Betreff
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/032/2017
Aktenzeichen
II.1.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stein erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Die Steuer beträgt zur Zeit 12 % des Mietwertes (vgl. § 9 der Satzung).

 

Angesichts der gegebenen Haushaltssituation wird seitens der Gemeinde Stein nunmehr erwogen, den Zweitwohnungssteuertarif dahingehend anzuheben, dass die Steuer ab 2018 14 % des Mietwertes beträgt.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist ein Satzungsentwurf für die beabsichtigte Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Stein beigefügt.

 

Unter der Voraussetzung, dass die derzeitigen Zweitwohnungen in der Gemeinde Stein auch bei einer Erhöhung des Steuertarifs steuerbare Zweitwohnungen bleiben, könnte die Gemeinde mit der beabsichtigten Satzungsänderung nach heutigem Sachstand 2018 Mehreinnahmen (im Vergleich zum auslaufenden Jahr 2017) in Höhe von etwa 9.300,00 EUR erzielen.

 

Für die Zweitwohnungssteuerpflichtigen in der Gemeinde Stein stellt sich die jährliche Mehrbelastung in Folge der Erhöhung des Zweitwohnungssteuertarifs wie folgt dar (ebenfalls bezogen auf die momentane Steuerfestsetzung): durchschnittlich + 183,60 EUR (bei einer Spanne – in Abhängigkeit vom Mietwert des jeweiligen Objektes – zwischen etwa 50,00 EUR und 525,00 EUR [!] ).


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stein (ZwStSa 2009)


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschießt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stein (ZwStSa 2009) gemäß Entwurf.