Betreff
Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/217/2018
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Ostseebad Laboe ist den Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie den übrigen Mitgliedern der Gemeindevertretung bereits mit Schreiben vom 05.04.2018 überreicht worden. Nach dieser Jahresrechnung, die nunmehr zur Beratung und Genehmigung ansteht, belief sich im Jahr 2017 das endgültige Anordnungssoll der Einnahmen und Ausgaben

 

a)  im Verwaltungshaushalt auf                                   7.737.164,42 EUR

b)  im Vermögenshaushalt auf                                    1.336.985,48 EUR.

 

Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass sich 2017 – im Vergleich zur ursprünglichen Haushaltsplanung – letztlich Abschlussverbesserungen in einem saldierten Gesamtumfang von 680.960,49 EUR ergeben haben, so dass einerseits 73.960,49 EUR der Finanzausgleichsrücklage zugeführt werden konnten und darüber hinaus der Kreditbedarf um 607.000,00 EUR geringer ausfiel als zunächst geplant. Die Abschlussverbesserungen sind vor allem im Verwaltungshaushalt zu verzeichnen gewesen; Dies wird dadurch deutlich, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 647.704,43 EUR über dem betreffenden Planansatz lag. Nach alledem ließ sich also auch 2017 der Haushaltsausgleich herbeiführen und darüber hinaus ein freier Finanzspielraum in Höhe von 585.343,17 EUR erwirtschaften.

 

Zunächst ein Blick auf den Ablauf des Verwaltungshaushaltes :

 

Gegenüber der Haushaltsplanung weist die Jahresrechnung für den Verwaltungshaushalt – wie zuvor bereits berichtet – einen um 647.704,43 EUR günstigeren Verlauf aus. Dies belegt die Tatsache, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt (siehe HHST 9100.86000, Seite 96 der Jahresrechnung, bzw. HHST 9100.30000, Seite 125) letztlich in einer Größenordnung von 838.304,43 EUR erbracht werden konnte (zum Vergleich Planansatz 2017: 190.600,00 EUR).

 

Zwar waren 2017 im Verwaltungshaushalt auch einige planverschlechternde Faktoren zu verzeichnen, wobei im Wesentlichen auf die Liste der überplanmäßigen Ausgaben zu verweisen wäre (siehe Blatt 9 der Jahresrechnung sowie Verwaltungsvorlage LABOE/BV/216/2018). So waren im zurückliegenden Jahr innerhalb des Verwaltungshaushaltes Überschreitungen in Höhe von 117.518,43 EUR angefallen (wovon aber schon allein 92.918,51 EUR in unmittelbarem Zusammenhang mit den Gewerbesteuerveranlagungen bzw. den dabei erzielten Mehreinnahmen sowie den zusätzlichen Erträgen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs stehen). Die Summe der Abschlussverbesserungen überwog allerdings deutlich. In diesem Zusammenhang seien vor allem genannt die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 322.350,35 EUR), den Einkommensteueranteilen (+ 75.989,00 EUR) und den Schlüsselzuweisungen (+ 39.920,00 EUR). Hinzu kamen dann z.B. höhere Miet- und Pachteinnahmen (per Saldo + 37.932,42 EUR), vermehrte Parkgebühren (+ 9.571,12 EUR) und Konzessionsabgaben (+ 11.874,37 EUR), geringere Schulkostenbeitragszahlungen (./. 77.127,27 EUR), Einsparungen beim Personalaufwand (./. 35.009,85 EUR) sowie ein geringerer Zuschussbedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung (./. 25.149,24 EUR) und der Bauleitplanung (./. 18.878,11 EUR).

 

Im Detail lassen sich zum Ablauf des Verwaltungshaushaltes noch folgende Feststellungen treffen:

 

I.   Die Steuern und Finanzzuweisungen (Einnahme-Hauptgruppe 0) übertrafen mit einem Gesamtbetrag von 6.118.688,42 EUR die ursprünglichen Planannahmen um 441.888,42 EUR. Hierfür maßgeblich waren vor allem die zuvor schon angesprochenen Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer, den Einkommensteueranteilen und den Schlüsselzuweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen auch Seite 91 / 92 der Jahresrechnung).

 

II.  Die Summe der Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) belief sich auf 1.009.154,96 EUR – und lag damit ebenfalls (um fast 5 %) über der Planvorgabe; Die Hauptursachen hierfür sind auch bereits in den einleitenden Bemerkungen benannt worden (d.h. die vermehrten Parkgebühren [Seite 68] sowie die höheren Miet- und Pachteinnahmen [Seite 87] ).

 

III.  Die sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) sind 2017 in einem Gesamtumfang von 609.321,04 EUR erzielt worden; Auch sie überstiegen die ursprünglichen Veranschlagungssumme, und zwar um 52.621,04 EUR. Neben dem schon angesprochenen Mehrertrag aus den Konzessionsabgaben (+ 11.874,37 EUR, Seite 81/82) wirkten sich hierbei insbesondere die Mehreinnahmen aus Nachzahlungszinsen im Rahmen von Gewerbesteuerveranlagungen (+ 28.021,00 EUR) sowie aus Säumniszuschlägen (+ 3.874,60 EUR) ergebnisverbessernd aus (vgl. HHST 9000.26100 + .26500, Seite 92).

 

IV. Personalaufwendungen fielen 2017 in Höhe von 530.190,15 EUR an und blieben damit um 35.009,85 EUR hinter dem hierfür bereitgestellten Gesamtvolumen zurück. Die größten Einzelpositionen, die unter der Hauptgruppe 4 Minderausgaben aufweisen, bilden dabei – mit ./. 17.690,44 EUR – die geringeren Beihilfezahlungen (HHST 0000.45000, Seite 3) sowie – mit insgesamt ./. 14.521,38 EUR – die Personalaufwendungen im Bereich der Grundschule (Seite 27/28) und Offenen Ganztagsschule (Seite 33).

 

V.  Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (hierzu gehören in der Hauptgruppe 5/6 z.B. die Unterhaltungskosten, der Aufwand für Geräte und Ausstattung, die Bewirtschaftungskosten, Mieten und Pachten, Planungskosten, die Aufwendungen für Fahrzeuge, Geschäftsausgaben, Post- und Fernmeldegebühren, Kostenerstattungen an den Bauhof und dergl.) ist im Plan-Ablauf-Vergleich eine saldierte Ergebnisverbesserung um 124.442,57 EUR zu verzeichnen (bei Gesamtausgaben von 1.903.857,43 EUR). Neben den oben bereits angesprochenen Minderausgaben bei den Schulkostenbeiträgen und für die Bauleitplanung wirken sich hier – resultierend aus etlichen Einzelpositionen – zudem auch Einsparungen bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung der gemeindlichen Einrichtungen, bei den Geschäftsausgaben und den übrigen Betriebsaufwendungen abschlussverbessernd aus. Insoweit konnten der Mehrbedarf bei einzelnen Haushaltsstellen (so z.B. für die Fahrzeughaltung der Feuerwehr oder für die Straßenentwässerung) durch anderweitige Einsparungen mehr als kompensiert werden.

 

VI. Die gezahlten Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Hauptgruppe 7) blieben bei einer Gesamtsumme von 1.428.352,64 EUR um 39.947,36 EUR hinter den Planvorgaben zurück. Ursächlich hierfür waren vor allem die eingangs schon angesprochenen Einsparungen bei den Kosten der Kindertagesbetreuung (vgl. Unterabschnitt 4601, Seite 43/44).

 

VII.Die sonstigen Finanzausgaben, die unter den Haushaltsstellen der Hauptgruppe 8 mit einem Gesamtbetrag von 3.874.764,20 EUR verbucht wurden, überstiegen dagegen beim Jahresabschluss den hierfür im Haushaltsplan bereitgestellten Gesamtbetrag, und zwar um 738.864,20 EUR. Dies liegt im Wesentlichen an der höheren Zuführung zum Vermögenshaushalt (siehe hierzu auch die einleitenden Bemerkungen auf Seite 1 dieser Vorlage sowie die Ausführungen im Anschluss an die nachfolgende Tabelle). Hinzu kommen die Mehrausgaben für die Gewerbesteuerumlage, die Kreisumlage sowie die anlässlich der Gewerbesteuerveranlagungen angefallenen Erstattungszinsen.

 

Zusammengefasst stellen sich damit im Plan-Ablauf-Vergleich die großen Einnahme- und Ausgabeblöcke, d.h. die Hauptgruppen (HGr.) 0 bis 2 bzw. 4 bis 8, wie folgt dar:

 

Einnahmen

Planansatz

Ergebnis

 

a) Steuern, allgemeine Zuweisungen (HGr. 0)

 

5.676.800,00 EUR

 

6.118.688,42 EUR

b) Einnahmen aus Verwaltung / Betrieb (HGr. 1)

964.200,00 EUR

1.009.154,96 EUR

c) Sonstige Finanzeinnahmen (HGr. 2)

556.700,00 EUR

609.321,04 EUR

 

    Summe

 

7.197.700,00 EUR

 

7.737.164,42 EUR

 

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Ausgaben

 

Planansatz

 

Ergebnis

 

a) Personalausgaben (HGr. 4)

 

565.200,00 EUR

 

530.190,15 EUR

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebs-

     aufwand (HGr. 5/6)

2.028.300,00 EUR

1.903.857,43 EUR

c) Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7)

1.468.300,00 EUR

1.428.352,64 EUR

d) Sonstige Finanzausgaben (HGr. 8)

3.135.900,00 EUR

3.874.764,20 EUR

 

    Summe

 

7.197.700,00 EUR

 

7.737.164,42 EUR

 

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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht nochmals das ausgeglichene Jahresergebnis des Verwaltungshaushaltes. Die saldierten Abschlussverbesserungen im Verwaltungshaushalt ermöglichten es dabei, dem Vermögenshaushalt – wie bereits erwähnt – 647.704,43 EUR mehr zuzuführen, als dies ursprünglich geplant war (vgl. HHST 9100.86000, Seite 96, bzw. HHST 9100.30000, Seite 125, mit einem Betrag von jeweils 838.304,43 EUR). Dagegen belief sich die Tilgung von Krediten auf 179.000,77 EUR und die – angesichts der Gewerbesteuermehreinnahmen erfolgte – Zuführung zur Finanzausgleichsrücklage auf 73.960,49 EUR. Vor diesem Hintergrund konnte 2017 mithin ein freier Finanzspielraum von 585.343,17 EUR erwirtschaftet werden.

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes belief sich 2017 auf 1.336.985,48 EUR und lag damit – aufgrund der vorgenommenen Rücklagenzuführung – um 54.585,48 EUR über der per Haushaltssatzung bereitgestellten Gesamtsumme (1.282.400,00 EUR).

 

Die Investitionsschwerpunkte lagen 2017 beim Feuerlöschwesen (IST-Ausgaben: 205.915,22 EUR für Feuerwehrgebäude, Ausrüstung, Mobilen Notstromerzeuger usw.), bei der Grundschule (IST-Ausgaben: 24.612,33 EUR), bei der Sanierung des Stoschplatzes (IST-Ausgaben: 21.588,75 EUR), beim Straßen-, Wege- und Parkplatzbau (IST-Ausgaben: 381.457,77 EUR), bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung (IST-Ausgaben: 46.527,53 EUR), beim Freya-Frahm-Haus (IST-Ausgaben: 28.928,68 EUR), bei dem Erwerb eines bebauten Grundstücks (419.051,44 EUR) sowie bei der Sanierung von Hafenspeicher/-pavillon (IST-Ausgaben: 21.471,67 EUR).

 

Für Maßnahmen, die erst 2018 durchgeführt bzw. finanziell abgewickelt werden können, wurden Haushaltsausgabereste neu gebildet bzw. weiter vorgetragen (im Wesentlichen für Vorhaben im Bereich der Feuerwehr, für die Sanierung kommunaler Gebäude und Anlagen sowie für Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen). Die Auflistung aller in das Jahr 2018 übertragenen Haushaltsreste ist Blatt 7 der Jahresrechnung zu entnehmen; Deren Gesamtbetrag beläuft sich auf 934.249,10 EUR, wovon 418.656,48 EUR noch aus Vorjahresabschlüssen resultieren.

 

Die Summe der beim Jahresabschluss 2017 verbliebenen Kasseneinnahmereste belief sich auf 145.956,32 EUR. Eine vollständige Aufstellung beinhaltet Blatt 8 der Jahresrechnung.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 4 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden sind, waren beim Jahresabschluss 2017 über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) in einem Gesamtumfang von 126.184,10 EUR zu verzeichnen (= 1,39 % des Haushaltsvolumens). Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste (Blatt 9) Bezug genommen. Die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben durch die Gemeindevertretung ist – soweit betragsmäßig noch erforderlich – unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgesehen (vgl. Verwaltungsvorlage LABOE/BV/216/2018 vom 09.04.2018).

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Jahresabschluss 2017 noch folgendes berichten:

 

a)  Aus den Darlehen, die dem Gemeindehaushalt zuzurechnen sind, errechnet sich per 31.12.2017 ein Schuldenstand von 4.945.914,14 EUR. Die im Jahr 2017 noch zurück-gestellte Darlehensneuaufnahme i.H.v. 417.000,00 EUR ist in diesem Betrag nicht enthalten.

 

b)  Nach dem vorliegenden Jahresabschluss verfügt die Gemeinde per 31.12.2017 über einen Rücklagenbestand von 515.302,29 EUR, der mit 441.341,80 EUR auf die Sonderrücklage „Freya-Frahm-Haus“ und mit 73.960,49 EUR auf die Finanzausgleichsrücklage entfällt.

 

c)  Spenden, über die nach § 76 Abs. 4 Satz 5 der Gemeindeordnung zu berichten ist, sind der Gemeinde Ostseebad Laboe im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 5.128,56 EUR zugeflossen. Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird hierzu noch eine gesonderte Auflistung zugehen.

 

 

Die Vorprüfung der Jahresrechnung 2017 durch Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses ist für den 19.04.2018 terminiert worden. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung berichtet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Ostseebad Laboe festzustellen.