Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Stoltenberg mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 355.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 6.100 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 330 % für die Grundsteuer A,
330 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze
würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits
den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) bleiben die Einnahmen der
Gemeinde Stoltenberg im kommenden Jahr etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die
Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres
2006) werden per Saldo aber deutlich steigen. Im Vergleich zum
Nachtragshaushalt 2015 bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation
der Gemeinde Stoltenberg– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
um 11.200 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 50).
Die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes reichen aber aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein
freier Finanzspielraum von 2.800 € kann ausgewiesen werden.
Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die
Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des
Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern
kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit
dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.