Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Fahren
Vorlage
FAHRE/BV/029/2018
Aktenzeichen
II.910.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Fahren mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 243.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 37.600 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) unverändert dargestellt und betragen für die Grundsteuer A = 350 %, für die Grundsteuer B = 370 % und für die Gewerbesteuer = 350 %. Die Empfehlungen des Landes liegen bei 380/425/380 Prozent.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Aufgrund der nach wie vor hervorragenden Konjunkturlage steigen die Steuereinnahmen weiter an. Die Gemeinde Fahren kann mit einem Anteil am Gesamtaufkommen des Einkommensteueraufkommens in Höhe von 85.400 € rechnen. Im Vergleich zum Ursprungshaushalt 2018 eine Steigerung um 8.600 €.

Da gleichzeitig die Schlüsselzuweisungen um etwa 10.400 € steigen werden, kann im Verwaltungshaushalt wieder ein freier Finanzspielraum von 21.500 € ausgewiesen werden.

 

Die Beschlusslage des Finanzausschusses vom 22.11.2018 ist bereits im vorliegenden Entwurf berücksichtigt worden.

 

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf