Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Stakendorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 620.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 59.800 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 300 % für die Grundsteuer A,
300 % für die Grundsteuer B sowie 310 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze
würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den
Haushaltserlass vom 11.09.2015 berücksichtigt) könnte die Gemeinde Stakendorf
im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Schlüsselzuweisungen in einer
Größenordnung von 11.500 EUR rechnen. Ebenso werden für die gemeindlichen
Einkommensteueranteile Zuwächse in einem Umfang von 5.900 EUR
prognostiziert. Bei den übrigen Steuereinnahmen ist – in der
Gesamtsumme – keine wesentliche Veränderung gegenüber dem ablaufenden
Haushaltsjahr zu verzeichnen. Da andererseits die Belastung aus Kreis- und Amtsumlagen
(aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich steigt,
bleibt letztlich festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Stakendorf
– im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 – aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
nahe unverändert zeigt. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 51).
Daher reichen die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes wiederum nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken.
Ein Haushaltsausgleich ist nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt und
somit aus Rücklagemitteln in Höhe von 13.700 € möglich.
Die Etatisierung der Haushaltsmittel für die
Bereiche der Kindergärten und Schulen basiert auf Grundlage des
Jahresergebnisses 2014. Neuere Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Insofern
kann es hier durchaus noch zu Verwerfungen kommen.
In Anbetracht der Tatsache, dass der
Verwaltungshaushalt der Gemeinde Stakendorf seit 2014 keinen freien
Finanzspielraum mehr ausweist und nur durch Rücklagemitteln ausgeglichen werden
kann, sollte eine Anpassung der Hebesätze für die Realsteuern intensiv beraten
werden.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit
dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung
2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.