Betreff
Ersatzwahlen für den Wahlprüfungsausschuss
Vorlage
LABOE/BV/202/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer konstituierenden Sitzung 4 Mitglieder und 4 stellv. Mitglieder in den Wahlprüfungsausschuss, der gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes zu bilden ist, gewählt. Über die Zusammensetzung des Ausschusses entscheidet die Gemeindevertretung in eigenem Ermessen. Der Wahlausschuss wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte.

 

Von den seinerzeit festgelegten Wahlstellen ist zwischenzeitlich ein Mitglied, das gleichzeitig den Vorsitz innehatte, verstorben und ein stellv. Mitglied, das den stellv. Vorsitz belegte, ausgeschieden. Die übrige Zusammensetzung des Wahlprüfungsausschuss sieht folgendermaßen aus:

 

Mitglied

Stellvertreter

Martin Opp

Franziska Horn

 

 

Annette Kleinfeldt

Günter Petrowski

 

 

Rolf Strohmeyer (b.M)

Gabriele Haas (b.M)

 

 

N.N.

N.N.

 

 

 

Der Wahlprüfungsausschuss muss jetzt aktuell die Gültigkeit des Bürgerentscheides zum Erhalt der MWSH vorprüfen, damit die Gemeindevertretung in ihrer nächsten Sitzung die Gültigkeit feststellen kann.