Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2018
Vorlage
FAHRE/BV/028/2018
Aktenzeichen
II.910.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Fahren mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 228.100 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 48.300 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 20.300 EUR aus. Diese bleiben im Vergleich zum Ursprungshaushalt nahezu unverändert.

 

Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Fahren nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2018 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.

 

Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 22.11.2018 bereits intensiv mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf beschäftigt. Die dortige Beschlusslage ist entsprechend berücksichtigt worden.

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.