Betreff
Kostenerstattung für die Nutzung der Schulsporthalle
Vorlage
SVW/BV/042/2015
Aktenzeichen
I.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Thema Kostenerstattung für die Nutzung der Sporthalle durch die Sportvereine wurde erstmalig im November 2009 durch die Schulverbandsvertretung beraten. Die seinerzeit erstellte Vorlage mit der Berechnung der einzelnen Beträge, ist für Sie zur Kenntnis nochmals beigefügt. Die Verbandsvertretung hatte damals beschlossen, von den genannten Nutzern, das in der Vorlage berechnete Entgelt ab 01.01.2010 zu erheben.

 

Auf Antrag vom 27.04.2010 des damaligen Verbandsvertreters Torsten Krappe, wurde die Angelegenheit erneut am 06.07.2010 in der Schulverbandsvertretung thematisiert. Herr Krappe hatte seinerzeit kritisiert, dass unter anderem die Kosten für die Abschreibung und die Verzinsung der Gebäude nicht in der Berechnung enthalten waren. Das Thema wurde nochmals eingehend in der Sitzung diskutiert. Die Mitglieder der Verbandsvertretung sprachen sich mehrheitlich für eine Beibehaltung der bisherigen Beträge aus, da höhere Summen den Vereinen nicht zugemutet werden sollten.

 

In der letzten Sitzung der Schulverbandsvertretung wurde das Thema im Zusammenhang mit der Beratung zum Tagesordnungspunkt Prüfung der Jahresrechnung  abermals diskutiert und es wurde darum gebeten, es auf die Tagesordnung der nächsten Schulverbandsvertretungssitzung zu setzen.

 

Nachfolgend ist nochmals dargestellt, wie sich die Zahlen der Berechnungsgrundlage aus dem Jahre 2008 gegenüber heute verändert haben:

 

Zahlungsgrund

Kosten 2008

Kosten 2014

Differenz

Gasversorgung

34.216,84 €

31.191,80 €

- 3.025,04 €

Stromversorgung

8.540,00

10.160,47 €

+ 1.620,47 €

Gebäudeversicherung

6.201,39 €

6.599,33 €

+ 397,94 €

Abfallentsorgung

1.246,60 €

1.067,40 €

- 179,20 €

Grundsteuer/Gewässer

141,96 €

187,02 €

+ 45,06 €

Wasser/Abwasser

3.636,10 €

5.546,29 €

+ 1.910,19 €

 

Gesamtkosten

 

53.982,89 €

 

54.752,31 €

 

 

Mehrkosten insgesamt

 

 

 

+ 769,42 €

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.