Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/228/2017
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan, dem Vorbericht, sowie dem Gesamt- und Finanzplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Wirtschaftspläne 2018 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein und des Tourist-Service Ostseebad Schönberg sind schon zuvor – mit den Verwaltungsvorlagen SCHÖN/BV/213/2017 bzw. SCHÖN/BV/215/2017 – in ihren jeweiligen Entwurfsfassungen überreicht worden. Zum Entwurf des gemeindlichen Stellenplanes für das Jahr 2018 ergeht noch eine gesonderte Verwaltungsvorlage.

 

 

Nach der vorliegenden Entwurfsfassung beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2018 auf insgesamt 13.237.900,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 10.490.100,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 2.747.800,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.045.300,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 1.472.200,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Haushaltsjahre 2019 und 2020 sind mit einem Betrag von 1.035.000,00 EUR vorgesehen; Sie entfallen mit 400.000,00 EUR auf die Bestellung eines neuen GW-TH für die Feuerwehr, mit 295.000,00 EUR auf die restlichen Um- und Anbauten am Haus der Sicherheit, mit 300.000,00 EUR auf den Grunderwerb für eine Gewerbegebietserweiterung sowie mit 40.000,00 EUR auf den Ankauf einer weiteren Ersatz- und Ausgleichsfläche. Die Haushaltssatzung weist zudem – wie in den letzten Jahren – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Nach dem Stellenplanentwurf (der noch gesondert zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2017 vorgelegt wird) wäre im Übrigen für das Jahr 2018 die Gesamtzahl der Stellen mit 19,33 festzusetzen. Auch dies sieht der Entwurf der Haushaltssatzung so vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 360 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2017 nicht verändern.

 

Einleitend sei nun zunächst darauf hingewiesen, dass im Jahr 2018 nach gegenwärtigem Planungsstand wieder eine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes hinzugezogen werden müsste, nachdem sich 2015 und 2016 der Verwaltungshaushalt noch ohne eine solche Zuführung ausgleichen ließ (vielmehr sogar ein kleiner freier Finanzspielraum ausgewiesen werden konnte) und auch der Verwaltungshaushalt des Jahres 2017 ohne den Einsatz von Kapitalrückflüssen oder Verkaufserlösen auszugleichen war. Die betreffende Zuführung zum Verwaltungshaushalt wurde nunmehr mit 275.000,00 EUR veranschlagt (und speist sich aus Rücklagenentnahmen sowie Kapitalrückflüssen). Die Ursachen hierfür liegen im Wesentlichen in den (Nach-)Zahlungen an die Versorgungsausgleichskasse (+ 55.900,00 EUR, Seiten 1/3 des Zahlenwerkes), in den um rd. 60.000,00 EUR höheren Schulkosten (Seite 11), dem um 99.500,00 EUR höheren Zuschussbedarf im Bereich der Kindertagesstätten (Seite 24), in der erstmals veranschlagten Zuweisung i.H.v. 47.000,00 EUR an den Ortsentwässerungsbetrieb als Gemeindeanteil an den Straßenentwässerungskosten (Seite 30) und den um 18.900,00 EUR ansteigenden Schuldendienstverpflichtungen. Hinzu kommt, dass nach dem bereits vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 – unter Berücksichtigung der verlagerten Personalkosten der Veranstaltungsabteilung – die Zuweisungen an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg um 198.600,00 EUR ansteigen (Seite 42), womit gleichzeitig aber auch gegenüber dem Jahr 2017 eine Einsparung im Unterabschnitt 3300 (Seite 14) in einem Umfang von 155.400,00 EUR einher geht. Eine weitere Ursache liegt im Unterabschnitt Steuern/Zuweisungen/Umlagen (Seite 50/51), der zwar – nicht zuletzt aufgrund der positiven Gewerbesteuerentwicklung – eine Verbesserung gegenüber 2017 um 172.900,00 EUR aufweist. Gleichwohl führt u.a. die in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 gestiegene Steuer- und Finanzkraft der Gemeinde dazu, dass allein die Kreisumlagenzahlung um 204.400,00 EUR höher ausfällt als 2017 – jedenfalls dann, wenn es bei dem Kreisumlagensatz von 35,3 % verbleibt. Ebenso erhöhen sich die Gewerbesteuerumlagenzahlungen (+ 30.600,00 EUR) sowie voraussichtlich auch die Amtsumlagen (+ 46.400,00 EUR). Auf diese Faktoren wurde im Übrigen auch bereits anlässlich des Berichtes über den Ablauf des Haushaltsjahres 2017 im Rahmen der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 05.10.2017 hingewiesen.

 

Nach den Finanzplanungsdaten wird derzeit davon ausgegangen, dass sich der gemeindliche Verwaltungshaushalt ab dem Jahr 2020 dann aber wieder aus sich selbst heraus tragen wird.

 

Die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabearten des Verwaltungshaushaltes stellt sich nunmehr wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Plan 2017

Plan 2018

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

8.363.700,00 €

8.810.000,00 €

+ 446.300,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   438.800,00 €

   471.100,00 €

+   32.300,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   948.400,00 €

1.209.000,00 €

+ 260.600,00 €

 

 

 

 

+ 739.200,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.316.300,00 €

1.294.500,00 €

  21.800,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.793.300,00 €

1.876.200,00 €

+   82.900,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

2.282.500,00 €

2.658.300,00 €

+ 375.800,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

4.358.800,00 €

4.661.100,00 €

+ 302.300,00 €

 

 

 

 

+ 739.200,00 €

 

 

 

 

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Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) : Die Steuereinnahmen erhöhen sich gegenüber 2017 um 308.500,00 EUR, so z.B. bei der Gewerbesteuer um + 149.000,00 EUR, bei den Einkommensteueranteilen um + 65.400,00 EUR, bei den Umsatzsteueranteilen um + 53.600,00 EUR und bei der Zweitwohnungssteuer um + 27.000,00 EUR. Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen und der Zuweisungen nach den §§ 10 und 25 des Finanzausgleichsgesetzes beläuft sich auf insgesamt 137.800,00 EUR. Es sei insoweit auch auf Seite 50/51 des Haushaltsplanes Bezug genommen.

 

zu b) : Der wesentliche Grund, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb gegenüber dem Vorjahr um 32.300,00 EUR erhöhen, liegt in vermehrten Benutzungsgebühren und Mieteinnahmen (vgl. u.a. Haushaltsstellen - HHST - 4640.14000 [Seite 24], 6900.11000 [Seite 34] und 7710.14000 [Seite 40] ). Der 2017 nicht zu veranschlagende Mittelrückfluss vom Tourist-Service aus überzahlten Verlustzuweisungen (= ./.57.600,00 EUR im Vergleich zu 2017, Seite 42) wird dann kompensiert durch anderweitige Mehreinnahmen (so vor allem durch Kreis- und Landeszuschüsse für laufende Zwecke).

 

zu c) : Der Anstieg der sonstigen Finanzeinnahmen resultiert im Wesentlichen aus der zuvor schon angesprochenen Zuführung vom Vermögenshaushalt i.H.v. 275.000,00 EUR (HHST 9100.28000, Seite 52), aus den um 8.000,00 EUR höheren Konzessionsabgaben (HHST 8100.22000, Seite 45) sowie aus den um 10.000,00 EUR steigenden Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen (HHST 9000.26100/.26500, Seite 51). Dagegen reduzieren sich die Erlöse aus der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus Abschreibungen sowie aus der (internen) Verzinsung des Anlagekapitals um insgesamt 33.900,00 EUR (womit allerdings auch gleichhohe Minderausgaben in verschiedenen Unterabschnitten einher gehen).

 

zu d) : Der Personalaufwand wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. Dabei waren einerseits z.B. die tariflichen Steigerungen und auch die – eingangs schon erwähnten – (Nach-)Zahlungen an die Versorgungsausgleichskasse zu berücksichtigen, während andererseits die Personalkosten der Veranstaltungsabteilung ab 2018 im Gemeindehaushalt entfallen, nachdem das betreffende Personal nunmehr dem Tourist-Service Ostseebad Schönberg zugerechnet wird. Per Saldo vermindern sich die Personalausgaben gegenüber 2017 dann um 1,66 % bzw. 21.800,00 EUR.

 

zu e) : Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (+ 82.900,00 EUR im Vergleich zu 2017) wird letztlich durch bedarfsgerechte Anpassungen bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen beeinflusst. Es sei in diesem Zusammenhang aber u.a. auf den – durch Zuweisungen gedeckten – Sachaufwand des Familienzentrums (22.100,00 EUR, Seite 23), auf die Gemeindeanteile an den Straßenentwässerungskosten (+ 47.000,00 EUR, Seite 30) und dem Straßenreinigungsaufwand (+ 11.600,00 EUR, ebenfalls Seite 30) sowie auf die – durch Gebührenmehreinnahmen gedeckten – Mehrkosten im Bereich der Gewässerunterhaltung hingewiesen (Seite 34).

 

zu f ) : Die Zuweisungen und Zuschüsse verändern sich nach dem Haushaltsentwurf in ihrem Gesamtbetrag um + 375.800,00 EUR. Ursächlich hierfür sind vor allem die steigende Umlage an den Schulverband Probstei (+ 76.600,00 EUR, Seite 11), die vermehrten Zuweisungen an die Kindertagesstätten (+ 99.500,00 EUR, Seite 24) sowie die um 198.600,00 EUR höheren Zuweisungen an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg (Seite 42).

 

zu g ) : Der Anstieg der sonstigen Finanzausgaben um 302.300,00 EUR ist im Verlauf dieser Verwaltungsvorlage bereits weitestgehend erläutert worden, und zwar mit Hinweis auf die steigende Kreisumlage (+ 204.400,00 EUR), Amtsumlage (+ 46.400,00 EUR) und Gewerbesteuerumlage (+ 30.600,00 EUR). Hinzu kommt dann noch die – im Vergleich zu 2017 – um 23.600,00 EUR höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt.

 

Diese Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, Seite 52, bzw. HHST 9100.30000, Seite 88) beläuft sich 2018 im Übrigen auf 427.500,00 EUR; Dies entspricht der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2018 zu erbringen hat.

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes (Seite 54 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2018 wie folgt veranschlagt worden:

 

 

38.500,00 EUR

für Gerätebeschaffungen der Feuerwehr (insbesondere für 1 Logistik-Anhänger, 1 Wärmebildkamera, sowie für Einsatzschutzkleidung),

 

 

357.000,00 EUR

 

als 2. Teilbetrag zur Finanzierung des II. Bauabschnittes bei der Sanierung bzw. den An- und Umbaumaßnahmen am Haus der Sicherheit (Schulungsraum, Küche, Lagerraum und ggf. Garage),

 

 

40.000,00 EUR

 

für die Herstellung eines Lagerraumes am Probstei-Museum (gedeckt durch gleichhohe Zuweisungen seitens der AktivRegion und des Heimatmuseumsvereins),

 

 

6.000,00 EUR

 

für Arbeiten im Dachgeschoss der „Alten Apotheke“,

 

 

25.000,00 EUR

 

für Baumpflanzungen an Straßen (und zwar in der Weise, dass spätere Schäden an der Gehwegbefestigung durch das Wurzelwerk möglichst vermieden werden können),

 

 

85.800,00 EUR

 

als Investitionszuschuss an den Schulverband Probstei anlässlich eines Anbaus am Kinder- und Jugendhaus (und zwar in Höhe von 42,86 % der reinen Baukosten),

 

 

40.000,00 EUR

 

für die Herstellung jener Räume im neuen Bauhof-Gebäude, die künftig durch das Familienzentrum genutzt werden (bei einer Zuweisung i.H.v. 35.000,00 EUR),

 

 

406.000,00 EUR

 

für die Herstellung von 2 Kindertagesstätten-Gruppenräumen (bei Zuweisungen in einer Größenordnung von 355.000,00 EUR),

 

 

2.900,00 EUR

 

für den laufenden Investitions- bzw. Tilgungszuschuss an den TSV Schönberg (i.Z.m. der Umgestaltung des Albert-Koch-Platzes),

 

 

195.500,00 EUR

 

für den Fortgang des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes (2018 vor allem Mittelbereitstellung für die Entwurfs- und Ausführungsplanung),

 

 

43.000,00 EUR

 

für die weitere Ortsbauplanung,

 

 

200.000,00 EUR

 

für die Herstellung systemgerechter Bushaltestellen (bei einem Kreiszuschuss i.H.v. 69.000,00 EUR) sowie für die Erneuerung von Fahrgastunterständen,

 

 

390.000,00 EUR

 

für sonstige Baumaßnahmen im Bereich der Gemeindestraßen (d.h. zur Fortführung des Straßensanierungsprogramms, zur schrittweisen Herstellung von Rotpflaster auf Gehwegen sowie für die Aufstellung von ca. 20 Bänken im Ortsgebiet und an Wanderwegen),

 

 

50.000,00 EUR

 

als 1. Teilbetrag eines mehrjährigen Programms zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten,

 

 

100.000,00 EUR

 

für Baumaßnahmen auf Parkplätzen (davon 96.000,00 EUR für den Bau von 2 Ladestationen für Elektrofahrzeuge bei einer Zuweisung durch die AktivRegion i.H.v. 48.000,00 EUR),

 

 

16.800,00 EUR

 

für den Erwerb von Arbeitsgeräten für den Bauhof sowie für die laufenden Leasing-Raten des Holders im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung,

 

 

46.000,00 EUR

 

für die Regenentwässerung auf dem Gelände des neuen Bauhofes (lt. Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 26.10.2017) sowie

 

 

2.800,00 EUR

______________

 

Grunderwerbskosten.

 

 

2.045.300,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt noch die Tilgungsleistungen mit 427.500,00 EUR sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt mit 275.000,00 EUR veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen von 2.747.800,00 EUR ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 427.500,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 83.500,00 EUR aus Rücklagenentnahmen (Finanzausgleichs- und Verfahrensrücklage), mit 207.600,00 EUR aus Darlehens- und Kapitalrückflüssen, mit 557.000,00 EUR aus Zuweisungen und Zuschüssen sowie im Übrigen mit 1.472.200,00 EUR durch eine Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte der Verwaltungshaushalt der Jahre 2019 bis 2021 – bei sparsamer Planung und Leistung der Ausgaben – ausgeglichen gestaltet werden. Dabei würde zum Haushaltsausgleich lediglich noch einmal im Jahr 2019 eine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt erforderlich werden, und zwar in einer Größenordnung von annähernd 227.000,00 EUR.

 

Die Gemeinde Schönberg verfügt per 01.01.2018 über restliche Rücklagenmittel von 83.999,01 EUR (46.247,75 EUR Finanzausgleichsrücklage, 37.394,95 EUR Verfahrensrücklage sowie 356,31 EUR allgemeine Rücklage), wobei nach dem Haushaltsentwurf 2018 eine nahezu vollständige Auflösung dieser Rücklagen vorgesehen ist. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Finanzausgleichsrücklage – angesichts der überdurchschnittlich hohen Gewerbesteuereinnahmen – im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 wieder einen Zugang erfahren wird.

 

Der dem Kommunaletat zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 1.1.2018 auf rd. 9,963 Mio EUR (= 1.584,19 EUR/Ew. bei einer Einwohnerzahl von 6.289 Ew). Eine noch ausstehende Kreditaufnahme von max. 1.096.000,00 EUR im Rahmen der Ermächtigung des Jahres 2017 ist in diesem Betrag noch nicht enthalten.

 

Letztlich auch noch ein Hinweis zum Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept:

 

Um den weiteren Fortgang, d.h. eine Entwurfs- und Ausführungsplanung zu ermöglichen, wurden für dieses Gesamtprojekt weitere 195.500,00 EUR veranschlagt (vgl. Seite 69 des Zahlenwerkes), nachdem 2017 auch bereits 170.000,00 EUR für eine Fußgängerbrücke in Kalifornien, 180.000,00 EUR für die Neugestaltung des Ortseingangs Kalifornien sowie 15.000,-- EUR für erste Planungen zur Gewerbegebietserweiterung im Etat bereitgestellt worden waren. Darüber hinaus sind jedoch Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Umsetzung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzepts in dem vorliegenden Zahlenwerk (Haushaltsplan bzw. Investitionsprogramm) noch nicht enthalten; Diesbezüglich werden zunächst die konkreten Ausführungsplanungen mit den entsprechenden Kostenschätzungen sowie die weiteren Gespräche zur Bezuschussung der Projekte abzuwarten sein.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltsentwurf 2018 der Gemeinde Schönberg mit Vorbericht und Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.