Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für die Gemeinde Ostseebad Laboe vom 31.03.2010
Vorlage
LABOE/BV/201/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Zuordnungsentscheidung der Gemeinde, im Jahr 2010 den Bauhof in den Eigenbetrieb zu überführen, bedurfte es der Änderung der Betriebssatzung. Diese wurde in Form einer Neufassung am 02.03.2010 beschlossen. Mit der Einführung der Hauptamtlichkeit im Jahr 2013 bedurfte es der Anpassung der Betriebssatzung, welche mit der 1. Änderungssatzung am 05.02.2013 auch beschlossen wurde.

 

Die zusammengeführte Lesefassung ist der Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Angesichts bekannter Umstände wurde noch im Jahr 2013 die Rückkehr zur Ehrenamtlichkeit beschlossen. Dabei wurde offensichtlich übersehen, die Betriebssatzung entsprechend (erneut) anzupassen. Aufgefallen ist dieser Umstand im Zuge der umfangreichen Arbeiten im Kontext der Neukalkulation der Hafengebühren.

 

Die nunmehr in der ebenfalls der Anlage beigefügten 2. Änderungssatzung vorgeschlagenen Änderungen sind zum Teil rein redaktioneller Natur. Hier geht es um die Anpassung der Absatzziffern oder der Paragraphenfolge.

 

In den §§ 4, 5 und 6 handelt es sich um Anpassungen der Verweisungsnormen der Gemeindeordnung, da sich die für ehrenamtlich verwaltete Gemeinden maßgeblichen Vorschriften im Unterabschnitt I Buchstabe A der Gemeindeordnung befinden Die noch in der 1. Änderungssatzung enthaltenen Normen befinden sich in dem Abschnitt für hauptamtlich verwaltete Gemeinden.

 

Außerdem wurde in § 7 der Hinweis aufgenommen, dass es sich bei dem Werkausschuss um einen nach § 45 ff Gemeindeordnung gebildeten Ausschuss handelt und nicht um einen nach Eigenbetriebsverordnung. Hintergrund ist der im Rahmen der der Kommunalaufsicht im Rahmen der letzten Prüfung des Jahresabschlusses aufgefallene Umstand, dass im Zweifel die Regelungen des Transparenzgesetzes greifen würden. Im Jahresabschluss werden aus Transparenzgründen jährlich 500,00 Euro pro Betriebszweig als Sitzungsgeld ausgewiesen. Bei diesen Buchungen handelt nicht um liquiditätswirksame Buchungen. Das Sitzungsgeld wird originär aus dem Gemeindehaushalt gezahlt. Ohne diese Klarstellung wäre es aber notwendig, dem Finanzministerium diese Zahlungen an die Mitglieder der Selbstverwaltung zur Veröffentlichung zu melden. Dies würde, da es sich im Wirtschaftsbetrieb nur um buchhalterische Vorgänge handelt, faktisch aber gar nicht möglich, da die Ausweisung von 500,00 pauschal pro Betriebszweig keinen konkreten Mitgliedern der Selbstverwaltung zugeordnet werden können.

Bei Ausschüssen nach der GO, auch wenn es sich hierbei um einen (wortgleichen) Werkausschuss handelt gilt dies nicht. Eine ausdrückliche Abstimmung hierzu mit der Kommunalaufsicht ist erfolgt.

 

Die Streichungen der Stundungsregelungen können erfolgen, da bereits Regelungen im Rahmen einer gesonderten Satzung über Stundung und Erlass erfolgt sind.

 


Beschlussvorschlag:

 

für den WHK:

 

Der WHK empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss über die Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe vom 31.03.2010 in der vorliegenden Fassung.

 

für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die die Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe vom 31.03.2010 in der vorliegenden Fassung.