Betreff
Neufassung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Hafengebühren sowie Kalkulation der Hafengebühren (Gebührenvorauskalkulation)
Vorlage
LABOE/BV/200/2018
Aktenzeichen
GB
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/167/2017 ist die Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe zur Neuregelung der Erhebung von Hafengebühren vorgelegt worden. Dieser Satzungsentwurf, der bereits in der Werkausschuss-Sitzung vom 01.11.2017 erläutert worden war, ist das Ergebnis der Beratung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Es wird insoweit auch auf die Sachverhaltsdarstellung in der vorbezeichneten Verwaltungsvorlage vom 12.10.2017 Bezug genommen.

 

Gegenüber dem seinerzeitigen Satzungsentwurf hat sich nunmehr lediglich folgende Veränderung ergeben, dass der darin enthaltene Artikel 2, mit dem eine Übergangsregelung für die Winterliegezeit vom 16.11. bis 31.12.2017 geschaffen werden sollte, angesichts der zwischenzeitlich verstrichenen Zeit nicht mehr benötigt wird. Vor diesem Hintergrund wird dieser Verwaltungsvorlage nochmals der – entsprechend überarbeitete – Satzungsentwurf beigefügt.

 

Im Hinblick auf die Neufassung der Hafengebührensatzung war es auch erforderlich, dass die in der Satzung festzulegenden Gebührensätze neu zu kalkulieren waren. Hiermit ist die COMUNA - Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung mbH - beauftragt worden. Die Kalkulation vom 01.02.2018 liegt dieser Verwaltungsvorlage ebenfalls bei.

 

Im Rahmen der Kalkulation wurden die laufenden und kalkulatorischen Kosten ermittelt und bei Bedarf um nicht ansatzfähige Kostenanteile bereinigt. Nachfolgend sind die berücksichtigungsfähigen Kosten den 3 Gruppen der Hafennutzer (Tageslieger, Dauerlieger Wasser und Dauerlieger Land) jeweils anhand geeigneter Verteilungsschlüssel zugerechnet worden. Auf der Basis der Hafenbelegungsdaten der Jahre 2016 und 2017 ist sodann eine Prognose hinsichtlich der anzusetzenden Maßstabseinheiten für das Jahr 2018 erarbeitet worden. Die Ermittlung der Grundlagen ist differenziert in den Anlagen 1 bis 5 der Kalkulation dargestellt, wobei sich aus der Anlage 4 die umfangreiche Bestandsaufnahme hinsichtlich der Hafenbelegung ergibt.

 

Es sei zudem auf die Vorbemerkungen zur Gebührenkalkulation Bezug genommen, die ergänzende Erläuterungen zur Vorgehensweise und auch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der vorliegenden Gebührenvorauskalkulation beinhalten.

 

Das Ergebnis der Berechnungen ist schließlich auf Seite 11 des Kalkulationswerkes ausgewiesen. Danach entfällt ein Deckungsbedarf von 91.523,78 EUR auf die Tageslieger, von 488.549,56 EUR auf die Dauerlieger (Wasserliegeplatz) sowie von 4.417,07 EUR auf die Dauerlieger (Landliegeplatz). Der jeweilige Deckungsbedarf wird geteilt durch die prognostizierten Maßstabseinheiten, die sich in der Summe belaufen auf

 

155.378,11 m2     bei den Tagesliegern,

 

  11.339,22 m2     bei den Dauerliegern Wasserliegeplatz, die im Übrigen aus umgerechneten Jahresbootsflächen von insgesamt 4.138.814,39 m2 unter Zugrundelegung von 365 Tagen resultieren (da Jahresgebühr),

 

       165,25 m2     bei den Dauerliegern Landliegeplatz, die wiederum aus umgerechneten Jahresbootsflächen von insgesamt 60.316,25 m2 unter Zugrundelegung von 365 Tagen resultieren (da ebenfalls Jahresgebühr).

 

Daraus ergaben sich dann die kostendeckenden Gebührensätze, und zwar wie folgt :

 

Tagesgebühr für Tageslieger                                     :             0,58 EUR/m2

Jahresgebühr für Dauerlieger Wasserliegeplatz       :           43,08 EUR/m2

Jahresgebühr für Dauerlieger Landliegeplatz            :           26,71 EUR/m2 .

 

Aus dem vorliegenden Ergebnis lässt sich zunächst ableiten, dass die bisher festgelegten Hafengebührensätze unterhalb des ermittelten kostendeckenden Gebührensatzes lagen. Zudem bleibt festzustellen, dass die kostendeckenden Gebührensätze nicht zwangsläufig in die Hafengebührensatzung übernommen werden müssen; Sie bilden vielmehr die Gebührenobergrenze. Es ließen sich selbstverständlich auch darunter liegende Gebührensätze festlegen, die seitens der Gemeinde nach sorgsamer Abwägung unter Berücksichtigung des angestrebten Deckungsgrades beim Betriebsteil Hafen für sachgerecht erachtet werden (bei Dauerliegern z.B. auch in Höhe der in der derzeitigen Hafenabgabesatzung festgelegten Gebührensätze). So sei in diesem Zusammenhang nur daran erinnert, dass der errechnete Deckungsbedarf auch Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten und die Verzinsung des von der Gemeinde aufgewandten Kapitals beinhaltete, wodurch sich letztlich Raum ergeben würde, die errechneten Gebührenobergrenzen nicht vollständig ausschöpfen zu müssen.

 

Zur Entscheidungsfindung erhalten Sie nachstehend Gegenüberstellungen, die anhand von Beispielfällen die bisher zu entrichtende Hafengebühr mit der Gebührenbelastung unter Zugrundelegung des kostendeckenden Gebührensatzes sowie mit 2 weiteren Varianten vergleicht:

 

1.      Tageslieger

 

Schiffs-

grundfläche

bisherige

Tagesgebühr

Tagesgebühr bei 0,58 EUR/m2 (kostendeckend)

Tagesgebühr bei 0,50 EUR/m2

Tagesgebühr bei 0,55 EUR/m2

  15 m2

11,00 EUR

  8,70 EUR

7,50 EUR

8,25 EUR

  27 m2

13,00 EUR

15,66 EUR

13,50 EUR

14,85 EUR

  35 m2

17,00 EUR

20,30 EUR

17,50 EUR

19,25 EUR

  45 m2

23,00 EUR

26,10 EUR

22,50 EUR

24,75 EUR

  60 m2

28,00 EUR

34,80 EUR

30,00 EUR

33,00 EUR

  90 m2

37,00 EUR

52,20 EUR

45,00 EUR

49,50 EUR

160 m2

64,00 EUR

92,80 EUR

80,00 EUR

88,00 EUR

 

 

2.      Dauerlieger Wasserliegeplatz

 

Schiffs-

grundfläche

bisherige

Liegeplatzgebühr

37,00 EUR/m2

(Saison 15.3.-15.11.)

Jahresgebühr 43,08 EUR/m2 (kostendeckend)

Jahresgebühr bei 40,00 EUR/m2

Jahresgebühr bei 38,40 EUR/m2

  15 m2

   555,00 EUR

   646,20 EUR

600,00 EUR

576,00 EUR

  27 m2

   999,00 EUR

1.163,16 EUR

1.080,00 EUR

1.036,80 EUR

  35 m2

1.295,00 EUR

1.507,80 EUR

1.400,00 EUR

1.344,00 EUR

  45 m2

1.665,00 EUR

1.938,60 EUR

1.800,00 EUR

1.728,00 EUR

  60 m2

2.220,00 EUR

2.584,80 EUR

2.400,00 EUR

2.304,00 EUR

  90 m2

3.330,00 EUR

3.877,20 EUR

3.600,00 EUR

3.456,00 EUR

160 m2

5.920,00 EUR

6.892,80 EUR

6.400,00 EUR

6.144,00 EUR

 

 

3.      Dauerlieger (Landliegeplatz)

 

Schiffs-

grundfläche

bisherige

Liegeplatzgebühr

18,00 EUR/m2

(Saison 15.3.-15.11.)

Jahresgebühr 26,71 EUR/m2 (kostendeckend)

Jahresgebühr bei 20,00 EUR/m2

Jahresgebühr bei 23,00 EUR/m2

10 m2

180,00 EUR

267,10 EUR

200,00 EUR

230,00 EUR

20 m2

360,00 EUR

534,20 EUR

400,00 EUR

460,00 EUR

30 m2

540,00 EUR

801,30 EUR

600,00 EUR

690,00 EUR

 

Im Bereich der Dauerlieger ist bei dem Vergleich der vorstehend aufgelisteten Varianten zu berücksichtigen, dass die nunmehr festzusetzende Jahresgebühr theoretisch eine ganzjährige Nutzung des zugewiesenen Liegeplatzes ermöglichen würde.

 

Im Rahmen des Satzungsbeschlusses wären nicht nur die Gebührensätze in § 7 festzulegen, sondern auch darüber zu entscheiden, wie hoch die prozentuale Ermäßigung für die Fischereifahrzeuge sein soll (vgl. § 8 Abs. 2 des Satzungsentwurfes) und ob bzw. inwieweit die Auflistung der Ermäßigungstatbestände ggf. noch einer Ergänzung bedarf. Hinsichtlich der Ermäßigungstatbestände für die Fischer wird auf die der Anlage beigefügten Liste verwiesen. Diese Liste ist bereits in der Sitzung des WHK am 01.11.2017 vorgestellt worden und stellt die bisherigen prozentualen Ermäßigungen dar.

 

Das Inkrafttreten der neuen Satzung wurde nunmehr für den 01.03.2018 vorgesehen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

a)     Entwurf der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Hafengebühren

 

b)     Hafengebührenvorauskalkulation der COMUNA vom 01.02.2018 für den Kalkulationszeitraum des Jahres 2018


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der vorgelegten Hafengebührenvorauskalkulation vom 01.02.2018 für den Kalkulationszeitraum des Jahres 2018 mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.

 

2.      Die Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Hafengebühren wird – bei Inkrafttreten zum 01.03.2018 – gemäß Entwurf beschlossen, wobei

 

a)  der Gebührensatz für Tageslieger (§ 7 Nr. 1 der Satzung) für einen Wasserliegeplatz pro Tag auf X,XX EUR je m2 Schiffsgrundfläche,

 

b)  der Gebührensatz für Dauerlieger (§ 7 Nr. 2 der Satzung) für einen Wasserliegeplatz pro Kalenderjahr auf XX,XX EUR je m2 Schiffsgrundfläche,

 

c)  der Gebührensatz für Dauerlieger (§ 7 Nr. 2 der Satzung) für einen Landliegeplatz pro Kalenderjahr auf XX,XX EUR je m2 Schiffsgrundfläche,

 

d)  der Prozentsatz für die Ermäßigung der Hafengebühr für Fischereifahrzeuge der Berufs- und Nebenerwerbsfischerei (§ 8 Abs. 2 der Satzung) auf XX %

 

festgelegt wird.