Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet "Freiwillige Feuerwehr, nördlich der Straße Stakendorfer Tor und südöstlich der Oseestraße Hausnummer 13"
Vorlage
SCHÖN/BV/290/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.11.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A gefasst. Durch eine Umstrukturierung im Bereich der Fahrzeughalle, den Sanitäranlagen und den Umkleide- und Schulungsräumen hat sich ein zusätzlicher Raumbedarf ergeben, der mit dem Anbau gedeckt werden soll. Das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung durchgeführt.

 

In der Sitzung des Planungsausschusses am 20.02.2018 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 11.04. bis 16.05.2018. Während dieses Zeitraumes wurden die Planunterlagen auch im Internet auf der Seite www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.04.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund einer Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege musste der geplante Baukörper nach Norden verschoben werden, weil durch einen südlichen Anbau das nachbarliche Kulturdenkmal, Wohngebäude Stakendorfer Tor 1, nicht mehr ausreichend zu sehen wäre. Durch die Verschiebung des geplanten Anbaus muss der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die nördlich gelegene Parkplatzfläche, die auch im Eigentum der Gemeinde steht, erweitert werden. Die vorhandenen Garagen müssen abgerissen oder versetzt werden.

 

Es wird nun empfohlen, den anliegenden Bebauungsplan im Entwurf zu beschließen und zur erneuten Offenlegung zu bestimmen. Es sollte beschlossen werden, dass die Frist der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert wird und damit eine Abweichung vom Aufstellungsbeschluss vorliegt, muss der Punkt 1 der Beschlussvorschläge von der Gemeindevertretung bestätigt werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Planentwurf des Bebauungsplanes mit Textteil

Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A vom 02.11.2017 dahingehend zu ändern, dass der Geltungsbereich um die Fläche des Parkplatzes, Flurstücke 76/110 und 76/95 ergänzt wird.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet „Freiwillige Feuerwehr, nördlich der Straße Stakendorfer Tor und südöstlich der Ostseestraße, Hausnummer 13“ mit der Ergänzung des Geltungsbereichs um die Parkplatzfläche, Flurstücke 76/110 und 76/95 zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Es wird weiter beschlossen, dass die Frist für die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird.