Betreff
Standort Weihnachtsmarkt 2018
Vorlage
SCHÖN/BV/269/2018
Aktenzeichen
Kulturabteilung Gem. Schönberg
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit 1988 findet jährlich ein Weihnachtsmarkt in Schönberg statt. Die Gemeinde Schönberg ist Veranstalter.

 

Die 2-tägige Wochenendveranstaltung bietet ein vielfältiges Rahmen- und Bühnenprogram für Groß und Klein. Für Kinder wird ein kostenloses Bastelprogramm angeboten. Der Weihnachtsmann kommt, um sich die Wünsche der Kinder anzuhören und auf der Bühne findet ein Life-Programm statt, das überwiegend durch regionale Chöre und Musiker abgeleistet wird.

 

Der Seniorenbeirat veranstaltet begleitend zum Weihnachtsmarkt im Rathaus ein Senioren Café. Die Landfrauen verkaufen ihre selbstgefertigten Waren im Sprüttenhus.

 

 

2016 hat der Kulturbeirat ein neues Konzept für den Weihnachtsmarkt ausgearbeitet. Der Standort wurde für die vergangenen zwei Jahre von der Fußgängerzone auf den Marktplatz an der Evangelischen Kirche verlegt. Ziel war es, eine gemütliche, weihnachtliche Atmosphäre zu schaffen. Zum ersten Weihnachtsmarkt am Marktplatz wurden unter dem Motto „von Schönbergern für Schönberger“ nur Vereine, Verbände und Privatpersonen als Aussteller zugelassen.

 

Um das Speisenangebot auszuweiten und um zu gewährleisten, dass die Besucher ausreichend versorgt werden können, wurden im Folgejahr auch professionelle Caterer einbezogen.

 

Aus lebensmittelhygienischen Gründen ist für die Zubereitung und den Verkauf von frischen Lebensmitteln und Getränken eine Handwaschgelegenheit mit fließendem Warm- und Kaltwasser vorzuhalten. Das verwendete Wasser muss Trinkwasserqualität besitzen. Zur Wasserversorgung dürfen nur einwandfreie, lebensmittelgeeignete Schläuche und Anschlussteile verwendet werden. Abwasser ist so zu entsorgen, dass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel wirksam ausgeschlossen ist. (Siehe Anlage Merkblatt über lebensmittelhygienische Mindestanforderungen beim Verkauf von Lebensmitteln auf Veranstaltungen).

Die Vereine und Verbände erfüllten die Vorgaben der Lebensmittelaufsicht für 2017 noch durch das Vorhalten von Wasserkochern und Kunststoffschüsseln, während die gewerblichen Caterer Waschbecken und fließend warmes und kaltes Wasser mit entsprechender Abwasserentsorgung vorhalten mussten.

 

Bei einer Begehung des Weihnachtsmarktes 2017 hat die Veterinär-und Lebensmittelaufsicht der Kreisverwaltung Plön die Kulturabteilung davon in Kenntnis gesetzt, dass ab 2018 alle Stände, an denen frische Lebensmittel und Getränke ausgegeben werden gleich behandelt werden, da der Gesetzgeber keinen Unterschied macht wie groß die Stände sind und wer diese betreibt sowie dass zukünftig in manchen Marktständen (abhängig  vom Angebot der Lebensmittel) mehrere Waschbecken gefordert werden könnten.

 

Für die Kinderaktionen, die Versorgung der Mitarbeiter, für das Spülen der Punschbecher und um WCs für Mitarbeiter und Gäste vorzuhalten, wurden entsprechende Räume benötigt.

2016 wurde hierfür das Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde zur Verfügung gestellt. Das Kindheitsmuseum stellte seine WCs ebenfalls zur Verfügung.

 

2017 standen die Räume der Ev. Kirchengemeinde wegen eines großen Konzertes nicht zur Verfügung. Die Sozialräume wurden in das Kindheitsmuseum verlegt, die Punschbecher wurden im Ev. Kindergarten gespült und zu den WCs des Kindheitsmuseum wurde ein Toilettenwagen angemietet.

 

Auf dem Marktplatz sind keine ausreichende Frischwasserversorgung und keine Vorrichtung für das Ableiten von Abwasser vorhanden. Um dies herzustellen, wird mit Kosten von ca. 18.000,- € bis 20.000,- € gerechnet. Eine genaue Kostenberechnung hierzu wird zur Sitzung nachgereicht.

 

Die Fußgängerzone wurde im Zuge der Neugestaltung mit Frischwasserversorgung, Ableitpunkten für Abwasser und ausrechend Stromversorgung versehen.

 

Die verbindliche Zurverfügungstellung der benötigten Räume im Ev. Gemeindehaus muss in jedem Jahr neu erfragt werde. Das Rathaus hat ausreichend WCs, die vorgehalten werden können, weiter stehen alle anderen notwendigen Räume im Rathaus dauerhaft zur Verfügung.

 

Auf Grund der Tatsache, dass die Vorschriften der Lebensmittelaufsicht zukünftig auf alle Standbetreiber gleichwertig ausgelegt und durchgesetzt werden und dass dadurch bauliche Veränderungen am Marktplatz notwendig werden ergeht folgender

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          MERKBLATT über lebensmittelhygienische Mindestanforderungen beim Verkauf von Lebensmitteln auf Veranstaltungen

-          RAUMBEDARF für den Weihnachtsmarkt

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gemeindevertretung beschließt, den Weihnachtsmarkt weiterhin auf dem Marktplatz stattfinden zu lassen und dafür die notwendigen Umbaumaßnahmen am Marktplatz durchzuführen zu lassen.

 

2.    Die Gemeindevertretung beschließt, den Weihnachtsmarkt zunächst für zwei Jahre wieder in der Fußgängerzone stattfinden zu lassen und aus den entstehenden Erfahrungen Schlüsse zu ziehen, die eine Entscheidung über den zukünftig dauerhaften Veranstaltungsort ermöglichen.