Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet "Oberdorf - Anger, südlich des Promenadenweg, nordöstlich der Straße Petersberg, Großer Hof 1"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
LABOE/BV/261/2018
Aktenzeichen
III.2.1/11-B10A(3)
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Laboe hat in der Sitzung des Bauausschusses am 12.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A gefasst.

Der Bereich um die Hofstelle Großer Hof 1 war bislang als Mischgebiet festgesetzt und wird nun dahingehend geändert, dass hier in Anpassung an die umliegende Bebauung ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird. Das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung durchgeführt.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 03.07.2018 wurde der Entwurf des Bebauungsplans beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 23.07. bis 31.08.2018. Während dieses Zeitraums wurden die Planunterlagen auch im Internet auf der Seite www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.07.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung mit Textteil

Begründung

Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet „Oberdorf – Anger, südlich des Promenadenweg, nordöstlich der Straße Petersberg, Großer Hof 1“ als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss) und die Begründung zu billigen.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.