Betreff
Bestellung eines neuen Mitgliedes für den Kindertagesstättenbeirat Hort Schönberg
Vorlage
SV/BV/039/2017
Aktenzeichen
III.4 / 4640
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 1 Abs. 1 der Benutzungs- und Gebührensatzung Schülerbetreuung und Hort (Satzung) betreibt der Schulverband am Schulstandort in Schönberg einen Hort. Diese Einrichtung unterfällt als Kindertageseinrichtung den Regelungen des KiTaG. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 KiTaG ist in einer Kindertageseinrichtung mit zwei oder mehr Vormittagsgruppen ein Beirat einzurichten. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 KiTaG ist er zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Elternvertretung, Vertretern der pädagogischen Kräfte und des Trägers zu besetzen.

 

Das vom Träger entsandte Mitglied im Beirat, Herr Stefan Hirt, hat mitgeteilt, dass er mit Ablauf des 14.12.2017 aus dem Beirat ausscheidet. § 8 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 der Satzung bestimmt, dass vom Schulverband als Träger der Einrichtung zwei Vertreter entsandt werden, die vom dafür zuständigen Gremium berufen werden. Zuständig für die Berufung ist insoweit die Verbandsversammlung des Schulverbandes. Mit Wirkung ab dem 15.12.2017 ist daher ein neues Mitglied in den Beirat zu entsenden, das von der Verbandsvertretung zu wählen ist.


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung entsendet mit Wirkung ab dem 15.12.2017

 

[Name, Vorname]

 

als Mitglied in den Beirat nach Maßgabe des § 18 KiTaG für den Hort am Schulstandort Schönberg.