Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2017 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2017 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
2.395.629,92
€ |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
2.395.629,92
€ |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
2.110.400 € |
2.196.039,57 € |
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Soll-Ausgaben: |
2.110.400 € |
2.196.039,57 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
207.800 € |
199.590,35 € |
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Soll-Ausgaben: |
207.800 € |
199.590,35 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2017 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte
Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 88.676,51 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2017 einen Stand von 231.681,66 € aus.
Der Schuldenstand beträgt 614.484,10 €
Die Jahresrechnung 2017 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 57.645,83 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der
Jahresrechnung 2017 dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2017.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 57.645,83 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO
genehmigt.