Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO ist der Verbandsvorsteher
verpflichtet, der Verbandsvertretung mindestens halbjährlich über die
geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen
kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 10.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt
die Zustimmung der Verbandsvertretung als erteilt.
Es ist folgende unerhebliche überplanmäßige
Ausgabe entstanden:
Haushaltsstelle: 2112.93500
„Schülerbetreuung Schönberg/Hort,
Erwerb bewegliches Vermögen“
Haushaltsansatz 2018: 5.700,00 €
verfügt: 12.048,03
€
Überschreitung: 6.348,03 €
Begründung: Möblierung
der Hort- und Betreuungsräume
Deckungsvorschlag: Minderausgaben bei der
HHST: 2113.96000 „Schulhof-Neugestaltung am Schulzentrum Schönberg“, da noch
ein Haushaltsrest aus 2017 übertragen werden konnte
Darüber hinaus ist eine erhebliche
überplanmäßige Ausgabe, die den in der Haushaltssatzung festgelegten
Höchstbetrag von 10.000 € übersteigt, entstanden:
Haushaltsstelle: 2812.95000
„Erweiterung Gemeinschaftsschule“
Haushaltsansatz 2018: 400.000,00 €
verfügt: 518.878,95
€
Überschreitung: 118.878,95 €
Begründung: Restfinanzierung
der Erweiterungsmaßnahme
Für
Auszahlung von Sicherheitseinbehalten, wegen
zeitversetzter
Abwicklung, abschließende Abrechnung von
Gewerken,
u.a.
Deckungsvorschlag: Minderausgaben bei der
HHST: 2113.96000 „Schulhof-Neugestaltung am Schulzentrum Schönberg“, da noch
ein Haushaltsrest aus 2017 übertragen werden konnte
Beschlussvorschlag:
Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss nimmt die im 1. Halbjahr entstandene unerhebliche Ausgabe in Höhe von 6.348,03 € zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Verbandsvertretung, der geleisteten erheblichen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 118.878,95 die Zustimmung zu erteilen.
Verbandsvertretung:
Die Verbandsvertretung nimmt die im 1. Halbjahr entstandene unerhebliche Ausgabe in Höhe von 6.348,03 € zur Kenntnis.
Der geleisteten erheblichen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 118.878,95 wird die Zustimmung erteilt.