaltung und Bürgerschaft nicht zu hochgeschraubt werden und der Umsetzung für Projekte bzw. Beschlüsse die notwendige Zeit eingeräumt werden.

-       Erscheint eine personelle Unterstützung zur Optimierung der Tätigkeitsbereiche des Bürgermeisters sinnvoll?

Vor dem Hintergrund der bisher genannten Wünsche der Selbstverwaltung in Sachen Kommunikation und der selbst gesteckten Ziele der Gemeindevertretung zum Beispiel in Sachen Umsetzung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept ist ein zur Verfügung stellen hauptamtlicher, professioneller Ressourcen unter Führung des Bürgermeisters eine nicht nur sinnvolle, sondern für die Zielerreichung notwendige Nachsteuerung.

-       Welche weiteren Schritte sind zu unternehmen, um eine Optimierung der Strukturen zu erreichen?

Auf die gesetzlichen Entscheidungen des Landes hat die Gemeinde keinen Einfluss. Um im Rahmen der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten der Gemeinde Wege zu einer besseren Zusammenarbeit und einer effektiveren Erreichung der selbstgesteckten Ziele zu kommen, bedarf es einer Fortsetzung der bisherigen Gespräche, die nach dem Ausscheiden des damaligen Bürgermeisters nicht mehr fortgesetzt wurden, möglicherweise in der Hoffnung, dass ein neuer Bürgermeister im bestehenden System zu anderen Ergebnissen kommen möge. Für eine positive Entwicklung der Gemeinde ist es notwendig, dass Politik und Bürgermeister einvernehmlich zusammen Wege finden, um im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung eine Strukturverbesserung zur Zufriedenheit aller zu erreichen.

 

 

Abschnitt B: Ausrichtung des Verwaltungshaushalts

Bei der Fragestellung, welche Möglichkeiten der Einsparungen im Verwaltungshaushalt bestehen, um mehr finanzielle Freiräume für zukünftige Investitionen zum Beispiel für die Umsetzung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept zu erreichen bedarf es eines Blickes auf die Ist-Situation. Insbesondere auf die Arbeit des Tourist-Service und des Bauhofes, die beide explizit im Antrag genannt wurden.

Aufgaben des Tourist-Service

Der Tourist-Service Schönberg hat die Aufgabe als Eigenbetrieb der Gemeinde den Tourismus zu fördern und die Attraktivität des Ortes für Gäste und Einwohner zu steigern. Die Aufgaben bestehen in der Förderung des Tourismus durch Zimmervermittlung, Gästeinformationen, Erhalt und Ausbau der touristischen Infrastruktur und Vermarktung des touristischen Angebots. Dabei ist ein wesentlicher Bestandteil die Zusammenarbeit mit dem OEB, dem Bauhof und dem Amt Probstei sowie mit Leistungsträgern und touristischen Organisationen, um die Aufgaben zu erfüllen.

Darstellung der Situation des Tourist-Service

Der Tourist-Service der Gemeinde Schönberg umfasst die Dienststellen Schönberger Strand, Kalifornien und die Alte Apotheke in Schönberg. Seit 2018 ist die Kulturabteilung in der Verantwortung des Tourist-Service. Der Bürgermeister ist der Werkleiter und als untergeordnete Führungsebene gibt es eine Betriebsleitung. In der Kulturabteilung sind 4 Personen beschäftigt und in den Dienststellen Schönberger Strand und Kalifornien sind aktuell 13 Personen beschäftigt. Dazu sind in der Sommersaison Aushilfskräfte für den Servicebereich und 3 Strandwärter dem Tourist-Service zugeordnet. Dazu kommen noch Beschäftigte für die Seebrücke, Nawimenta und das DLRG-Haus.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

-           seit 2017: Organisation von zahlreichen Veranstaltungen (z.B. Kulturveranstaltungen im Rahmen von „Schönberg kulturell“, Weihnachtsmarkt, Westernfest, Vertragsausgestaltung für Seebrückenfest oder Baltic Beach Days, Unterstützung bei touristischen Fremdveranstaltungen oder Kampagnen wie aktuell dem Glasfaserausbau gemeinsam mit Zweckverband und TNG etc.), 

-           Erhalt und Ausbau der touristischen Infrastruktur (Sandmanagement, Strandzugang, Badesicherheit, Seegrasbeseitigung, Unterhaltung Seebrücke)

-           Touristisches Marketing

-           Service-/Counterbereich (Gästebetreuung und Reklamation)

-           Zentral Zimmervermittlung, Klassifizierungen,

-           Vermietung, Verwaltung und Beschaffung von Strandkörben,

-           Organisation der Reinigung der öffentlichen Toiletten und Dienststellen

-           Interessenvertretung in den touristischen Gremien (OHT, TV SH, AktivRegion, PTM)

-           Management von Verträgen (Bootsliegeplätze, Kiosk)

-           Erstellung des Gastgeberverzeichnisses und diverser Printprodukte

-           Pflegen der Homepage der Gemeinde Schönberg

-           Pressearbeit

-           Buchhaltung, Rechnungswesen und Jahresabschlüsse und Erstellung des Wirtschaftsplanes

-           Bewirtschaftung der eigenen Immobilien (z.B. Seebrücke, DLRG-Haus, Kiosk-Gebäude, WC-Häuser)

-           Mitarbeit bei der Umsetzung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes

-           Organisation des Wirtschaftsausschusses

-           Allgemeine Verwaltungstätigkeiten

 

Die Entwicklung der größeren Kostenpositionen stellen sich wie folgt dar:

Jahr                                                     2014                2015                2016                2017

Kurabgabe                                          660.606 €        693.299 €        794.489 €        790.793 €

Strandbenutzungegebühr                   48.156           42.105           51.817 €          36.309 €

Strandkorbvermietung                        163.547 €        206.530 €        223.986 €        211.442 €

Provisionen Zimmervermittlung          79.717           88.796           100.551 €        124.861 €

Die wesentlichen Einnahmen ergeben sich für 2018 wie folgt (per 30.09.2018)

Kurabgabe                                          733.334 €

Strandbenutzungsgebühr                   78.315 €

Strandkorbvermietung                        228.493 €

Erlöse Zimmervermittlung                  105.544 €       

Dagegen stehen die Aufwendungen für Personal, Sandmanagement, DLRG, Anschaffung von Strandkörben, Infrastruktur etc.

Auch hier seien die wesentlichen Kostenpositionen per 31.12.2017 dargestellt:

Personal                                              785.349 €                                           

Abschreibungen                                  188.833 €

Roh-Hilfs-und Betriebsstoffe              705.026 €

Strandkorbbeschaffung                      40.000 €                     

Provisionen Zimmervermittlung          32.202 €

 

Bewertung der wirtschaftlichen Situation des Tourist-Service:

Der größte Kostenfaktor ist wie in den meisten Betrieben das Personal. Mit der aktuellen Personalstruktur und Personalanzahl lassen sich die vorhandenen Aufgabenfelder in hoher Qualität so gerade eben erfüllen. Das bedeutet, dass die laufenden Aufgaben bearbeitet werden können, damit der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Kommt es aber wie in diesem Jahr zu Personalabgängen, zu krankheitsbedingten Ausfällen oder können die für die Saison notwendigen Assistenzkräfte erst sehr spät gefunden und eingestellt werden, hat die Verteilung der dienstlich notwendigen Saison-Arbeitszeiten auf das vorhandene Personal Auswirkungen auf die Entwicklung der Überstunden im Tourist-Service:

31.12.2015:     ca. 350 Stunden

31.12.2016:     ca. 450 Stunden

31.12.2017:     ca. 750 Stunden

20.10.2018:     ca. 1.100 Stunden, wovon ca. 530 Stunden auf die Kulturabteilung entfallen.

Ein Großteil der Überstunden, wird in der Regel außerhalb der Saison in den Wintermonaten abgebummelt, um eine Auszahlung zu vermeiden. Für den Übertrag der Überstunden müssen aber trotzdem ca. 33.000 € Rückstellungen für das Jahr 2019 gebildet werden. Um Überstunden in größerem Umfang abzubauen ist in Erwägung zu ziehen, in den Wintermonaten zeitweise die Öffnungszeiten bzw. die betriebsinternen Fortbildungsangebote an den Mittwochnachmittagen zu reduzieren, ohne den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu gefährden. Bei der Personalstruktur ist zu berücksichtigen, dass im Tourist-Service 4 Mitarbeiter Auszubildende sind, die nicht vollumfänglich in die Aufgaben eingebunden werden können.

Die Darstellung zeigt nicht nur, dass Stundenreduzierungen bzw. Einsparungen beim Personal nicht darstellbar sind, sondern auch, dass zukünftige Themen und Schwerpunkte aus zeitlichen Gründen nur bedingt bearbeitet werden können. Auf folgende dazukommende zu begleitende Aufgabengebiete soll in der Zukunft aber aus Sicht des Betriebsleiters des Tourist-Service trotzdem nicht verzichtet werden, um als attraktiver Tourismus- und Wohnstandort wahrgenommen zu werden und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen:

-           Begleitung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes

-           Konzeptionelle Unterstützung bei der Umsetzung von E-Mobilität in Schönberg

-           Schaffung von neuen touristischen Angeboten (z.B. behindertengerechter Strandzugang, Saisonverlängerung, Definition und Ansprache neuer Zielgruppen, Entwicklung von Themen wie z.B. Tanzen oder Wassersport)

-           Weiterentwicklung und Bindung von Mitarbeitern

-           Entwicklung und Attraktivitätssteigerung der Infrastruktur

-           Verbesserung der Erreichbarkeit des Ortes und Vernetzung der Verkehrsträger

-           Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz im Tourist-Service

-           Schaffung eines attraktiven Shopbereiches

-           Erneuerung der Homepage und Optimierung des Marketingmixes unter Einbindung der touristischen Homepage

-           Entwicklung neuer Einnahmequellen

-           Optimierung des Reinigungsdienstes und ggf. Durchführung mit gemeindeeigenen Personal

 

Verbesserungsoptionen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit:

Um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen ergibt sich grundsätzlich die Möglichkeit, Ausgaben zu reduzieren und/oder Einnahmen zu erhöhen.

Welche Möglichkeiten der Ausgabenreduzierungen stehen zur Diskussion?

-           Einschränkung des touristischen Angebotes

-           Einschränkung der Erscheinung des Gastgeberverzeichnisses

Im Bereich der Veranstaltungskosten zeichnet sich bereits in diesem Jahr durch eine Veränderung des Veranstaltungskonzepts eine Reduzierung des Defizits ab. Dieser Weg soll konsequent weiterverfolgt werden, ohne dass die Qualität dabei umfänglich leidet.

Welche möglichen Einnahmepotentiale könnten identifiziert werden?

-           Anpassung der Preisstrukturen

-           Einführung einer Hundestrandbenutzungsgebühr

-           Entwicklung neuer Produkte und Zielgruppen

-           Intensivierung der Vermarktung

-           Stärkere Nutzung von Cross-Selling-Potentialen

-           Saisonverlängerung

Haushaltsrelevante Veränderungen im Bereich des Tourist-Service im größeren Umfang lassen sich kaum generieren. Insgesamt soll aber das Ziel einer höheren Wirtschaftlichkeit erreicht werden ohne dadurch die Attraktivität als Tourismusstandort zu gefährden.

 

Zum Bauhof und seinem Aufgabengebiet

Die Aufgaben des Bauhofs sind überaus breiter gefächert als in vielen anderen Gemeinden und vermutlich auch umfangreicher als viele in Schönberg vermuten. Neben den typischen Bauhoftätigkeiten, wie die Grünflächenpflege, die Reinigung der Flächen bei Gemeindeliegenschaften und Reparaturtätigkeiten, nehmen die Stunden für den Strandbereich und den Veranstaltungsauf- und abbau einen nicht unerheblichen Zeitanteil der Bauhoftätigkeiten ein. Die nachfolgende Tabelle gibt einen ungefähren Überblick, über die Leistungen des Bauhofs. Im Bereich der Veranstaltungen, finden sich aber zum Teil auch Tätigkeiten, die zum Beispiel für das Probsteimuseum bei Veranstaltungen geleistet werden.

 

 

2015

2016

2017

Anzahl MA

17

19

18

 

 

9,5

35,0

2,0

Rasenmähen, Baumschnitt

 

1.157,5

1.881,8

2.752,5

Mäharbeiten, Grabenreinigung

 

546,5

258,5

647,5

Beete und Grünpflege

 

1.892,5

1.679,0

2.935,1

Straßen und Wege

 

2.405,0

2.739,8

2.915,9

02.12 - Straßenbeleuchtung installieren

 

 

33,0

 

02.13 - Straßenbeleuchtung reparieren

 

270,8

174,0

300,0

Straßenbeleuchtung

 

270,8

207,0

300,0

02.14 - Winterdienst inkl.Streusandkisten

 

198,5

148,0

105,0

Winterdienst

 

198,5

148,0

105,0

Fahrzeuge/Maschinen, Vertetung Betr.leitung,Hausmeisterdienste Amt

 

2.757,0

1.977,8

2.752,5

Spielplätze, Skaterpark

 

710,0

510,5

747,0

Grünanlagen Vereine und Probstei

 

220,5

153,0

186,5

Vereine, Verbände

 

58,5

45,0

93,5

Reparatur-/Erhaltungsarbeiten

 

4.310,5

1.817,5

1.784,5

Veranstaltungen

 

1.830,0

1.481,0

1.719,5

Weihnachten

 

871,0

917,0

1.110,5

Bauhof, Dienste f. Sozialamt

 

194,0

41,0

18,5

Strand, TS, Kultur, Schaukästen etc.

 

2.629,5

2.760,0

2.790,0

Wanderwege, Müll Strand

 

1.021,0

868,0

937,5

Prospekte, Messen, Spielemobil, Sommerbühne

 

69,5

103,0

159,0

falsche Kostenart, #Bezug!, (Leer)

 

0,0

3,0

56,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtstunden Jahr

 

21.151,8

17.625,8

22.013,5

 

 

 

 

 

Anzahl MA

 

17

19

18

Stunden pro MA pro Jahr

 

1.244,2

927,7

1.223,0

 

Darstellung und Bewertung der Situation des Bauhofs…

Das Gutachten von Dr.Knaf und Partner aus dem Jahr 2011 machte schon damals deutlich, dass das Personal, gemessen an den Aufgaben des Bauhofs, eher knapp bemessen sei. Zum damaligen Zeitpunkt wurde zudem auch noch nicht der Aufgabenzuwachs durch das Neubaugebiet Strandstraße, die Nawimenta mit Spielerlebniswelt und der Bewegungstreff Strandstraße mit einberechnet, die zusätzlichen Arbeitsaufwand für den Bauhof verursachen.

Ebenso erwähnenswert ist bei der Bewertung der Bauhofkosten und –einnahmen die Stellungnahme des Gemeindeprüfungsamts von 2017/2018. Hier wurde u.a. angemerkt, dass zur Effizienzermittlung des Bauhofs die Stunden, die  für den Tourist-Service-Betrieb geleistet werden, als Einnahme verbucht werden könnten, mit der Folge, dass sie aber dann beim Tourist-Service-Betrieb als Ausgabe hängen bleiben und den Wirtschaftsplan zusätzlich belasten würden. Im Grunde bräuchte der Bauhof zumindest einen höheren Etat für Fremdfirmenvergabe, um in Zeiten, die zu hohen Arbeitsdichten führen, keinen Überstundenberg bei den jeweiligen Mitarbeitern ansammeln zu lassen. Mit Stand 30.09.2018 liegt der Anteil der Überstunden derzeit bei rund 900 Stunden, ohne unsere Strandwärterin einzurechnen, die stets im Winter immer die Hälfte ihrer Stelle zu 100 Prozent abbummelt.

Mängel die die Wirtschaftlichkeit des Bauhofs weiter erschweren

Aus Sicht des Bauhofleiters sieht dieser folgende Punkte, die bei einer Berücksichtigung zu einer Höheren Effizienz führen könnten:

- Auftragsabwicklung: Auftragszettel sind oftmals nicht klar und deutlich verfasst (Amt), so dass Rückfragen erforderlich sind und sollten genauer formuliert werden.

- Schlechter Informationsfluss bei Gremienentscheidungen: Bauhof kann auf bereits getroffene Entscheidungen in den Ausschüssen keinen Einfluss mehr nehmen (Beispiel: Buswartehäuschen, Art der Müllbehälter in der Fußgängerzone…)

- Zusätzliche Arbeiten, die vorher durch die Pro Arbeit erledigt wurden (z.B. die Knickpflege, Flyer verteilen, plakatieren, Weihnachtsbuden überarbeiten, Sonderarbeiten)

- Großveranstaltungen binden viel Arbeitszeit: Aufträge mit hohen Stundenaufkommen (z.B. Seebrückenfest, Baltic Beach Days, Westernfest…)  haben zur Folge, dass andere Aufträge bzw. Arbeiten (z.B. Grünpflegemaßnahmen) erst verzögert ausgeführt werden können, was oftmals zu Kritik am Bauhof führt (…und was wiederum zu Unmut bei den Mitarbeitern sorgt)

Fazit zum Tourist-Service und zum Bauhofbereich

In beiden Bereichen zeichnen sich keine signifikanten Einsparmöglichkeiten ab. Ganz im Gegenteil: um den Ruf als ein sauberes, attraktives touristisch signifikantes Ostseebad zu behalten, bedarf es eher einer Stundenerhöhung als einer Stundenreduzierung. Besonders deutlich wird dieses beim Bauhof, da sich bei den abzeichnenden Entscheidungen für das neue Neubaugebiet hinter den Kleingärten, der Pflegebedarf und damit der Arbeitsaufwand für den Bauhof sich eher weiter erhöhen wird, was mittel- bis langfristig auch auf den Gesundheitszustand der Mitarbeiter auswirken könnte und was somit zu einem höheren Krankenstand der Mitarbeiter führen würde.

Fazit zur Ausrichtung des Verwaltungshaushalts

Die Haushaltszahlen der Jahre 2017 und 2018 sind bekannt. Hier nochmal ein Überblick auf Basis der Jahresabschlüsse bzw. der Jahresrechnung von 2017 und in Bezug zu den Ansätzen in den Wirtschaftsplänen bzw. dem Haushalt 2018 die Beträge für die Amtsumlage und die Personalkosten der Gemeinde und ihrer Eigenbetriebe aufgrund der vorgenannten Punkte.

2017                                                      2018

Amt Probstei:

Amtsumlage, Personal- und Sachkosten

HHST. 9000.83210, 9000.83220                1.258.267,38                                      1.343.767,08 (Stand:02.11.2018)

Personalkosten:

Gemeinde Schönberg                                 1.315.154,17                                     1.294.500

(ab 2018 ohne Veranstaltungsabteilung)

TS                                                                   785.349,13                                         928.900

(ab 2018 mit Veranstaltungsabteilung)

OEB                                                                512.777,49                                         539.700

 

Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass der Verwaltungshaushalt der Gemeinde Schönberg keine großen finanziellen Spielräume lässt, um daraus die Millionen für die Umsetzung z.B. des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzepts zu generieren und auch der Bauhof und der Tourist-Service dazu auch nicht werden beitragen können. Ganz im Gegenteil, die Gemeinde schiebt einen mehrere Millionen hohen Sanierungsstau bei der Asphaltdeckensanierung der Straßen und der touristischen Infrastruktur vor sich her. Gleichzeitig ist die Einnahmeseite der Gemeinde durch Zuweisungen pro Einwohner (in der vergangen Woche wurde dem Amt gemeldet, dass die wachsende Gemeinde Schönberg nun schon 6.464 Einwohner hat) und durch Gewerbesteuereinnahmen bei den Einnahmen besser dasteht denn je zuvor.

Statt über Einsparungen im Haushalt sollte die Gemeinde, auch wegen der noch historisch niedrigen Zinsphase bei Krediten, in erheblichen Umfang investieren und den Investitionsstau insbesondere bei den Straßen reduzieren. Straßen die die Gemeinde heute noch relativ günstig sanieren könnte, werden sie morgen wesentlich mehr kosten. Kostenmindernd würde sich auch auswirken, wenn Land und Bund die Gemeinden stärker unterstützen würden, z.B. wenn sie ein Drittel von unserem derzeitigen jährlichen KiTa-Defizit übernehmen würden (ca. 350.000 Euro) oder nicht nur den Gemeinden die Möglichkeit einräumen würde, auf die Straßenausbaubeiträge der Anwohner zu verzichten, sondern diese dann auch den Gemeinden in vollem Umfang zu erstatten. Das würde eine ehrliche Entlastung der Gemeinden bedeuten.

Die Einnahmesituation würde sich zudem dadurch verbessern, wenn durch eine nachhaltige Investition in die touristische Infrastruktur und die Erweiterung des Gewerbegebiets, die gewerblichen Steuereinnahmen weiterhin in den Gemeindehaushalt fließen und dadurch, dass die Gemeinde Schönberg weiter wächst und mehr Einwohner zu verzeichnen hätte. Hierfür wäre ein gezieltes Bekenntnis der Selbstverwaltung für zusätzlichen Geschosswohnungsbau von großem Nutzen, da dieser auf den begrenzten Flächen innerhalb der Gemeinde erheblich zum Wachstum beitragen könnte und gleichzeitig dem Bedarf nach seniorengerechtem Wohnen sowie nach bezahlbaren Wohnraum für Familien und junge Menschen Rechnung tragen würde.  

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Vertreter aller drei Fraktionen setzen den Dialog über die gemeindlichen Strukturen mit dem neuen Bürgermeister fort und treffen sich zu einem Werkstatttermin um zukünftige mögliche Strukturveränderungen zu besprechen und einen gemeinsamen Weg für Schönberg zu entwickeln