Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Lutterbek mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 423.600 € und Ausgaben in Höhe von 479.400 € aus. Der
Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht ein
Sollfehlbetrag in Höhe von 55.800 €.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 311.500 EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 304.100 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 300.000
EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt
einer Kreditaufnahme i.H.v. 302.900 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung
eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.
Die Hebesätze für die Realsteuern ändern sich
mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Lutterbek nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen
Beschlussvorschlag für den
Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.