Betreff
Förderung der Kindertagespflege
Vorlage
STAKE/BV/004/2016
Aktenzeichen
III.4-4640
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.09.2010 hatte diese entschieden, sich nicht an den Kosten der Kindertagespflege für Kinder aus der Gemeinde Stakendorf zu beteiligen. Die der damaligen Beratung zugrunde liegende Vorlage (STAKE/BV/010/2009) und der Protokollauszug der Sitzung der Gemeindevertretung sind beigefügt.

 

Stakendorfer Kinder können die Kindertagesstätte Stoppelhopser in Stakendorf und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung die Kindertagesstätten in Schönberg nutzen. Die Gemeinde Stakendorf trägt die jeweils anfallenden Defizite für diese Plätze.

 

Ein knapp zweijähriges Kind, das in Stakendorf seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt hat, konnte zum Beginn des Kindertagesstättenjahres 2016/2017 weder in Stakendorf noch in Schönberg mit einem bedarfsgerechten Kindertagesstättenplatz versorgt werden. Die Eltern sind deshalb auf die Inanspruchnahme von Kindertagespflege ausgewichen. Hierfür müssen sie an den Kreis Plön einen Kostenanteil von monatlich 376,00 € entrichten. Dieser Kostenanteil  übersteigt den Kindertagesstättenbeitrag bei den Stoppelhopsern um 239,00 € und den in Schönberger Einrichtungen um 86,50 €. Den Eltern des Kindes entsteht somit ein finanzieller Nachteil gegenüber Eltern, die einen Kindertagesstättenplatz erhalten haben. Gegen diese Mehrbelastung wendet sich eine Beschwerde der Eltern, die durch einen durch die Rechtschutzversicherung der Familie eingesetzten Moderator vorgetragen wurde.

 

Um solche ungleiche Belastungen auszugleichen, gewähren 17 der 20 amtsangehörigen Gemeinden den Eltern einen Zuschuss zu den Kosten der Kindertagespflege in Höhe von 0,70 € bis 1,30 € pro Betreuungsstunde. Ausgehend von 1,30 € Zuschuss und 30 Wochenstunden Betreuung, würden die Eltern in den meisten Gemeinden einen Zuschuss von 169,00 € monatlich erhalten.

 

Die Eltern hätten das Recht, sich außerhalb Stakendorfs und Schönbergs einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte zu suchen, die Gemeinde Stakendorf hätte hierfür einen Kostenausgleich nach § 25 a KiTaG an die Standortgemeinde in Höhe des Betrages zu zahlen, den sie als Defizitausgleich an die Kindertagesstätte in der eigenen Gemeinde zahlt. Dieser Ausgleichsbetrag fällt mit 2,57 € pro Betreuungsstunde höher aus als der errechnete Betrag, der im Falle der Erbringung eines Zuschusses zu den Kosten der Kindertagespflege zu leisten wäre.

 

Bei 30 Wochenstunden Betreuung – dies entspricht 1.560 Stunden p. a. – würde sich die Belastung der Gemeinde Stakendorf im Rahmen des Kostenausgleiches nach § 25 a KiTaG auf 4.009,20 € belaufen (1.560 Betreuungsstunden * 2,57 € Defizitausgleich für U3-Kinder).

 

Sofern die Gemeinde Stakendorf einen Zuschuss von 1,30 € zu den Kosten der Kindertagespflege erbringen würde, hätte sie dagegen lediglich einen finanziellen Aufwand von 2.028,00 € (1.560 Betreuungsstunden * 1,30 € Zuschuss je Betreuungsstunde).

 

Im Ergebnis stünde die Gemeinde Stakendorf im Fall der Erbringung eines Zuschusses zur Kindertagespflege um 1.981,20 € günstiger da.

 

Eine Bezuschussung der Tagespflege wäre also für die Gemeinde Stakendorf nicht nur in dem geschilderten Fall wirtschaftlich. Um den Leerstand in der Kindertagesstätte in Stakendorf präventiv entgegen zu wirken, besteht die Möglichkeit, die Zahlung eines solchen Zuschusses auf Fälle zu begrenzen, die in Stakendorf und Schönberg nicht mit einem bedarfsgerechten Kindertagesstättenplatz versorgt werden können.


Anlagenverzeichnis:

 

Vorlage STAKE/BV/010/2009 und Protokollauszug GV 28.09.2010, TOP 7


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Einführung einer Bezuschussung der Inanspruchnahme von Kindertagespflege für Kinder mit Hauptwohnsitz in Stakendorf rückwirkend zum 01.08.2016 in Höhe von 1,30 € pro Betreuungsstunde. Die Bezuschussung erfolgt nur, wenn dem Kind kein bedarfsgerechter Kindertagesstättenplatz in Stakendorf oder Schönberg zur Verfügung gestellt werden kann.