Sachverhalt:
In ihrer konstituierenden Sitzung am 21.06.2018 hat
die Gemeindevertretung beschlossen den Bürgermeister darum zu bitten, in der
November-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein „Konzept zur Führung der
Gemeinde Schönberg“ vorzulegen. In seiner Begründung führt der Antragsteller
u.a. aus: „…Für die EIS-Fraktion sei es nun Zeit, die seinerzeitigen
Diskussionen über mögliche Organisationsmodelle, die bereits zu Zeiten des
alten Bürgermeisters Osbahr beraten worden sind, und auch dem neuen
Bürgermeister bereits bekannt sind, wieder aufzugreifen. Er verweist auf die
Historie und die seinerzeit entwickelten Gedanken über eine sinnvolle
Organisation der Gemeinde und ihrer Betriebe. Er betont ausdrücklich, dass es
der EIS um Hilfestellung gehe, um einen Leitfaden und um die wirtschaftliche
Führung der Gemeinde. Es gehe nicht darum, den Bürgermeister vorzuführen oder
ihm gar zu misstrauen. Ganz im Gegenteil, die EIS-Fraktion wolle helfen, die
Eigenbetriebe neu aufzustellen. Nach ihrer Ansicht sollten die Betriebsleiter
durch entsprechende Aufgabendelegation mehr in die Verantwortung genommen
werden; man sollte die Betriebsleiter einfach mal machen lassen…“, beschreibt
der Antragsteller seine Intention.
Bei dem Antrag ging es um die Beantwortung von zwei
Fragekomplexen. Zu Fragekomplex „A“ heißt es: „…wie sich der Bürgermeister die
Organisation seines Verantwortungsbereichs und eine entsprechende Delegation
von Verantwortung vorstellt, um neben der Verwaltung der Gemeindebetriebe und
-stellen genügend Kapazität für die Kommunikation mit den politischen Gremien und
den Bürgern aufbringen zu können“.
Beim Fragekomplex „B“ wird die Frage gestellt:
„…wie der Bürgermeister den Verwaltungshaushalt ausrichten will, um freie
Finanzspielräume zu erwirtschaften, die insbesondere im Hinblick auf
beabsichtigte Investitionen und auf den Schuldenstand der Gemeinde notwendig
sind. Hierbei ist insbesondere der wirtschaftliche Betrieb des Tourist-Service
und des Bauhofes von Bedeutung und sollte diesbezüglich mit Maßnahmen
angesprochen werden.“
Die hier nun vorliegende Vorlage soll in zwei
gesonderten nacheinander folgenden Abschnitten Antworten zu den benannten
Fragestellungen geben, soweit dieses derzeit möglich ist.
Abschnitt
A: Organisation des Verantwortungsbereichs des Bürgermeisters
Wie der Antragsteller schon ausführte, begannen die
Überlegungen über mögliche konzeptionelle Veränderungen der Personalstruktur
noch während der Amtszeit des früheren Amtsvorgängers Dirk Osbahr. In
verschiedenen Gesprächsrunden wurden unter Beteiligung der Verwaltung, der
Selbstverwaltung sowie des Bürgermeisters verschiedene Strukturmodelle bzw.
-ideen besprochen. die dazu beitragen sollten, dem Bürgermeister die Führung
der Gemeinde zu erleichtern bzw. diese zu verbessern.
Rekapitulation
der strukturellen Entwicklung…
Eine wesentliche Ursache dieser Überlegungen ist in
der Tatsache zu sehen, dass die Verwaltungsstrukturreform des Landes
Schleswig-Holstein dazu führte, dass die Gemeinde Schönberg damals seine
gemeindeeigene Verwaltung verlor und diese als nun amtsangehörige Gemeinde an
das Amt Probstei abgegeben hat. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über
die Eingliederung der bisher amtsfreien Gemeinden Ostseebad Laboe und Schönberg
sowie der bisher dem Amt Selent-Schlesen angehörende Gemeinde Stoltenberg in
das Amt Probstei, wurden damals im Jahr 2006 die wichtigsten rechtlichen
Details hierzu geregelt. Das Ostseebad Schönberg verlor damals zudem die
Hauptamtlichkeit des Bürgermeisteramtes, wie unter anderem auch das Ostseebad
Laboe.
Da diese Verwaltungsstrukturreform in vielen
größeren Gemeinden zu Problemen führte, wurde sie noch einmal überarbeitet und
Gemeinden mit einer Größe von über 4.000 Einwohnern nun die Möglichkeit
eingeräumt einen hauptamtlichen Bürgermeister wählen zu können und zwar auf
freiwilliger Basis. Davon machten innerhalb des Amtes Probstei auch die
Gemeinde Laboe und die Gemeinde Schönberg gebrauch. Die hohe Aufgabendichte
eines Bürgermeisters einer Gemeinde mit mehr als 4.000 Einwohnern machen es,
insbesondere dann wenn sie zusätzlich mit touristischen Aufgaben befasst ist,
praktisch unmöglich ehrenamtlich geführt zu werden. Auch die Anzahl der für die
Gemeinde verbleibenden Mitarbeiter, spielt hierbei eine große Rolle.
Die Gemeindevertretungen in dem Ostseebad Laboe und
dem Ostseebad Schönberg entschieden sich dazu, diesen Weg zu gehen. So wurden
Jahr 2013 zwei neue Bürgermeister gewählt, die ihr Amt hauptamtlich ausführen
sollten.
Der Laboer Bürgermeister trat allerdings schon nach
wenigen Monaten von seinem Amt zurück. Er begründete damals seinen Rückzug mit
Anfeindungen und Blockaden, die aus seiner Sicht eine konstruktive Politik
unmöglich gemacht hätten. Es gäbe aus seiner Sicht eine regelrechte Kampagne
gegen ihn. Weiter führte er aus, dass es aus seiner Sicht an einer
konstruktiven Arbeitsatmosphäre in der Gemeinde fehlen würde. Offen und
verdeckt hätte man gegen ihn gearbeitet. Dem wolle er sich nicht länger
aussetzen, so der damalige Bürgermeister bei seinem Rücktritt.
Der Schönberger Bürgermeister Dirk Osbahr, der als
gemeinsamer parteiloser Wunschkandidat aller drei Fraktionen die Wahl gewonnen
und am 1. Mai 2013 sein Amt angetreten hatte, ist ebenso noch weit vor dem Ende
seiner Amtszeit schon nach drei Jahren von seinem Amt zurückgetreten. Die
Kieler Nachrichten (27.07.2016) berichteten damals: „…Zwar habe er selbst im
Amt Probstei seine Verwaltungsausbildung absolviert und sei dort auch Kämmerer
gewesen, bevor er 2004 als leitender Verwaltungsbeamter nach Dänischenhagen
wechselte. „Ich kannte das Amt, aber vor der Verwaltungsstrukturreform. Die
jetzigen Rahmenbedingungen machen es einem hauptamtlichen Bürgermeister ohne
eigene Verwaltung sehr schwer“, so Osbahr. Diese Bedingungen habe er
unterschätzt, gestand der 44-Jährige…“. Mit dem Ausscheiden aus dem Amt wurde
die Überarbeitung der strukturellen Konstellationen zunächst ausgesetzt. Einzig
die Verschiebung des Kultur- und Veranstaltungsetats vom Gemeindehaushalt in
den Wirtschaftsplan des Tourist-Service, wurden während der Übergangszeit, in
der das Amt „kommissarisch“ von der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin Antje
Klein ehrenamtlich geführt wurde, umgesetzt. Die meisten weiteren offenen
Projekte bzw. Entscheidungen, wurden auf den Zeitpunkt vertagt, an dem der neue
hauptamtliche Bürgermeister im Amt sein würde.
Bewertung
des aktuellen Systems als amtsangehörige Gemeinde…
Mit seiner Einschätzung zu den Schwierigkeiten im
System, lag der damalige Bürgermeister Osbahr, ein ausgewiesener und langjährig
tätiger Verwaltungsfachmann mit Erfahrung als leitender Beamter, auch nicht
allein. Ähnlich beurteilen diese Situation (hauptamtlicher Bürgermeister ohne
eigene Verwaltung in einer amtsangehörigen Gemeinde oder einer amtsangehörigen
Kleinstadt zu sein, die zudem die Funktion eines Unterzentrums erfüllt oder
durch eine touristische Prägung mit vielen zusätzlichen Zweitwohnungsinhabern
ein erhöhtes Aufgabenprofil vorweisen) auch andere Amtsinhaber in gleicher
Situation. Eine Arbeitsgruppe des Städtetages Schleswig-Holstein befasst sich
daher auch schon seit einiger Zeit mit dieser Problematik.
In einer Bilanz unter dem Titel „Ergebnis der
Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich“ vom 11.02.2016 setzt
sich auch der Landesrechnungshof kritisch mit dieser Thematik auseinander.
So heißt es dort auf Seite 40ff:
„…Auch für hauptamtlich verwaltete Gemeinden oder
Städte galt die Mindestgröße. Sie konnten diese durch eine Fusion oder eine
Verwaltungsgemeinschaft mit einem Amt oder einer anderen Gemeinde erreichen.
Dies bedeutete jedoch zugleich, dass
- amtsangehörige Gemeinden, die nicht die Geschäfte
des Amtes führten
oder
- amtsfreie Gemeinden, deren Verwaltungsgeschäfte
von einer anderen Gemeinde oder von einem Amt geführt wurden,
ehrenamtlich zu verwalten waren. Allerdings konnte
das Innenministerium Ausnahmen von dieser Verpflichtung machen. Davon hat das
Innenministerium sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Lediglich für St.
Peter-Ording, Leck, Niebüll und Tönning wurde über eine Ausnahmegenehmigung ein
hauptamtlicher Bürgermeister ohne eigene Verwaltung zugelassen. Bei den
größeren Kommunen unterhalb von 8.000 Einwohnern war diese strikte Regelung
problematisch, insbesondere, wenn sie stark touristisch geprägt waren und/oder
über viele öffentliche Einrichtungen verfügten. Die Mehrheit der betroffenen
ehrenamtlichen Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass allein der
Zeitaufwand in etwa einer Vollzeitstelle entsprechen würde. Zudem erfordere z.
B. die Leitung eines Kurbetriebs oder anderer Einrichtungen mit zum Teil
umfangreichem Personal - auch mit Unterstützung des Amtes - eine nicht immer
ausreichend vorhandene Professionalität und Verwaltungserfahrung. Soweit eine
ehrenamtliche Leitung ohne eigene Verwaltung gerade noch als möglich bejaht
wurde, hätten günstige Konstellationen vorgelegen (z. B. Rentner/Pensionär oder
Freiberufler). Es sei fraglich, ob dies auch in Zukunft zu gewährleisten sei…“.
Und ich möchte hierzu hinzufügen, dass die De-facto-Voraussetzung
„Rentner/Pensionär oder gar Privatier“ für ein solches Amt zu sein,
demokratisch höchst bedenklich wäre bzw. mit demokratischen Grundsätzen kaum
vereinbar wäre.
Abschließend dazu schreibt der Landesrechnungshof
auf Seite 43 weiter „…auch die nachträgliche Möglichkeit eines hauptamtlichen
Bürgermeisters einer amtsangehörigen Gemeinde mit mehr als 4.000 Einwohnern
stellten eine gewisse Reparatur der Verwaltungsstrukturreform dar, allerdings
mit entsprechenden Problemen und Nachteilen. Mit diesen gesetzgeberischen
Notlösungen wurde nämlich offenbart, dass die Amtsverfassung als gutes Modell
für den ländlichen Raum an ihre Grenzen stößt, wenn einwohnerstarke Gemeinden
und Städte Mitglieder eines Amtes werden.“
In seinem Fazit kommt der Landesrechnungshof auf
Seite 10 zu dem Ergebnis: „Als problematisch hat sich herausgestellt, dass die
zentralen Orte unter 8.000 Einwohnern in der Regel in ein Amt eingegliedert
wurden. Die Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ mit der Führung durch den
zentralen Ort oder die Geschäftsführung nach § 23 AO wäre im Interesse aller
Beteiligten die bessere Lösung gewesen. Für die Kooperation der von der
Verwaltungsstrukturreform nicht erfassten Kragenämter, aber auch für die
erfolgten Zusammenschlüsse sind diese Lösungen anzustreben, sobald sich eine
geeignete Gelegenheit bietet…“.
Strukturelle
Optionen für die Gemeinde Schönberg…
Soweit die landesweite Bewertung der Situation von
Gemeinden wie Schönberg, die durch die Verwaltungsstrukturreform, trotz
überregionaler Funktionen als Unterzentrum, ihre Verwaltungsselbständigkeit
verloren haben. Insgesamt lässt sich die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern
des Amtes Probstei grundsätzlich als gut bewerten, wenn auch es gelegentlich
immer wieder mal zu Konfliktsituationen kommen kann. Insbesondere die
Problematik, eine von zwanzig Gemeinden des größten Amtes innerhalb des Kreises
Plön zu sein und zum Beispiel auch nicht die Möglichkeit zu haben, Prioritäten
zwingend vorgeben zu können, schmälert den Handlungsspielraum im Vergleich zu
einer amtsfreien Gemeinde mit eigener Verwaltung. Auch eine Erweiterung der
Anzahl der Verwaltungsmitarbeiter, um zum Beispiel Projekte wie das „Ortsentwicklungs-
und Tourismuskonzept für Schönberg“ zügiger umsetzen zu können, wäre stets von
der Zustimmung des Amtsausschusses in Zusammenarbeit mit dem Amtsdirektor
abhängig.
Um effektiver agieren zu können und evtl. auch
Synergieeffekte zu erhalten wurden gemeinsam unterschiedliche Strukturmodelle
diskutiert. Eines der präferierten Modelle war die Schaffung einer unteren
Leitungsebene, direkt unterhalb des Bürgermeisters, der auch Werkleiter der
Eigenbetriebe ist, quasi als unterstützende „rechte Hand“, vergleichbar mit der
Position des Büroleitenden Beamten, wie es sie auch schon vorher in der
Gemeinde Schönberg gegeben hat und wie sie auch in anderen Städten und
Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnern zur Unterstützung des Bürgermeisters
üblich ist. Der Büroleitende Beamte leitet und koordiniert in der Regel die
Dienstaufgaben der jeweiligen Fachdienste (im Falle der Gemeinde Schönberg der
beiden Eigenbetriebe und des Bauhofs und der weiteren Mitarbeiter) und ist
zusätzlich verantwortlich für das Bürgermeisterbüro. Zusätzlich dazu gab es den
Vorschlag der Schaffung einer gemeindeeigenen Vollzeit-Vorzimmerstelle.
Möglicherweise war bei dieser Idee auch die
amtsangehörige Stadt Lütjenburg, mit ca. 5.300 Einwohnern (Schönberg hat ca.
6.400 Einwohner) Vorbild. Ähnlich wie in Schönberg ist in Lütjenburg der
Bürgermeister Chef von knapp 50 gemeindeeignen Mitarbeitern. Neben dem
hauptamtlichen Bürgermeister beschäftigt Lütjenburg zu seiner Unterstützung
u.a. auch einen sogenannten Gemeindereferenten, der den Bürgermeister in seinem
Auftrag projektorientiert unterstützt sowie zusätzlich in Vollzeit eine eigene
Vorzimmermitarbeiterin. Formell sind beide Mitarbeiter beim Amt Lütjenburg-Land
beschäftigt, unterliegen aber den Weisungen des Bürgermeisters und werden zu
100 Prozent durch die Stadt finanziert.
Weitere Modelle die diskutiert wurden, waren die
„Fusion“ von gemeindeeigenen Betriebsbereichen, wie zum Beispiel die Schaffung
des Eigenbetriebs „Technische Dienste“ aus einer Zusammenlegung des Bauhofs mit
dem Ortsentwässerungsbetrieb oder der Kultur- und Veranstaltungsabteilung mit
dem Tourist-Service. Möglich zu diskutieren wäre aber ebenso die
Zusammenführung des gemeindeeigenen Bauhofs mit dem Tourist-Service, da hier in
der Praxis diverse Überschneidungen der Tätigkeitsfelder vorhanden sind.
Jegliche „Fusionsideen“ wären aber in der Tat auch kritisch bezüglich ihrer
Effizienz und ihrer steuerrechtlichen Logik zu hinterfragen. Insbesondere der
Mehraufwand für die Gesamtbetriebsleitung einer solchen fusionierten Einheit
ist nicht zu unterschätzen und würde im Saldo nicht automatisch zu einer
Einsparung führen. Sogar ein gegenteiliger Effekt wäre nicht auszuschließen.
Nachdem für das Haushaltsjahr 2017 der Beschluss
gefällt wurde, die Sachkosten der Kultur- und Veranstaltungsabteilung in den
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Tourist-Service zu überführen, war es von mir
als neuem Bürgermeister
nur folgerichtig, das dazugehörige Personal
ab dem 1.1.2018 ebenso dem Tourist-Service zuzuordnen. Auch in der fiskalischen
Betrachtung erscheint dieses logisch, dienen doch die Veranstaltungen der
Kultur- und Veranstaltungsabteilung auch der Attraktivitätssteigerung des
Ostseebads Schönberg für den Tourismus, zumal die meisten Veranstaltungen,
darunter auch die kostenintensivsten, während der kurabgabepflichtigen Zeit
stattfinden. Darüber hinaus gehende Zusammenlegungen erscheinen kurzfristig
derzeit nicht sinnvoll.
Besonderes Augenmerk bei weiteren
Strukturüberlegungen sollte dem Bereich der Reinigungskräfte geschenkt werden.
Die Gemeinde Schönberg kauft neben der Beschäftigung zweier eigener
Reinigungskräfte, gebunden durch Verträge, Reinigungsleistung bei gewerblichen
Reinigungsunternehmen ein. Hier gäbe es gute Gründe die dafür sprächen, diese
Reinigungsleistung durch einzustellendes eigenes Personal, das zudem einer
Organisationseinheit zuzuordnen wäre, erbringen zu lassen.
Rolle
bzw. Funktion des hauptamtlichen Bürgermeisters in Schönberg…
Mit einer Anzeigenschaltung unter dem Titel „Kandidaten
m/w für das hauptamtliche Bürgermeisteramt (A14) in Schönberg gesucht!“ u.a. in
der regionalen aber auch überregionalen Presse und den damit verbundenen Kosten
in Höhe von ca. 20.000 Euro, hat die Gemeindevertretung das Möglichste dafür
getan, einen geeigneten Kandidaten für das Schönberger Bürgermeisteramt zu
finden. Weiter hieß es in der Ausschreibung: „Die Bürgermeisterin /der
Bürgermeister ist gleichzeitig Werkleiterin/ Werkleiter für die kommunalen
Eigenbetriebe „Tourist-Service Ostseebad Schönberg“ und
„Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg/Holstein“…“. Darüber hinaus hieß es in der
Anzeige: „Außerdem ist sie oder er Dienstvorgesetzte/r von rd. 45
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“.
Auch dieser wichtige Hinweis auf das Aufgabenprofil
des Schönberger Bürgermeisteramtes war mit Sicherheit bei der Entscheidung,
sich für dieses Amt zu bewerben, für alle Bewerber von nicht unwesentlicher
Bedeutung. Räumt doch die Möglichkeit, als amtsangehöriger Bürgermeister (ohne
eigene Verwaltungsmitarbeiter) über eigenes Personal zu verfügen die
Möglichkeit ein, direkt Einfluss auf wesentliche Bereiche der gemeindlichen
Entwicklung zu nehmen und somit im Interesse der Bürger, die ihn in einer
Persönlichkeitswahl direkt gewählt haben zu handeln. Bei der Entscheidung einer
Gemeinde wie Schönberg, die weniger als 8.000 Einwohner hat, auf freiwilliger
Basis statt eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, der durch die
Gemeindevertretung gewählt wird, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen,
spielt die Tatsache, dass rund 50 Mitarbeiter geführt werden müssen sicher auch
eine Rolle. Die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein beschreibt hier
die Rolle des Bürgermeisters als oberster Dienstvorgesetzter einer Gemeinde
ziemlich eindeutig. Ziel der Gemeindevertretung muss es daher sein – auch aus
Respekt des Bürgerwillens bei der Bürgermeisterwahl – den Bürgermeister in
seiner Funktion zu stärken und in diesem Sinne zur Erfüllung der gemeindlichen
Aufgaben ggf. durch das zur Verfügung stellen personeller Ressourcen zu unterstützen.
Ein Rollenmodel von Opposition und Regierung, wie
man es aus dem Landtag oder Bundestag kennt, gibt es wohlweislich auf
kommunaler Ebene nicht. Von enormer Bedeutung, für die gedeihliche Entwicklung
einer Gemeinde, ist das gemeinsame Miteinander von Selbstverwaltung und
Verwaltung mit dem Bürgermeister, zum Wohle des Ostseebads Schönberg.
Verantwortungsbereich
des Bürgermeisters – Delegieren von Verantwortung…
Die Eigenbetriebe der Gemeinde Schönberg, der
Ortsentwässerungsbetrieb und der Tourist-Service Ostseebad Schönberg sowie der
Bauhof werden inhaltlich durch die Betriebsleitungen geführt, die im Rahmen
ihrer fachlichen Qualifikation die täglichen Arbeitsabläufe sicherstellen.
Ihnen vorgesetzt ist ausschließlich der Werkleiter bzw. hauptamtliche
Bürgermeister der Gemeinde Schönberg als gesamtbetriebliche Leitung. Im Rahmen
dieser Verantwortung kann und wird ganz individuell in allen dienstlichen
Belangen Verantwortung entsprechend delegiert. Letztlich wird aber auch in der
Erwartung der Bürger, von dem von Ihnen in direkter Wahl gewählten
Bürgermeister erwartet, in seiner Gesamtverantwortung dafür Sorge zu tragen,
dass die Mitarbeiter der Gemeinde Schönberg die für die Gemeinde notwendigen
Tätigkeiten ausüben. Umgekehrt können die Beschäftigten der Gemeinde Schönberg
von Ihrem obersten Dienstvorgesetzten erwarten, dass dieser ihre
innerbetrieblichen Belange ernst nimmt und berücksichtigt und dafür Sorge
trägt, dass diese für ihren Einsatz für die Gemeinde die entsprechende
Wertschätzung von Bürgermeister, Gemeindevertretung und Bürgern erhalten.
Fazit
zur Organisation des Verantwortungsbereichs des Bürgermeisters…
- Bedarf es einer personellen oder strukturellen
Nachsteuerung?
Um es klar zu sagen: Es ist möglich eine Gemeinde
wie Schönberg in der bisherigen Struktur zu führen, unter der Voraussetzung,
dass die Ansprüche auf eine umfassende Kommunikation zur Selbstverwaltung und
Bürgerschaft nicht zu hochgeschraubt werden und der Umsetzung für Projekte bzw.
Beschlüsse die notwendige Zeit eingeräumt werden.
- Erscheint eine personelle Unterstützung zur
Optimierung der Tätigkeitsbereiche des Bürgermeisters sinnvoll?
Vor dem Hintergrund der bisher genannten Wünsche
der Selbstverwaltung in Sachen Kommunikation und der selbst gesteckten Ziele
der Gemeindevertretung zum Beispiel in Sachen Umsetzung des Ortsentwicklungs-
und Tourismuskonzept ist ein zur Verfügung stellen hauptamtlicher,
professioneller Ressourcen unter Führung des Bürgermeisters eine nicht nur
sinnvolle, sondern für die Zielerreichung notwendige Nachsteuerung.
- Welche weiteren Schritte sind zu unternehmen, um
eine Optimierung der Strukturen zu erreichen?
Auf die gesetzlichen Entscheidungen des Landes hat
die Gemeinde keinen Einfluss. Um im Rahmen der eigenen
Entscheidungsmöglichkeiten der Gemeinde Wege zu einer besseren Zusammenarbeit
und einer effektiveren Erreichung der selbstgesteckten Ziele zu kommen, bedarf
es einer Fortsetzung der bisherigen Gespräche, die nach dem Ausscheiden des
damaligen Bürgermeisters nicht mehr fortgesetzt wurden, möglicherweise in der
Hoffnung, dass ein neuer Bürgermeister im bestehenden System zu anderen
Ergebnissen kommen möge. Für eine positive Entwicklung der Gemeinde ist es
notwendig, dass Politik und Bürgermeister einvernehmlich zusammen Wege finden,
um im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung eine
Strukturverbesserung zur Zufriedenheit aller zu erreichen.
Abschnitt
B: Ausrichtung des Verwaltungshaushalts
Bei der Fragestellung, welche Möglichkeiten der
Einsparungen im Verwaltungshaushalt bestehen, um mehr finanzielle Freiräume für
zukünftige Investitionen zum Beispiel für die Umsetzung des Ortsentwicklungs-
und Tourismuskonzept zu erreichen bedarf es eines Blickes auf die
Ist-Situation. Insbesondere auf die Arbeit des Tourist-Service und des Bauhofes,
die beide explizit im Antrag genannt wurden.
Aufgaben
des Tourist-Service
Der Tourist-Service Schönberg hat die Aufgabe als
Eigenbetrieb der Gemeinde den Tourismus zu fördern und die Attraktivität des
Ortes für Gäste und Einwohner zu steigern. Die Aufgaben bestehen in der
Förderung des Tourismus durch Zimmervermittlung, Gästeinformationen, Erhalt und
Ausbau der touristischen Infrastruktur und Vermarktung des touristischen
Angebots. Dabei ist ein wesentlicher Bestandteil die Zusammenarbeit mit dem OEB,
dem Bauhof und dem Amt Probstei sowie mit Leistungsträgern und touristischen
Organisationen, um die Aufgaben zu erfüllen.
Darstellung
der Situation des Tourist-Service
Der Tourist-Service der Gemeinde Schönberg umfasst
die Dienststellen Schönberger Strand, Kalifornien und die Alte Apotheke in
Schönberg. Seit 2018 ist die Kulturabteilung in der Verantwortung des
Tourist-Service. Der Bürgermeister ist der Werkleiter und als untergeordnete
Führungsebene gibt es eine Betriebsleitung. In der Kulturabteilung sind 4
Personen beschäftigt und in den Dienststellen Schönberger Strand und
Kalifornien sind aktuell 13 Personen beschäftigt. Dazu sind in der Sommersaison
Aushilfskräfte für den Servicebereich und 3 Strandwärter dem Tourist-Service
zugeordnet. Dazu kommen noch Beschäftigte für die Seebrücke, Nawimenta und das
DLRG-Haus.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
- seit
2017: Organisation von zahlreichen Veranstaltungen (z.B. Kulturveranstaltungen
im Rahmen von „Schönberg kulturell“, Weihnachtsmarkt, Westernfest,
Vertragsausgestaltung für Seebrückenfest oder Baltic Beach Days, Unterstützung
bei touristischen Fremdveranstaltungen oder Kampagnen wie aktuell dem
Glasfaserausbau gemeinsam mit Zweckverband und TNG etc.),
- Erhalt
und Ausbau der touristischen Infrastruktur (Sandmanagement, Strandzugang,
Badesicherheit, Seegrasbeseitigung, Unterhaltung Seebrücke)
- Touristisches
Marketing
- Service-/Counterbereich
(Gästebetreuung und Reklamation)
- Zentral
Zimmervermittlung, Klassifizierungen,
- Vermietung,
Verwaltung und Beschaffung von Strandkörben,
- Organisation
der Reinigung der öffentlichen Toiletten und Dienststellen
- Interessenvertretung
in den touristischen Gremien (OHT, TV SH, AktivRegion, PTM)
- Management
von Verträgen (Bootsliegeplätze, Kiosk)
- Erstellung
des Gastgeberverzeichnisses und diverser Printprodukte
- Pflegen
der Homepage der Gemeinde Schönberg
- Pressearbeit
- Buchhaltung,
Rechnungswesen und Jahresabschlüsse und Erstellung des Wirtschaftsplanes
- Bewirtschaftung
der eigenen Immobilien (z.B. Seebrücke, DLRG-Haus, Kiosk-Gebäude, WC-Häuser)
- Mitarbeit
bei der Umsetzung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes
- Organisation
des Wirtschaftsausschusses
- Allgemeine
Verwaltungstätigkeiten
Die Entwicklung der größeren Kostenpositionen
stellen sich wie folgt dar:
Jahr 2014 2015 2016 2017
Kurabgabe 660.606
€ 693.299 € 794.489 € 790.793
€
Strandbenutzungegebühr 48.156 € 42.105 € 51.817 € 36.309 €
Strandkorbvermietung 163.547 € 206.530
€ 223.986 € 211.442 €
Provisionen Zimmervermittlung 79.717 € 88.796 € 100.551 € 124.861 €
Die wesentlichen Einnahmen ergeben sich für 2018
wie folgt (per 30.09.2018)
Kurabgabe 733.334
€
Strandbenutzungsgebühr 78.315 €
Strandkorbvermietung 228.493 €
Erlöse Zimmervermittlung 105.544 €
Dagegen stehen die Aufwendungen für Personal,
Sandmanagement, DLRG, Anschaffung von Strandkörben, Infrastruktur etc.
Auch hier seien die wesentlichen Kostenpositionen
per 31.12.2017 dargestellt:
Personal 785.349
€
Abschreibungen 188.833
€
Roh-Hilfs-und Betriebsstoffe 705.026 €
Strandkorbbeschaffung 40.000 €
Provisionen Zimmervermittlung 32.202 €
Bewertung
der wirtschaftlichen Situation des Tourist-Service:
Der größte Kostenfaktor ist wie in den meisten
Betrieben das Personal. Mit der aktuellen Personalstruktur und Personalanzahl
lassen sich die vorhandenen Aufgabenfelder in hoher Qualität so gerade eben
erfüllen. Das bedeutet, dass die laufenden Aufgaben bearbeitet werden können,
damit der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Kommt es aber wie in
diesem Jahr zu Personalabgängen, zu krankheitsbedingten Ausfällen oder können
die für die Saison notwendigen Assistenzkräfte erst sehr spät gefunden und
eingestellt werden, hat die Verteilung der dienstlich notwendigen
Saison-Arbeitszeiten auf das vorhandene Personal Auswirkungen auf die
Entwicklung der Überstunden im Tourist-Service:
31.12.2015: ca.
350 Stunden
31.12.2016: ca.
450 Stunden
31.12.2017: ca.
750 Stunden
20.10.2018: ca.
1.100 Stunden, wovon ca. 530 Stunden auf die Kulturabteilung entfallen.
Ein Großteil der Überstunden, wird in der Regel
außerhalb der Saison in den Wintermonaten abgebummelt, um eine Auszahlung zu
vermeiden. Für den Übertrag der Überstunden müssen aber trotzdem ca. 33.000 €
Rückstellungen für das Jahr 2019 gebildet werden. Um Überstunden in größerem
Umfang abzubauen ist in Erwägung zu ziehen, in den Wintermonaten zeitweise die
Öffnungszeiten bzw. die betriebsinternen Fortbildungsangebote an den
Mittwochnachmittagen zu reduzieren, ohne den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu
gefährden. Bei der Personalstruktur ist zu berücksichtigen, dass im
Tourist-Service 4 Mitarbeiter Auszubildende sind, die nicht vollumfänglich in
die Aufgaben eingebunden werden können.
Die Darstellung zeigt nicht nur, dass
Stundenreduzierungen bzw. Einsparungen beim Personal nicht darstellbar sind,
sondern auch, dass zukünftige Themen und Schwerpunkte aus zeitlichen Gründen
nur bedingt bearbeitet werden können. Auf folgende dazukommende zu begleitende
Aufgabengebiete soll in der Zukunft aber aus Sicht des Betriebsleiters des
Tourist-Service trotzdem nicht verzichtet werden, um als attraktiver Tourismus-
und Wohnstandort wahrgenommen zu werden und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen:
- Begleitung
des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes
- Konzeptionelle
Unterstützung bei der Umsetzung von E-Mobilität in Schönberg
- Schaffung
von neuen touristischen Angeboten (z.B. behindertengerechter Strandzugang,
Saisonverlängerung, Definition und Ansprache neuer Zielgruppen, Entwicklung von
Themen wie z.B. Tanzen oder Wassersport)
- Weiterentwicklung
und Bindung von Mitarbeitern
- Entwicklung
und Attraktivitätssteigerung der Infrastruktur
- Verbesserung
der Erreichbarkeit des Ortes und Vernetzung der Verkehrsträger
- Erhöhung
der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz im Tourist-Service
- Schaffung
eines attraktiven Shopbereiches
- Erneuerung
der Homepage und Optimierung des Marketingmixes unter Einbindung der
touristischen Homepage
- Entwicklung
neuer Einnahmequellen
- Optimierung
des Reinigungsdienstes und ggf. Durchführung mit gemeindeeigenen Personal
Verbesserungsoptionen
zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit:
Um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen ergibt sich
grundsätzlich die Möglichkeit, Ausgaben zu reduzieren und/oder Einnahmen zu
erhöhen.
Welche Möglichkeiten der Ausgabenreduzierungen
stehen zur Diskussion?
- Einschränkung
des touristischen Angebotes
- Einschränkung
der Erscheinung des Gastgeberverzeichnisses
Im Bereich der Veranstaltungskosten zeichnet sich
bereits in diesem Jahr durch eine Veränderung des Veranstaltungskonzepts eine
Reduzierung des Defizits ab. Dieser Weg soll konsequent weiterverfolgt werden,
ohne dass die Qualität dabei umfänglich leidet.
Welche möglichen Einnahmepotentiale könnten
identifiziert werden?
- Anpassung
der Preisstrukturen
- Einführung
einer Hundestrandbenutzungsgebühr
- Entwicklung
neuer Produkte und Zielgruppen
- Intensivierung
der Vermarktung
- Stärkere
Nutzung von Cross-Selling-Potentialen
- Saisonverlängerung
Haushaltsrelevante Veränderungen im Bereich des
Tourist-Service im größeren Umfang lassen sich kaum generieren. Insgesamt soll
aber das Ziel einer höheren Wirtschaftlichkeit erreicht werden ohne dadurch die
Attraktivität als Tourismusstandort zu gefährden.
Zum
Bauhof und seinem Aufgabengebiet
Die Aufgaben des Bauhofs sind überaus breiter
gefächert als in vielen anderen Gemeinden und vermutlich auch umfangreicher als
viele in Schönberg vermuten. Neben den typischen Bauhoftätigkeiten, wie die
Grünflächenpflege, die Reinigung der Flächen bei Gemeindeliegenschaften und
Reparaturtätigkeiten, nehmen die Stunden für den Strandbereich und den
Veranstaltungsauf- und abbau einen nicht unerheblichen Zeitanteil der
Bauhoftätigkeiten ein. Die nachfolgende Tabelle gibt einen ungefähren Überblick,
über die Leistungen des Bauhofs. Im Bereich der Veranstaltungen, finden sich
aber zum Teil auch Tätigkeiten, die zum Beispiel für das Probsteimuseum bei
Veranstaltungen geleistet werden.
|
|
2015 |
2016 |
2017 |
Anzahl MA |
17 |
19 |
18 |
|
|
|
9,5 |
35,0 |
2,0 |
Rasenmähen, Baumschnitt |
|
1.157,5 |
1.881,8 |
2.752,5 |
Mäharbeiten, Grabenreinigung |
|
546,5 |
258,5 |
647,5 |
Beete und Grünpflege |
|
1.892,5 |
1.679,0 |
2.935,1 |
Straßen und Wege |
|
2.405,0 |
2.739,8 |
2.915,9 |
02.12 - Straßenbeleuchtung installieren |
|
|
33,0 |
|
02.13 - Straßenbeleuchtung reparieren |
|
270,8 |
174,0 |
300,0 |
Straßenbeleuchtung |
|
270,8 |
207,0 |
300,0 |
02.14 - Winterdienst inkl.Streusandkisten |
|
198,5 |
148,0 |
105,0 |
Winterdienst |
|
198,5 |
148,0 |
105,0 |
Fahrzeuge/Maschinen, Vertetung
Betr.leitung,Hausmeisterdienste Amt |
|
2.757,0 |
1.977,8 |
2.752,5 |
Spielplätze, Skaterpark |
|
710,0 |
510,5 |
747,0 |
Grünanlagen Vereine und Probstei |
|
220,5 |
153,0 |
186,5 |
Vereine, Verbände |
|
58,5 |
45,0 |
93,5 |
Reparatur-/Erhaltungsarbeiten |
|
4.310,5 |
1.817,5 |
1.784,5 |
Veranstaltungen |
|
1.830,0 |
1.481,0 |
1.719,5 |
Weihnachten |
|
871,0 |
917,0 |
1.110,5 |
Bauhof, Dienste f. Sozialamt |
|
194,0 |
41,0 |
18,5 |
Strand, TS, Kultur, Schaukästen etc. |
|
2.629,5 |
2.760,0 |
2.790,0 |
Wanderwege, Müll Strand |
|
1.021,0 |
868,0 |
937,5 |
Prospekte, Messen, Spielemobil, Sommerbühne |
|
69,5 |
103,0 |
159,0 |
falsche Kostenart, #Bezug!, (Leer) |
|
0,0 |
3,0 |
56,5 |
|
|
|
|
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Gesamtstunden Jahr |
|
21.151,8 |
17.625,8 |
22.013,5 |
|
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|
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Anzahl MA |
|
17 |
19 |
18 |
Stunden pro MA pro Jahr |
|
1.244,2 |
927,7 |
1.223,0 |
Darstellung
und Bewertung der Situation des Bauhofs…
Das Gutachten von Dr.Knaf und Partner aus dem Jahr
2011 machte schon damals deutlich, dass das Personal, gemessen an den Aufgaben
des Bauhofs, eher knapp bemessen sei. Zum damaligen Zeitpunkt wurde zudem auch
noch nicht der Aufgabenzuwachs durch das Neubaugebiet Strandstraße, die
Nawimenta mit Spielerlebniswelt und der Bewegungstreff Strandstraße mit
einberechnet, die zusätzlichen Arbeitsaufwand für den Bauhof verursachen.
Ebenso erwähnenswert ist bei der Bewertung der
Bauhofkosten und –einnahmen die Stellungnahme des Gemeindeprüfungsamts von
2017/2018. Hier wurde u.a. angemerkt, dass zur Effizienzermittlung des Bauhofs
die Stunden, die für den
Tourist-Service-Betrieb geleistet werden, als Einnahme verbucht werden könnten,
mit der Folge, dass sie aber dann beim Tourist-Service-Betrieb als Ausgabe
hängen bleiben und den Wirtschaftsplan zusätzlich belasten würden. Im Grunde
bräuchte der Bauhof zumindest einen höheren Etat für Fremdfirmenvergabe, um in
Zeiten, die zu hohen Arbeitsdichten führen, keinen Überstundenberg bei den
jeweiligen Mitarbeitern ansammeln zu lassen. Mit Stand 30.09.2018 liegt der
Anteil der Überstunden derzeit bei rund 900 Stunden, ohne unsere Strandwärterin
einzurechnen, die stets im Winter immer die Hälfte ihrer Stelle zu 100 Prozent
abbummelt.
Mängel
die die Wirtschaftlichkeit des Bauhofs weiter erschweren
Aus Sicht des Bauhofleiters sieht dieser folgende
Punkte, die bei einer Berücksichtigung zu einer Höheren Effizienz führen
könnten:
- Auftragsabwicklung: Auftragszettel sind oftmals
nicht klar und deutlich verfasst (Amt), so dass Rückfragen erforderlich sind
und sollten genauer formuliert werden.
- Schlechter Informationsfluss bei
Gremienentscheidungen: Bauhof kann auf bereits getroffene Entscheidungen in den
Ausschüssen keinen Einfluss mehr nehmen (Beispiel: Buswartehäuschen, Art der
Müllbehälter in der Fußgängerzone…)
- Zusätzliche Arbeiten, die vorher durch die Pro
Arbeit erledigt wurden (z.B. die Knickpflege, Flyer verteilen, plakatieren,
Weihnachtsbuden überarbeiten, Sonderarbeiten)
- Großveranstaltungen binden viel Arbeitszeit:
Aufträge mit hohen Stundenaufkommen (z.B. Seebrückenfest, Baltic Beach Days,
Westernfest…) haben zur Folge, dass
andere Aufträge bzw. Arbeiten (z.B. Grünpflegemaßnahmen) erst verzögert
ausgeführt werden können, was oftmals zu Kritik am Bauhof führt (…und was
wiederum zu Unmut bei den Mitarbeitern sorgt)
Fazit
zum Tourist-Service und zum Bauhofbereich
In beiden Bereichen zeichnen sich keine
signifikanten Einsparmöglichkeiten ab. Ganz im Gegenteil: um den Ruf als ein
sauberes, attraktives touristisch signifikantes Ostseebad zu behalten, bedarf
es eher einer Stundenerhöhung als einer Stundenreduzierung. Besonders deutlich
wird dieses beim Bauhof, da sich bei den abzeichnenden Entscheidungen für das
neue Neubaugebiet hinter den Kleingärten, der Pflegebedarf und damit der
Arbeitsaufwand für den Bauhof sich eher weiter erhöhen wird, was mittel- bis
langfristig auch auf den Gesundheitszustand der Mitarbeiter auswirken könnte
und was somit zu einem höheren Krankenstand der Mitarbeiter führen würde.
Fazit
zur Ausrichtung des Verwaltungshaushalts
Die Haushaltszahlen der Jahre 2017 und 2018 sind
bekannt. Hier nochmal ein Überblick auf Basis der Jahresabschlüsse bzw. der
Jahresrechnung von 2017 und in Bezug zu den Ansätzen in den Wirtschaftsplänen
bzw. dem Haushalt 2018 die Beträge für die Amtsumlage und die Personalkosten
der Gemeinde und ihrer Eigenbetriebe aufgrund der vorgenannten Punkte.
2017 2018
Amt Probstei:
Amtsumlage, Personal- und Sachkosten
HHST. 9000.83210, 9000.83220 1.258.267,38
1.343.767,08 (Stand:02.11.2018)
Personalkosten:
Gemeinde Schönberg 1.315.154,17 1.294.500
(ab 2018 ohne Veranstaltungsabteilung)
TS
785.349,13
928.900
(ab 2018 mit Veranstaltungsabteilung)
OEB
512.777,49
539.700
Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass der
Verwaltungshaushalt der Gemeinde Schönberg keine großen finanziellen Spielräume
lässt, um daraus die Millionen für die Umsetzung z.B. des Ortsentwicklungs- und
Tourismuskonzepts zu generieren und auch der Bauhof und der Tourist-Service
dazu auch nicht werden beitragen können. Ganz im Gegenteil, die Gemeinde
schiebt einen mehrere Millionen hohen Sanierungsstau bei der
Asphaltdeckensanierung der Straßen und der touristischen Infrastruktur vor sich
her. Gleichzeitig ist die Einnahmeseite der Gemeinde durch Zuweisungen pro
Einwohner (in der vergangen Woche wurde dem Amt gemeldet, dass die wachsende
Gemeinde Schönberg nun schon 6.464 Einwohner hat) und durch
Gewerbesteuereinnahmen bei den Einnahmen besser dasteht denn je zuvor.
Statt über Einsparungen im Haushalt sollte die
Gemeinde, auch wegen der noch historisch niedrigen Zinsphase bei Krediten, in
erheblichen Umfang investieren und den Investitionsstau insbesondere bei den
Straßen reduzieren. Straßen die die Gemeinde heute noch relativ günstig
sanieren könnte, werden sie morgen wesentlich mehr kosten. Kostenmindernd würde
sich auch auswirken, wenn Land und Bund die Gemeinden stärker unterstützen
würden, z.B. wenn sie ein Drittel von unserem derzeitigen jährlichen
KiTa-Defizit übernehmen würden (ca. 350.000 Euro) oder nicht nur den Gemeinden
die Möglichkeit einräumen würde, auf die Straßenausbaubeiträge der Anwohner zu
verzichten, sondern diese dann auch den Gemeinden in vollem Umfang zu
erstatten. Das würde eine ehrliche Entlastung der Gemeinden bedeuten.
Die Einnahmesituation würde sich zudem dadurch
verbessern, wenn durch eine nachhaltige Investition in die touristische
Infrastruktur und die Erweiterung des Gewerbegebiets, die gewerblichen
Steuereinnahmen weiterhin in den Gemeindehaushalt fließen und dadurch, dass die
Gemeinde Schönberg weiter wächst und mehr Einwohner zu verzeichnen hätte.
Hierfür wäre ein gezieltes Bekenntnis der Selbstverwaltung für zusätzlichen
Geschosswohnungsbau von großem Nutzen, da dieser auf den begrenzten Flächen
innerhalb der Gemeinde erheblich zum Wachstum beitragen könnte und gleichzeitig
dem Bedarf nach seniorengerechtem Wohnen sowie nach bezahlbaren Wohnraum für
Familien und junge Menschen Rechnung tragen würde.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
2.
Vertreter
aller drei Fraktionen setzen den Dialog über
die gemeindlichen Strukturen mit dem neuen Bürgermeister fort und treffen sich
zu einem Werkstatttermin um zukünftige mögliche Strukturveränderungen zu besprechen
und einen gemeinsamen Weg für Schönberg zu entwickeln