Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2017 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2017 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
6.721.286,21 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
6.721.286,21 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
|
Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
|
|
Verwaltungshaushalt |
||
Soll-Einnahmen: |
6.583.300 € |
6.523.957,25 € |
|
Soll-Ausgaben: |
6.583.300 € |
6.523.957,25 € |
|
|
Vermögenshaushalt |
||
Soll-Einnahmen: |
158.300 € |
197.328,96 € |
|
Soll-Ausgaben: |
158.300 € |
197.328,96 € |
|
Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2017 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte
Abschlussverbesserung für den allgemeinen Haushalt in Höhe von insgesamt 192.376,90
EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2017 einen Stand von 451.847,22 € aus.
Der Schuldenstand beläuft sich auf 1.644.056,67
€.
Die Jahresrechnung 2017 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 128.573,98 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der
Jahresrechnung 2017 dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Gem. § 18 AO i.V.m. 94 Abs. 3 GO beschließt
der Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2017.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 128.573,98 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO
genehmigt