Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung vom 20.07.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Stakendorf
Vorlage
STAKE/BV/057/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die gemeindliche Hundesteuersatzung regelt z Zt. in ihrem § 2 Absatz 5, dass gefährliche Hunde jene Hunde sind, die nach Maßgabe des § 3 Absätze 2 und 3 des Gefahrhundegesetzes des Landes Schleswig-Holstein als gefährlich gelten. Dieses Gefahrhundegesetz tritt nun jedoch mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft, so dass auch die vorbezeichnete satzungsrechtliche Bezugnahme auf dieses Gesetz nicht mehr möglich sein wird. Stattdessen gilt dann das Gesetz über das Halten von Hunden vom 26.06.2015 (HundeG). Vor diesem Hintergrund besteht ein Bedarf zur Anpassung der gemeindlichen Hundesteuersatzung.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Definition gefährlicher Hunde stellen sich künftig wie folgt dar:

 

Gefährliche Hunde sind nach § 1 und 2 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungs-gesetzes (Bundesgesetz vom 12.04.2001) einerseits Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen (untereinander oder mit anderen Hunden) sowie zudem die nach Landesrecht bestimmten Hunde. Nach dem ab 01.01.2016 geltenden Landesrecht kämen mithin Hunde hinzu, die nach ihrem konkreten Verhalten (z.B. Beißvorfälle gegenüber Menschen oder Tieren, aggressive Verhaltensweisen) als gefährlich beurteilt werden. Die Gefährlichkeit solcher Hunde wird nach § 7 Absatz 1 Satz 2 HundeG durch die zuständige Behörde festgestellt.

 

Die Satzungsänderung, die durch Artikel 1 des beigefügten Satzungsentwurfes vorgesehen ist, trägt nunmehr den ab 01.01.2016 geltenden bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung.

 

Artikel 2 des beigefügten Satzungsentwurfes sieht ein Inkrafttreten der betreffenden Änderungssatzung zum 01.01.2016 vor.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Satzung vom 20.07.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Stakendorf

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung vom 20.07.2009 über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Stakendorf.