Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2019 der
Gemeinde Fahren mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von 243.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 37.600 EUR veranschlagt worden.
Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) unverändert
dargestellt und betragen für die Grundsteuer A = 350 %, für die Grundsteuer B =
370 % und für die Gewerbesteuer = 350 %. Die Empfehlungen des Landes liegen bei
380/425/380 Prozent.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Aufgrund der nach wie vor hervorragenden
Konjunkturlage steigen die Steuereinnahmen weiter an. Die Gemeinde Fahren kann
mit einem Anteil am Gesamtaufkommen des Einkommensteueraufkommens in Höhe von
85.400 € rechnen. Im Vergleich zum Ursprungshaushalt 2018 eine Steigerung um
8.600 €.
Da gleichzeitig die Schlüsselzuweisungen um
etwa 10.400 € steigen werden, kann im Verwaltungshaushalt wieder ein freier
Finanzspielraum von 21.500 € ausgewiesen werden.
Die Beschlusslage des Finanzausschusses vom
22.11.2018 ist bereits im vorliegenden Entwurf berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf