Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2018
Vorlage
PROBS/BV/036/2018
Aktenzeichen
II.910.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Probsteierhagen mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 3.268.400 € und Ausgaben in Höhe von 3.368.700 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist damit nicht ausgeglichen, es besteht ein Sollfehlbetrag von 100.300 €. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 414.100 EUR veranschlagt worden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 282.200 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 240.700 EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 284.600 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Aufgrund des nicht ausgeglichenen Haushaltes bedarf diese Kreditaufnahme der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Probsteierhagen nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2018 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Lenkungsausschuss:

 

Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Lenkungsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung  2018 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.