Betreff
Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur Satzung vom 13.12.2007 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Bendfeld
Vorlage
BENDF/BV/011/2017
Aktenzeichen
II.1.5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bendfeld erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde auf der Grundlage ihrer Satzung vom 13.12.2007. Die von den Gebührenpflichtigen zu zahlende Benutzungsgebühr wird nach § 6 Satz 5 der Satzung anhand von Gebühreneinheiten ermittelt, wobei sich die Anzahl der anzusetzenden Gebühreneinheiten nach Maßgabe des § 5 der Satzung errechnet. Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit ergibt sich satzungsgemäß u.a. aus den von der Gemeinde Bendfeld an die Gewässerunterhaltungsverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge.

 

Die Gewässerunterhaltungsgebühr je Gebühreneinheit beträgt derzeit 1,60 EUR jährlich.

 

Es wurde nunmehr eine Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2018 bis 2020 sowie eine Nachkalkulation für die Jahre 2014 bis 2016 vorgenommen. Das Ergebnis der Nachkalkulation stellt sich wie folgt dar:

 

Nachkalkulation 2014 bis 2016:

Bezeichnung

2014

2015

2016

Beitrag an den GUV Schönberger Au (ohne Binnenhochwasserschutz-Anteil)

2.579,66 €

2.579,66 €

2.579,66 €

Beitrag an den GUV  Selenter See

1.752,08 €

1.752,08 €

1.752,08 €

Verwaltungskostenbeitrag

93,67 €

99,84 €

99,26 €

gebührenfähiger Aufwand

4.425,41 €

4.431,58 €

4.431,00 €

Summe gebührenfähiger Aufwand

13.287,99 €

2014 – 2016

Gebührenaufkommen

3.836,80 €

3.856,00 €

3.779,20 €

Summe Gebührenaufkommen

 

2014 – 2016

11.472,00 €

Summe Unterdeckung 2014 – 2016

1.815,99 €

Somit ist das Gebührenaufkommen in dem 3-Jahres-Zeitraum vom kalkulierten Gebührenaufkommen in Höhe von 1.815,99 € abgewichen. Die Unterdeckung kann nunmehr bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Jahre 2018 bis 2020 pro Jahr zu je einem Drittel (605,33 €) hinzugerechnet werden.

Kalkulation 2018 bis 2020:

Bezeichnung

Betrag

Beitrag an den GUV Schönberger Au (ohne Binnenhochwasserschutz-Anteil)
ab 2018

2.899,57 €

Beitrag an den GUV Selenter See

1.752,08 €

Verwaltungskostenbeitrag, geschätzt

103,73 €

Ausgleich Unterdeckung 2014 – 2016,
jährlich ein Drittel

605,33 €

gebührenfähiger Aufwand

              5.360,71 €

Summe aller Gebühreneinheiten

2362

Gebührensatz je Gebühreneinheit

                    2,27 €

 

Insoweit könnte die Gebühr je Gebühreneinheit um 0,67 EUR von bisher 1,60 EUR auf dann 2,27 EUR je Gebühreneinheit erhöht werden. Für Hausgrundstücke mit einer Grundstücksfläche von weniger als 5.000 m², bei denen satzungsgemäß 6,0 Gebühreneinheiten in Ansatz zu bringen sind, würde sich mithin aus der Gebührenanpassung eine Mehrbelastung von 4,02 EUR/Jahr ergeben.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung vom 13.12.2007 über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Bendfeld.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)    Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 29.08.2017 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Bendfeld mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)    Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Bendfeld gemäß Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 2,27 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.