Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "westlich der Straße Wiesenhof, östlich der Straße Hörn und südlich der Straße Sinjenweg"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
KROKA/BV/012/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krokau hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.06.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 beschlossen. Am 07.11.2016 wurde eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Es wurden daraufhin bereits mehrere Entwürfe des Bebauungsplanes erstellt und beraten. Insbesondere mussten die arten- und naturschutzfachlichen Belange ausreichend berücksichtigt werden und auch die Abwasserbeseitigung bedurfte noch einer abschließenden Klärung. Nachdem zunächst 7 bzw. 8 Neubaugrundstücke mit einer zusätzlichen verkehrlichen Erschließung im Süden des Gebietes entstehen sollten, wurde deutlich, dass die Kosten der Erschließung unverhältnismäßig hoch würden und der Plan damit nicht umsetzbar wäre. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde aus diesem Grunde noch einmal geändert, die verkehrliche Erschließung im Süden des Gebietes wurde herausgenommen, wodurch sich allerdings auch die Anzahl der Wohnbaugrundstücke verringert hat.

 

Der nunmehr vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes ist hinsichtlich der arten- und naturschutzfachlichen wie auch hinsichtlich der Erschließung und des Erschließungsaufwandes mit den Fachplanern abgestimmt. Es wird nun empfohlen, den vorliegenden Bebauungsplan einschließlich der Begründung im Entwurf zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Planentwurf

1 Begründung


Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt-, Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „westlich der Straße Wiesenhof, östlich der Straße Hörn und südlich der Straße Sinjenweg“ zu beschließen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.