Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2018 der
Gemeinde Bendfeld mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 255.600 € und Ausgaben in Höhe von 319.900 € aus. Im Vermögenshaushalt
sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 9.300 EUR
veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in
Einnahmen und Ausgaben nicht ausgeglichenes Zahlenwerk vor. Es besteht im
Verwaltungshaushalt ein Sollfehlbetrag in Höhe von 64.300 €. In diesem Betrag
ist das geplante Haushaltsdefizit 2017 von 25.600 € enthalten.
Demnach beträgt das strukturelle Defizit des
Haushaltsjahres 2018 = 38.700 €.
Größere Investitionen sind derzeit nicht
geplant. Insofern ist auch keine neue Kreditaufnahme vorgesehen.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) unverändert
dargestellt und betragen für die Grundsteuer A = 370 %, für die Grundsteuer B =
390 % und für die Gewerbesteuer = 370 %. Dies entspricht den Empfehlungen des
Landes.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Die Schlüsselzahl, die für die Verteilung der
Einkommensteueranteile maßgeblich ist, wird alle drei Jahre neu festgelegt. Zum
Haushaltsjahr 2018 ist dies wieder der Fall. Die neue Schlüsselzahl der
Gemeinde Bendfeld ist dabei leider wiederum gesunken. Somit kann die Gemeinde
Bendfeld nicht von den insgesamt gestiegenen Einkommensteuereinnahmen
profitieren.
Aufgrund der guten allgemeinen
Wirtschaftssituation steigt die Finanzausgleichsmasse merklich an. Dies führt
unterm Strich zu höheren Schlüsselzuweisungen und die Gemeinde Bendfeld kann
sich über höhere Einnahmen in Höhe von 11.000 € freuen.
Mehreinnahmen auf der einen Seite lösen aber
höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus. So muss wohl eine um
4.000 € höhere Kreisumlage an den Kreis abgeführt werden.
Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 30.11.2017 intensiv mit dem Haushaltsentwurf 2018 befasst. Die dortige Beschlusslage ist bereits im vorliegenden Entwurf berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.