Sachverhalt:
Seit 1988
findet jährlich ein Weihnachtsmarkt in Schönberg statt. Die Gemeinde Schönberg
ist Veranstalter.
Die 2-tägige
Wochenendveranstaltung bietet ein vielfältiges Rahmen- und Bühnenprogram für
Groß und Klein. Für Kinder wird ein kostenloses Bastelprogramm angeboten. Der
Weihnachtsmann kommt, um sich die Wünsche der Kinder anzuhören und auf der
Bühne findet ein Life-Programm statt, das überwiegend durch regionale Chöre und
Musiker abgeleistet wird.
Der Seniorenbeirat
veranstaltet begleitend zum Weihnachtsmarkt im Rathaus ein Senioren Café. Die
Landfrauen verkaufen ihre selbstgefertigten Waren im Sprüttenhus.
2016 hat der Kulturbeirat ein
neues Konzept für den Weihnachtsmarkt ausgearbeitet. Der Standort wurde für die
vergangenen zwei Jahre von der Fußgängerzone auf den Marktplatz an der
Evangelischen Kirche verlegt. Ziel war es, eine gemütliche, weihnachtliche
Atmosphäre zu schaffen. Zum ersten Weihnachtsmarkt am Marktplatz wurden unter
dem Motto „von Schönbergern für Schönberger“ nur Vereine, Verbände und
Privatpersonen als Aussteller zugelassen.
Um das Speisenangebot
auszuweiten und um zu gewährleisten, dass die Besucher ausreichend versorgt
werden können, wurden im Folgejahr auch professionelle Caterer einbezogen.
Aus
lebensmittelhygienischen Gründen ist für die Zubereitung und den Verkauf von
frischen Lebensmitteln und Getränken eine Handwaschgelegenheit mit fließendem
Warm- und Kaltwasser vorzuhalten. Das verwendete Wasser muss
Trinkwasserqualität besitzen. Zur Wasserversorgung dürfen nur einwandfreie,
lebensmittelgeeignete Schläuche und Anschlussteile verwendet werden. Abwasser
ist so zu entsorgen, dass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel
wirksam ausgeschlossen ist. (Siehe Anlage Merkblatt über
lebensmittelhygienische Mindestanforderungen beim Verkauf von Lebensmitteln auf
Veranstaltungen).
Die Vereine und Verbände
erfüllten die Vorgaben der Lebensmittelaufsicht für 2017 noch durch das
Vorhalten von Wasserkochern und Kunststoffschüsseln, während die gewerblichen
Caterer Waschbecken und fließend warmes und kaltes Wasser mit entsprechender
Abwasserentsorgung vorhalten mussten.
Bei einer Begehung des Weihnachtsmarktes 2017 hat die
Veterinär-und Lebensmittelaufsicht der Kreisverwaltung Plön die Kulturabteilung
davon in Kenntnis gesetzt, dass ab 2018 alle Stände, an denen frische
Lebensmittel und Getränke ausgegeben werden gleich behandelt werden, da der
Gesetzgeber keinen Unterschied macht wie groß die Stände sind und wer diese
betreibt sowie dass zukünftig in manchen Marktständen (abhängig vom Angebot der Lebensmittel) mehrere
Waschbecken gefordert werden könnten.
Für die Kinderaktionen, die Versorgung der Mitarbeiter,
für das Spülen der Punschbecher und um WCs für Mitarbeiter und Gäste
vorzuhalten, wurden entsprechende Räume benötigt.
2016 wurde hierfür das Gemeindehaus der Evangelischen
Kirchengemeinde zur Verfügung gestellt. Das Kindheitsmuseum stellte seine WCs
ebenfalls zur Verfügung.
2017 standen die Räume der Ev.
Kirchengemeinde wegen eines großen Konzertes nicht zur Verfügung. Die
Sozialräume wurden in das Kindheitsmuseum verlegt, die Punschbecher wurden im
Ev. Kindergarten gespült und zu den WCs des Kindheitsmuseum wurde ein
Toilettenwagen angemietet.
Auf dem Marktplatz sind keine
ausreichende Frischwasserversorgung und keine Vorrichtung für das Ableiten von
Abwasser vorhanden. Um dies herzustellen, wird mit Kosten von ca. 18.000,- €
bis 20.000,- € gerechnet. Eine genaue Kostenberechnung hierzu wird zur Sitzung
nachgereicht.
Die Fußgängerzone wurde im
Zuge der Neugestaltung mit Frischwasserversorgung, Ableitpunkten für Abwasser
und ausrechend Stromversorgung versehen.
Die verbindliche
Zurverfügungstellung der benötigten Räume im Ev. Gemeindehaus muss in jedem
Jahr neu erfragt werde. Das Rathaus hat ausreichend WCs, die vorgehalten werden
können, weiter stehen alle anderen notwendigen Räume im Rathaus dauerhaft zur
Verfügung.
Auf Grund der Tatsache, dass die Vorschriften der
Lebensmittelaufsicht zukünftig auf alle Standbetreiber gleichwertig ausgelegt
und durchgesetzt werden und dass dadurch bauliche Veränderungen am Marktplatz
notwendig werden ergeht folgender
Anlagenverzeichnis:
-
MERKBLATT über lebensmittelhygienische Mindestanforderungen beim
Verkauf von Lebensmitteln auf Veranstaltungen
-
RAUMBEDARF für den Weihnachtsmarkt
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt, den Weihnachtsmarkt weiterhin
auf dem Marktplatz stattfinden zu lassen und dafür die notwendigen
Umbaumaßnahmen am Marktplatz durchzuführen zu lassen.
2.
Die Gemeindevertretung beschließt, den Weihnachtsmarkt zunächst
für zwei Jahre wieder in der Fußgängerzone stattfinden zu lassen und aus den
entstehenden Erfahrungen Schlüsse zu ziehen, die eine Entscheidung über den
zukünftig dauerhaften Veranstaltungsort ermöglichen.