Sachverhalt:
Der Seniorenbeirat hat um Überarbeitung der Satzung gebeten. Hintergrund
ist, dass die Amtszeit des Seniorenbeirats, die bisher an die Wahlzeit der
Kommunalvertretungen geknüpft war, auf drei Jahre festgelegt werden soll.
Bei dieser Gelegenheit wurde die gesamte Satzung einmal durchgeschaut
und in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat überarbeitet.
In der Anlage übersende ich Ihnen eine Synopse, in der alten Satzungsregeln
den gewünschten neuen Regelungen gegenübergestellt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Sitzung.
Anlagenverzeichnis:
Synopse
Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
die Neufassung der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Schönberg gemäß
Entwurf zu beschließen.