Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
LUTTE/BV/016/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Lutterbek hat in den letzten zwei Jahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange ein Innenbereichsgutachten erstellt. Im Ergebnis hat die Gemeinde dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein entsprechend bis 2025 noch ein ausreichendes wohnbauliches Entwicklungspotential, um ein kleines Neubaugebiet auszuweisen.

 

Eine Bewertung der möglichen Flächen in der Ortslage sowie am Rande der Ortslage hat auch nach einem Gespräch mit Vertretern der Landesplanungsbehörde, dem Innenministerium und dem Kreis Plön ergeben, dass die nun in Aussicht genommenen Flächen für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet sind.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zunächst vorläufig festgelegt worden, eine exakte Festlegung wird im Rahmen des Planverfahrens erfolgen.

 

Da das Planungsbüro B2K, Herr Kühle, bereits das Innenbereichsgutachten erstellt hat und ihm das Gebiet der Gemeinde bekannt ist, wird empfohlen, den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K zu erteilen. Für die naturschutzfachlichen Leistungen wird empfohlen, dass Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, zu beauftragen. Frau Franke ist sehr kompetent und bereits in vielen Gemeinden des Amtes Probstei tätig. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu erstatten.   


Anlagenverzeichnis:

 

1 Plan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Aufstellungsbeschluss für eine 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ zu fassen.

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, zu erteilen.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu erstatten. Hierzu ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.