Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Vorlage
BENDF/BV/014/2017
Aktenzeichen
II.910.02.03
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Bendfeld mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 255.600 € und Ausgaben in Höhe von 319.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 9.300 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben nicht ausgeglichenes Zahlenwerk vor. Es besteht im Verwaltungshaushalt ein Sollfehlbetrag in Höhe von 64.300 €. In diesem Betrag ist das geplante Haushaltsdefizit 2017 von 25.600 € enthalten.

Demnach beträgt das strukturelle Defizit des Haushaltsjahres 2018 = 38.700 €.

 

 

Größere Investitionen sind derzeit nicht geplant. Insofern ist auch keine neue Kreditaufnahme vorgesehen.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) unverändert dargestellt und betragen für die Grundsteuer A = 370 %, für die Grundsteuer B = 390 % und für die Gewerbesteuer = 370 %. Dies entspricht den Empfehlungen des Landes.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Die Schlüsselzahl, die für die Verteilung der Einkommensteueranteile maßgeblich ist, wird alle drei Jahre neu festgelegt. Zum Haushaltsjahr 2018 ist dies wieder der Fall. Die neue Schlüsselzahl der Gemeinde Bendfeld ist dabei leider wiederum gesunken. Somit kann die Gemeinde Bendfeld nicht von den insgesamt gestiegenen Einkommensteuereinnahmen profitieren.

 

Aufgrund der guten allgemeinen Wirtschaftssituation steigt die Finanzausgleichsmasse merklich an. Dies führt unterm Strich zu höheren Schlüsselzuweisungen und die Gemeinde Bendfeld kann sich über höhere Einnahmen in Höhe von 11.000 € freuen.

Mehreinnahmen auf der einen Seite lösen aber höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus. So muss wohl eine um 4.000 € höhere Kreisumlage an den Kreis abgeführt werden.

 

Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 30.11.2017 intensiv mit dem Haushaltsentwurf 2018 befasst. Die dortige Beschlusslage ist bereits im vorliegenden Entwurf berücksichtigt worden.


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.