Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Stakendorf
Vorlage
STAKE/BV/055/2015
Aktenzeichen
II.910.02.17
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Stakendorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 620.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 59.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 300 % für die Grundsteuer A, 300 % für die Grundsteuer B sowie 310 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) könnte die Gemeinde Stakendorf im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von 11.500 EUR rechnen. Ebenso werden für die gemeindlichen Einkommensteueranteile Zuwächse in einem Umfang von 5.900 EUR prognostiziert. Bei den übrigen Steuereinnahmen ist – in der Gesamtsumme – keine wesentliche Veränderung gegenüber dem ablaufenden Haushaltsjahr zu verzeichnen. Da andererseits die Belastung aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich steigt, bleibt letztlich festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Stakendorf – im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 – aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen nahe unverändert zeigt. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 51).

 

Daher reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes wiederum nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt und somit aus Rücklagemitteln in Höhe von 13.700 € möglich.

 

Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass der Verwaltungshaushalt der Gemeinde Stakendorf seit 2014 keinen freien Finanzspielraum mehr ausweist und nur durch Rücklagemitteln ausgeglichen werden kann, sollte eine Anpassung der Hebesätze für die Realsteuern intensiv beraten werden.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.