Sachverhalt:
Zum Start der Oberstufe an der Gemeinschaftsschule
Probstei musste auch die Schülerbeförderung angepasst werden. Bedingt durch
erweiterten Unterricht und der Durchführung des Wahlpflichtunterrichts in den
Nachmittagsstunden, wurden zusätzliche Busabfahrten erforderlich. Bisher wurde
einmal wöchentlich Unterricht bis zur 7. Schulstunde erteilt. Zudem fuhren die
Busse Montag bis Donnerstag um 15.25 Uhr, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
der verpflichtenden Hausaufgabenbetreuung im Kinder- und Jugendhaus nach Hause zu
befördern.
Seit Schuljahresbeginn 2015-2016 fahren die Busse:
montags bis donnerstags nach der 7. Stunde (ab 14.05 Uhr)
montags bis mittwochs nach der 8. Stunde (ab 15.00 Uhr)
und montags bis donnerstags nach der 9. Stunde (ab 15.43 Uhr).
Die Fahrten um 15.25 Uhr für die TeilnehmerInnen
der verpflichtenden Hausaufgabenbetreuung wurden eingestellt, da die Kinder die
vorgenannten Busse für den Heimweg nutzen können. Die Hausaufgabenbetreuung
endet kurz von 15.00 Uhr, sodass in der Regel die Busse genutzt werden, die
nach der 8. Stunde abfahren.
Nach den Bestimmungen des § 114 Abs. 1 des
Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, in Verbindung mit § 1 der
Schülerbeförderungssatzung des Kreises Plön, sind Schulträger Träger der
Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler (SuS), die die Grundschulen und
die die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der
weiterführenden allgemein bildenden Schulen besuchen. Es besteht somit eine
gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch den
Schulträger bis zur Jahrgangsstufe 10. Ab Jahrgangsstufe 11, haben die SuS bzw.
die Erziehungsberechtigten die Kosten selbst zu tragen.
Zum Start der neuen Oberstufe wurde die Abfahrt
nach der 9. Stunde zunächst mit beauftragt, da stundenplantechnisch zum Schuljahresbeginn
noch nicht genau feststand, welche Jahrgänge die einzelnen Abfahrten nutzen
werden. Die Praxis hat nunmehr gezeigt, dass die Abfahrten nach der 7. und 8.
Unterrichtsstunde bedingt durch die Stundenpläne auch von den Schülerinnen und
Schülern der Jahrgänge 5-10 genutzt werden. Lediglich die Abfahrt nach der 9.
Stunde nutzen allein die SuS der Oberstufe.
Nachstehend einige Ausführungen zur Entwicklung der
Schülerbeförderungskosten im Haushalt des Schulverbandes. Der Anstieg der
Schülerzahlen und die erweiterten Abfahrten führen folglich auch zu einem
Anstieg der Schülerbeförderungskosten. Alleine an der Gemeinschaftsschule
Probstei wurden in diesem Jahr 67 weitere FahrschülerInnen eingeschult.
Insgesamt werden dort in diesem Schuljahr 704 FahrschülerInnen beschult. Eine
weitere Kostensteigerung hat die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses der VKP
von bisher 1,86 € auf 1,90 € pro Kilometer ab 01.08.2015 verursacht. Durch die
erweiterten Abfahrten ist folglich auch die Anzahl der zu fahrenden Kilometer
angestiegen.
Folglich wurden für den Haushalt 2016
Schülerbeförderungskosten in Höhe von 670.000,00 € etatisiert (598.000,00 € im
Haushalt 2015). Wenn der Schulträger weiterhin die Abfahrten nach der 9.
Schulstunde (die ausschließlich der Beförderung der Oberstufenschüler dient)
zur Verfügung stellt, entstehen für das Haushaltsjahr 2016 nach Mitteilung der
VKP weitere Beförderungskosten in Höhe von rd. 30.000,00 €.
Ich weise zudem darauf hin, dass die notwendigen
Kosten der Schülerbeförderung zu zwei Drittel vom Kreis Plön und zu einem
Drittel vom Schulträger zu tragen sind (§ 114 Abs. 3 SchulG). Als notwendig
werden aber nur die Beförderungskosten der Jahrgänge 5-10 der weiterführenden
Schulen anerkannt. An den 30.000,00 € Mehrkosten beteiligt sich der Kreis Plön
folglich nicht.
Es ist nunmehr zu entscheiden, ob die Beförderung
der Oberstufenschülerinnen und Schüler nach der 9. Unterrichtsstunde weiterhin
vorgenommen werden soll. Um Beratung und Beschlussempfehlung an die
Schulverbandsvertretung wird gebeten.