Sachverhalt:
Alle Einzelmitglieder der Aktivregion
Ostseeküste haben in der Vergangenheit vor abschließender Fertigung der zur
Anerkennung für die neue Förderperiode der EU (2015 -2023) erforderlichen
Integrierten Entwicklungsstrategie folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss:
„……beschließt,
als Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Ostseeküste im Rahmen der
ELER-Förderung (2014 – 2023), die gemeinsam und von weiteren Akteuren
erarbeitete Integrierte Entwicklungsstrategie in der derzeitigen Fassung aktiv
umzusetzen.
Zur
Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen
KO-Finanzierungsmitteln für die Jahre 2015 – 2023 für das Betreiben der Lokalen
Aktionsgruppe insbesondere durch das Regionalmanagement erforderlich. Dazu
beteiligt sich die Gemeinde mit einem Beitrag von 0,80 € je Einwohner/jährlich.
Zur
Sicherung von möglichen Projekten in privater Trägerschaft und unter dem
Vorbehalt, dass das Land Schleswig-Holstein Mittel in gleicher Höhe
bereitstellt, beteiligt sich die Gemeinde mit einem Beitrag von 0,17 € je
Einwohner/jährlich.
Für
Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung wird die
erforderliche KO-Finanzierung gesondert bereitgestellt.
Die
Zusagen stehen unter dem Vorbehalt eines jeweiligen notwendigen
Haushaltsbeschlusses.“
Die Strategie ist auf der Homepage www.aktivregion-ostseeküste.de
abrufbar und befasst sich mit Projekten um die Kernthemen Klimawandel und
Energie, Wachstum und Innovation, Nachhaltige Daseinsvorsorge sowie Bildung.
Die Förderquoten liegen in der bisherigen Höhe von 55% der förderfähigen
Nettokosten, zzgl. jeweils möglicher 5%iger Zuschläge für interkommunale oder
in der Region modellhafte Projekte. Durch die Strategie ist gewährleistet, dass
wie in der Vergangenheit auch eine Vielzahl von Projekten auch und insbesondere
für kleinere Gemeinden möglich sein wird.
Die Strategie und die Beschlusslagen der
Mitglieder der AktivRegion wurden auf Basis einer Richtlinie des Landes
Schleswig-Holstein zur Erstellung der Strategie herbeigeführt und dem Land
zeitgerecht vorgelegt.
Nach Einreichung der Strategie teilt das Land nunmehr mit, dass die
Anerkennung erst erfolgen kann, wenn aufgeklärt wird, ob in den Fällen, in
denen ein Amt über eine Mitgliedschaft verfügt (Achtung: Die Satzung lässt
sowohl die Mitgliedschaft einer Gemeinde als auch eines Amtes zu), eine
Aufgabenübertragung auf das jeweilige Amt erfolgt ist. Problematisch könnte
dies für die Gemeinden des Amtes Selent/Schlesen und einige Gemeinden des Amtes
Probstei sein. Die genannten Ämter sind bereits seit jeher Mitglied. Eine
Prüfung der Sachlage für die Gemeinden des Amtes Selent Schlesen ist von hier
aus naturgemäß nicht ohne weiteres möglich.
Für die Gemeinde Bendfeld stellt sich nach
alledem die Frage der Übertragung der Aufgabe „Mitgliedschaft in der
AktivRegion Ostseeküste e.V. als Teilaufgabe der Integrierten Ländlichen
Entwicklung gem. § 5 Abs. 1 Ziffer 14 Amtsordnung“ auf das Amt Probstei.
Alternativ käme ein Beschluss über eine Einzelmitgliedschaft in Frage.
Finanziell ist dies unbeachtlich, da die Mitgliedsbeiträge im derzeitigen Fall
(Amt ist Mitglied) im Wege der Amtsumlage finanziert werden. Im Falle einer
Einzelmitgliedschaft werden die Mitgliedsbeiträge unter Herausrechnung aus der
Amtsumlage direkt aus dem Gemeindehaushalt bezahlt. Die Unterschiede sind
marginal. Hinsichtlich der Mitbestimmung ergäbe sich zwar ein Unterschied, der
allerdings eher gegen eine Einzelmitgliedschaft spräche, da die Stimmenanteile
auf die Einwohneranzahl abgestimmt sind. Außerdem konnten schon in der
Vergangenheit alle Gemeinden, die wollten, selbstverständlich an den Sitzungen
der AktivRegion teilnehmen und inhaltlich mitwirken.
Zwar lässt die Amtsordnung nur eine gewisse
Anzahl (5) von Aufgabenübertragungen zu und die Gemeinde hat bereits die
Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe
Kreis Plön…“ auf das Amt übertragen, da es sich hierbei aber ebenfalls um eine Teilaufgabe
der Integrierten Ländlichen Entwicklung handelt, ist dies unschädlich, da es
die Anzahl der übertragenen Aufgaben nicht erhöht.
Um nun allerdings die Anerkennung nicht zu
gefährden sind also, im Zweifel klarstellende Beschlüsse notwendig. Es wird
darauf hingewiesen, dass das Land eine Frist bis zum 30.06.2015 gesetzt hat.
Die AktivRegion sollte dabei als Konstrukt zur Vergabe von Fördermitteln nicht
gefährdet werden, da auf andere Weise, gerade für kleinere Gemeinden die Aquise
von Fördermittel kaum möglich wäre.
Es wird daher um Beratung und
Beschlussfassung gebeten. Alternativ zum formulierten Beschlussvorschlag wäre
zu beschließen, dass die Gemeinde eine Einzelmitgliedschaft beschließt und
der o.a. zitierte Beschluss wäre zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bendfeld beschließt, die Aufgabe
Mitgliedschaft in der AktivRegion Ostseeküste e.V. als Teilaufgabe der
Integrierten Ländlichen Entwicklung gem. § 5 Abs. 1 Ziffer 14 Amtsordnung auf
das Amt Probstei.
Die Gemeinde stimmt der im Sachverhalt
beschriebenen bereits gefassten Beschlusslage des Amtes zu.