Sachverhalt:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung vom 06.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt der
Gemeindevertretung, die aktuell gültigen Elternbeiträge für die Laboer
Kindertagesstätten und die Kindertagespflege bis zur Neustrukturierung der
Kindertagesstättenfinanzierung durch die Landesregierung beizubehalten. Nach
dieser Rechtsreform ist die Beitragsfestsetzung erneut zu beraten.
Das Thema soll jedoch, nachdem die erhöhte Landesförderung 2018
feststeht, in der 2. Jahreshälfte in den gemeindlichen Gremien erneut beraten
werden.“
Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, in welcher Höhe die Kreis- und Landesförderung von den Laboe Einrichtungen im Wirtschaftsplan 2018 zunächst kalkuliert wurden und in welcher Höhe sie tatsächlich bewilligt wurden:
Einrichtung |
Plan Kreis- u. Landeszu. 2018 |
Ist Kreis- u. Landeszu. 2018 |
DRK-KiTa |
375.863,77 € |
378.837,01 € |
Ev. KiTa Kleiner Anker |
72.328,98 € |
93.075,43 € |
AWO-Kindertagespflege |
43.018,04 € |
42.244,73 € |
Summe |
491.210,79 € |
514.157,17 € |
Im Jahr 2018 fließen insgesamt 22.946,38 € mehr an Kreis- und Landeszuschüssen in den laufenden Betrieb der Laboer Kindertagesstätten, als in den Wirtschaftsplänen der Einrichtungen kalkuliert wurde.
Da die Elternbeitragskalkulation nur die Ausgaben der Einrichtung betrachtet, von denen zwischen 30 % und 35 % nach einer Empfehlung der kommunalen Landesverbände von den Eltern aufgebracht werden sollen, ändert diese Mehreinnahme nichts an den vorliegenden Kalkulationsergebnis.
Die Mehreinnahmen hat jedoch Einfluss auf die Höhe der gemeindlichen Defizitfinanzierung der Kindertagesstätten. Veranschlagt sind hier für 2018 für alle drei Einrichtungen zusammen 666.300,00 €. Die rechnerische Mehreinnahme aus den Kreis- und Landeszuschüssen reduziert diese um 3,45 %.
Bei für 2018 von den Einrichtungsträgern kalkulierten 1.622.000,00 € Gesamtausgaben, reduziert sich der gemeindliche Finanzierungsanteil von 41,08 % auf 39,67 %.
Im Übrigen wird auf die nochmals beigefügte Verwaltungsvorlage LABOE/BV/208/2018 und die dazugehörigen Anlagen verwiesen.
Anlagenverzeichnis:
LABOE/BV/208/2018 nebst Anlagen