Betreff
Schülerbeförderung
Vorlage
SV/BV/127/2015
Aktenzeichen
I.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Start der Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Probstei musste auch die Schülerbeförderung angepasst werden. Bedingt durch erweiterten Unterricht und der Durchführung des Wahlpflichtunterrichts in den Nachmittagsstunden, wurden zusätzliche Busabfahrten erforderlich. Bisher wurde einmal wöchentlich Unterricht bis zur 7. Schulstunde erteilt. Zudem fuhren die Busse Montag bis Donnerstag um 15.25 Uhr, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der verpflichtenden Hausaufgabenbetreuung im Kinder- und Jugendhaus nach Hause zu befördern.

 

Seit Schuljahresbeginn 2015-2016 fahren die Busse:

 

montags bis donnerstags nach der                7. Stunde (ab 14.05 Uhr)

montags bis mittwochs nach der                   8. Stunde (ab 15.00 Uhr)

und montags bis donnerstags nach der         9. Stunde (ab 15.43 Uhr).

 

Die Fahrten um 15.25 Uhr für die TeilnehmerInnen der verpflichtenden Hausaufgabenbetreuung wurden eingestellt, da die Kinder die vorgenannten Busse für den Heimweg nutzen können. Die Hausaufgabenbetreuung endet kurz von 15.00 Uhr, sodass in der Regel die Busse genutzt werden, die nach der 8. Stunde abfahren.

 

Nach den Bestimmungen des § 114 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, in Verbindung mit § 1 der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Plön, sind Schulträger Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler (SuS), die die Grundschulen und die die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der weiterführenden allgemein bildenden Schulen besuchen. Es besteht somit eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger bis zur Jahrgangsstufe 10. Ab Jahrgangsstufe 11, haben die SuS bzw. die Erziehungsberechtigten die Kosten selbst zu tragen.

 

Zum Start der neuen Oberstufe wurde die Abfahrt nach der 9. Stunde zunächst mit beauftragt, da stundenplantechnisch zum Schuljahresbeginn noch nicht genau feststand, welche Jahrgänge die einzelnen Abfahrten nutzen werden. Die Praxis hat nunmehr gezeigt, dass die Abfahrten nach der 7. und 8. Unterrichtsstunde bedingt durch die Stundenpläne auch von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5-10 genutzt werden. Lediglich die Abfahrt nach der 9. Stunde nutzen allein die SuS der Oberstufe.

 

Nachstehend einige Ausführungen zur Entwicklung der Schülerbeförderungskosten im Haushalt des Schulverbandes. Der Anstieg der Schülerzahlen und die erweiterten Abfahrten führen folglich auch zu einem Anstieg der Schülerbeförderungskosten. Alleine an der Gemeinschaftsschule Probstei wurden in diesem Jahr 67 weitere FahrschülerInnen eingeschult. Insgesamt werden dort in diesem Schuljahr 704 FahrschülerInnen beschult. Eine weitere Kostensteigerung hat die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses der VKP von bisher 1,86 € auf 1,90 € pro Kilometer ab 01.08.2015 verursacht. Durch die erweiterten Abfahrten ist folglich auch die Anzahl der zu fahrenden Kilometer angestiegen.

 

Folglich wurden für den Haushalt 2016 Schülerbeförderungskosten in Höhe von 670.000,00 € etatisiert (598.000,00 € im Haushalt 2015). Wenn der Schulträger weiterhin die Abfahrten nach der 9. Schulstunde (die ausschließlich der Beförderung der Oberstufenschüler dient) zur Verfügung stellt, entstehen für das Haushaltsjahr 2016 nach Mitteilung der VKP weitere Beförderungskosten in Höhe von rd. 30.000,00 €.

 

Ich weise zudem darauf hin, dass die notwendigen Kosten der Schülerbeförderung zu zwei Drittel vom Kreis Plön und zu einem Drittel vom Schulträger zu tragen sind (§ 114 Abs. 3 SchulG). Als notwendig werden aber nur die Beförderungskosten der Jahrgänge 5-10 der weiterführenden Schulen anerkannt. An den 30.000,00 € Mehrkosten beteiligt sich der Kreis Plön folglich nicht.

 

Es ist nunmehr zu entscheiden, ob die Beförderung der Oberstufenschülerinnen und Schüler nach der 9. Unterrichtsstunde weiterhin vorgenommen werden soll. Um Beratung und Beschlussempfehlung an die Schulverbandsvertretung wird gebeten.