Betreff
Einführung Schulischer Assistenz an der Grundschule
Vorlage
SVW/BV/041/2015
Aktenzeichen
I.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung will als neues schulisches Unterstützungssystem mit Beginn des kommenden Schuljahres eine neue sogenannte Schulische Assistenz an den Grundschulen einführen. Eine Information über Eckpunkte zur Zielsetzung und zu den Aufgaben der Schulischen Assistenz erhalten Sie in der Anlage.

 

Die Schulische Assistenz soll nach dem Optionsmodell organisiert werden.

 

Option 1          Der Schulträger stellt die Kräfte selbst ein.

 

Option 2          Er beauftragt einen freien Träger mit der Aufgabe und

 

Option 3          wenn sich weder für Option 1 oder 2 entschieden wurde, wird das Land schulische Assistenzkräfte zur Verfügung stellen.

 

In jeder Variante trägt das Land die Kosten, wobei die Mittel, die auf die einzelnen Schulträger entfallen, nach den Zahlen der Grundschülerinnen und –schüler bemessen werden. Pro Kopf ergibt sich somit ein Satz von 125,00 € je Schuljahr. Dieser Betrag wird ab 2016 jeweils an die maßgeblichen Tarifabschlüsse angepasst. Für den Schulverband Probstei-West machen das 27.000,00 € für das Schuljahr 2015-2016 aus. Diese Mittel stehen zunächst verbindlich für den Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Das Land beabsichtigt jedoch, die Schulische Assistenz als verlässliches Element der multiprofessionellen Ausstattung von Schulen dauerhaft zu etablieren.

 

Die Qualifikation der Schulischen Assistenz richtet sich nach den vorgesehenen Einsatzbereichen. Generell kommen insbesondere Erzieherinnen und Erzieher und pädagogisch ausgebildete Personen, sozialpädagogische Assistenten oder KinderpflegerInnen sowie sozial erfahrene Personen in Betracht (zum Beispiel Mitarbeiter, die schon in schulischen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen tätig sind). Es ist zudem möglich, schulische Assistenz auch mit schon vorhandenen Strukturen – beispielsweise in den Betreuungs- oder Ganztagsangeboten – personell und inhaltlich zu verbinden.

 

Die Schulleitung wünscht ausdrücklich die Einführung schulischer Assistenz. Wünschenswert wäre die Einrichtung einer Stelle mit einem wöchentlichen Zeitumfang von 20 Stunden. Auch dieses Instrument, würde neben der Schulsozialarbeit, einen Standortvorteil für die Schule mit sich bringen. Schulleiterin Hügel hat eine kurze Zusammenstellung über die Hintergründe und Aufgaben der Schulischen Assistenz gefertigt, in der auch die Abgrenzung zur bereits vorhandenen Schulbegleitung deutlich gemacht wurde:

 

Hintergrund

 

- veränderte Familienstrukturen fordern eine immer längere Verweildauer

  von Kindern in der Schule

- Zunahme von alleinerziehenden Eltern

- Zunahme von Beeinträchtigungen, Defiziten bzw. Auffälligkeiten bei Schul-

  anfängern

 

® Grundschulen benötigen daher Unterstützung, diese soll von Schul-

    assistenten geleistet werden.

 

Zentrale Aufgabe:

 

- pädagogische Unterstützung für die Schule

 

Aufgaben- und Einsatzfelder (siehe Eckpunkte-Papier):

 

1.      Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im sozialen und emotionalen Bereich mit dem Ziel der Förderung des sozialen Verhaltens und der besseren Integration in den Klassenverband sowie einer dauerhaften schulischen Teilhabe.

2.      Unterstützung von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts.

3.      Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern bei der Gestaltung des gesamten Schulvormittags einschließlich der Pausen.

4.      Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern bei besonderen Projekten, Ausflügen bzw. Klassenfahrten, Sporttagen, Schul- und Klassenfesten sowie generell beim Lernen am anderen Ort.

5.      Unterstützung einzelner Kinder bei unterrichtsergänzenden Angeboten, um deren Teilnahme zu ermöglichen (z. B. Ganztag, Betreuung, Haus-aufgabenhilfe, Arbeitsgemeinschaften)

6.      Punktuelle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in belastenden Situationen.

 

 

Schulbegleitungen

 

- unterstützen Kinder mit Handicap

- sollen einen individuellen Nachteil ausgleichen

- werden befristet bewilligt

- dürfen nur für ein Kind da sein

- sind bei Trägern angestellt

 

 

Der Schulrat des Kreises Plön hat mit Schreiben vom 04.06.2015 darum gebeten, bis zum 30.06.2015 mitzuteilen, welche Entscheidungen in Sachen Einführung Schulischer Assistenz die Schulträger im Kreis getroffen haben.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird daher gebeten.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

- Eckpunkte zur Zielsetzung und zu den Aufgaben Schulischer Assistenz