Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der
Gemeinde Wisch ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist,
sind im laufenden Haushaltsjahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 849,12 €
entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe von 11.678,91 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Die Gemeindevertretung nimmt die im
1. Halbjahr 2018 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 849,12 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 11.678,91 € wird die Zustimmung erteilt.