Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 27.02.2012 dem Feuerwehrbedarfsplan
zugestimmt, wonach mit der Ersatzbeschaffung der DLA (K) 23/12, Baujahr 1990,
im Kalenderjahr 2018 begonnen werden soll.
Die Zustimmung zum
Feuerwehrbedarfsplan als Leitlinie ersetzt jedoch nicht den Beschluss für im
Feuerwehrbedarfsplan geplante Beschaffungen. Jede Maßnahme ist gesondert zu
beschließen.
Die DLA (K) 23/12
ist Baujahr 1990 und demnach im Kalenderjahr 2020 30 Jahre alt. Sie müsste,
wenn Sie nicht neu beschafft wird, zu einer kostenintensiven zehn-jährigen Jahresinspektion.
Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass sich die Kosten für eine
Inspektion auf ca. 50.000,- € belaufen. Hinzu kämen Kosten für ein Leihgerät
für die Dauer der Inspektion.
Die Kosten zur
Neubeschaffung einer DLA (K) 23/12 belaufen sich auf ca. 700.000,- €. Die
Kosten sind als Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan berücksichtigt
worden.
Die Beschaffung
eines neuen Fahrzeuges wird durch das Land Schleswig-Holstein aus Mitteln der
Feuerschutzsteuer bezuschusst, wenn das Fahrzeug den Normen des Deutschen
Instituts für Normung DIN/DIN EN-Normen oder Richtlinien des Innenministeriums
entspricht. Die Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 31 FAG) vom 08.
Dezember 2010 gilt derzeit bis zum 31. Dezember 2018.
Der Fördersatz für
Feuerwehrfahrzeuge bei Gemeinden, die Schlüsselzuweisungen erhalten, beträgt zurzeit 25%, bei einem
Kostenhöchstbetrag für Fahrgestell und Aufbau ohne Beladung inklusive
Mehrwertsteuer für eine Drehleiter DLA
(K) 23/12 von 500.000,- €.
Ein Förderbetrag von
voraussichtlich 125.000,- € ist zu erwarten.
Die Gewährung einer
Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung des Feuerlöschwesens nach § 31 FAG wurde mit Schreiben vom
21.09.2018, abgesandt am 01.10.2018, beantragt.
Es sollte ein
Grundsatzbeschluss zur Beschaffung einer DLA (K) 23/12 gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen,
dem Antrag auf Beschaffung einer DLA (K) 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr
Laboe zuzustimmen.