Sachverhalt:
Die Landesregierung will als neues
schulisches Unterstützungssystem mit Beginn des kommenden Schuljahres eine neue
sogenannte Schulische Assistenz an den Grundschulen einführen. Eine Information
über Eckpunkte zur Zielsetzung und zu den Aufgaben der Schulischen Assistenz
erhalten Sie in der Anlage.
Die Schulische Assistenz soll nach dem
Optionsmodell organisiert werden.
Option 1 Der
Schulträger stellt die Kräfte selbst ein.
Option 2 Er
beauftragt einen freien Träger mit der Aufgabe und
Option 3 wenn sich weder
für Option 1 oder 2 entschieden wurde, wird das Land schulische Assistenzkräfte
zur Verfügung stellen.
In jeder Variante trägt das Land die Kosten,
wobei die Mittel, die auf die einzelnen Schulträger entfallen, nach den Zahlen
der Grundschülerinnen und –schüler bemessen werden. Pro Kopf ergibt sich somit
ein Satz von 125,00 € je Schuljahr. Dieser Betrag wird ab 2016 jeweils an die
maßgeblichen Tarifabschlüsse angepasst. Für den Schulverband Probstei-West
machen das 27.000,00 € für das Schuljahr 2015-2016 aus. Diese Mittel stehen
zunächst verbindlich für den Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Das Land
beabsichtigt jedoch, die Schulische Assistenz als verlässliches Element der
multiprofessionellen Ausstattung von Schulen dauerhaft zu etablieren.
Die Qualifikation der Schulischen Assistenz
richtet sich nach den vorgesehenen Einsatzbereichen. Generell kommen
insbesondere Erzieherinnen und Erzieher und pädagogisch ausgebildete Personen,
sozialpädagogische Assistenten oder KinderpflegerInnen sowie sozial erfahrene
Personen in Betracht (zum Beispiel Mitarbeiter, die schon in schulischen
Betreuungs- und Bildungseinrichtungen tätig sind). Es ist zudem möglich,
schulische Assistenz auch mit schon vorhandenen Strukturen – beispielsweise in
den Betreuungs- oder Ganztagsangeboten – personell und inhaltlich zu verbinden.
Die Schulleitung wünscht ausdrücklich die
Einführung schulischer Assistenz. Wünschenswert wäre die Einrichtung einer
Stelle mit einem wöchentlichen Zeitumfang von 20 Stunden. Auch dieses Instrument,
würde neben der Schulsozialarbeit, einen Standortvorteil für die Schule mit
sich bringen. Schulleiterin Hügel hat eine kurze Zusammenstellung über die
Hintergründe und Aufgaben der Schulischen Assistenz gefertigt, in der auch die
Abgrenzung zur bereits vorhandenen Schulbegleitung deutlich gemacht wurde:
Hintergrund
- veränderte
Familienstrukturen fordern eine immer längere Verweildauer
von Kindern in der Schule
- Zunahme von
alleinerziehenden Eltern
- Zunahme von
Beeinträchtigungen, Defiziten bzw. Auffälligkeiten bei Schul-
anfängern
® Grundschulen benötigen daher Unterstützung, diese soll von Schul-
assistenten geleistet werden.
Zentrale Aufgabe:
- pädagogische
Unterstützung für die Schule
Aufgaben- und
Einsatzfelder (siehe Eckpunkte-Papier):
1.
Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im
sozialen und emotionalen Bereich mit dem Ziel der Förderung des sozialen
Verhaltens und der besseren Integration in den Klassenverband sowie einer dauerhaften
schulischen Teilhabe.
2.
Unterstützung von Lehrkräften sowie von
Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts.
3.
Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen
und Schülern bei der Gestaltung des gesamten Schulvormittags einschließlich der
Pausen.
4.
Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen
und Schülern bei besonderen Projekten, Ausflügen bzw. Klassenfahrten,
Sporttagen, Schul- und Klassenfesten sowie generell beim Lernen am anderen Ort.
5.
Unterstützung einzelner Kinder bei unterrichtsergänzenden
Angeboten, um deren Teilnahme zu ermöglichen (z. B. Ganztag, Betreuung,
Haus-aufgabenhilfe, Arbeitsgemeinschaften)
6.
Punktuelle Unterstützung von Schülerinnen und
Schülern in belastenden Situationen.
Schulbegleitungen
- unterstützen
Kinder mit Handicap
- sollen einen
individuellen Nachteil ausgleichen
- werden befristet
bewilligt
- dürfen nur für
ein Kind da sein
- sind bei Trägern
angestellt
Der Schulrat des Kreises Plön hat mit
Schreiben vom 04.06.2015 darum gebeten, bis zum 30.06.2015 mitzuteilen, welche Entscheidungen in Sachen Einführung Schulischer Assistenz die
Schulträger im Kreis getroffen haben.
Um Beratung und Beschlussfassung wird daher
gebeten.
- Eckpunkte
zur Zielsetzung und zu den Aufgaben Schulischer Assistenz