Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2016 des Zweckverbandes „Am Sandberg“ mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 93.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 2.433.000 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 2.433.000 EUR auf. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 780.000
€ gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 1.650.000 EUR. § 2 der
Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen
Gesamtbetrages der Kredite.
Die Verbandsumlage steigt um insgesamt 9.200
€ und wird nunmehr in Höhe von 72.900 € festgesetzt.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen
Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.