Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2018 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
STEIN/BV/040/2018
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stein ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 2.500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 12.410,70 € entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 2.500 € übersteigen, in Höhe von 355.570,12 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2018 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 12.410,70 € zur Kenntnis.

 

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 355.570,12 € wird die Zustimmung erteilt.