Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Fahren mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 228.100 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 48.300 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 20.300 EUR aus. Diese bleiben im Vergleich zum Ursprungshaushalt nahezu
unverändert.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern
ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Fahren
nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2018 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.
Der Finanzausschuss hat sich auf seiner
Sitzung am 22.11.2018 bereits intensiv mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf
beschäftigt. Die dortige Beschlusslage ist entsprechend berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen
sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.