Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Krummbek
Vorlage
KRUMM/BV/039/2018
Aktenzeichen
II.910.02.10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Krummbek mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 712.800 € und Ausgaben in Höhe von 785.600 € aus. Das Defizit des Verwaltungshaushaltes beträgt 72.800 €.

 Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 116.100 € veranschlagt worden.

Als Investitionsmaßnahme ist derzeit die systemgerechte Herrichtung einer Bushaltestelle geplant. Hierfür sind im Vermögenshaushalt 50.000 € (3.500 € bereits im Vorjahr finanziert) eingestellt worden. Für die Erneuerung von 2 Atemschutzgeräten sind 4.000 € etatisiert.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3)  dargestellt. Aufgrund des defizitären Haushaltes sind die Hebesätze auf die Mindesthebesätze gem. Haushaltskonsolidierungserlass angehoben worden.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Der Verwaltungshaushalt weist einen Sollfehlbetrag von 72.800 € aus. In diesem Betrag enthalten ist jedoch die Fehlbetragsabdeckung aus dem Nachtragshaushalt 2018 in Höhe von 63.700 €. In der strukturellen Betrachtung weist der Verwaltungshaushalt ein Defizit von 9.100 € aus. Aufgrund der immensen Kosten der Kinderbetreuung in Kindergärten und Schulen wird sich dieses mittelfristig nicht großartig ändern.

 

Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 21.11.2018 bereits intensiv mit dem Haushaltsentwurf 2019 beschäftigt. Die dortige Beschlusslage ist bereits im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt worden.

 

Zur Finanzierung der nicht durch Zuschüsse gedeckten Restkosten der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 25.400 € planerisch erforderlich. Es ist geplant hierfür ein Inneres Darlehen aus der vorhandenen Abschreibungsrücklage der Schmutzwasserbeseitigung aufzunehmen. Die Rückzahlung des zinslosen Darlehens soll in einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren erfolgen.

Aufgrund des nichtausgeglichenen Haushaltes bedarf der Gesamtbetrag der geplanten Kreditaufnahmen der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf