Betreff
Zustimmung zur Übertragung von Aufgaben auf das Amt
Vorlage
AMTPR/BV/090/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Vorlage AMTPR/BV/082/2014, auf die inhaltlich verwiesen wird, wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 27.08.2014 den Gemeinden empfohlen, im Rahmen der Regelungen der Amtsordnung zur Übertragung von gemeindlichen Aufgaben auf das Amt zu beschließen, dass die Aufgaben der Breitbandversorgung bis zum Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 15 AO, der Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale öffentliche Einrichtung gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AO und die Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön (VKP) gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 14 AO auf das Amt zu übertragen.

 

Zwischenzeitlich haben alle Gemeinden entsprechende Übertragungsbeschlüsse gefasst, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass die Übertragungsbeschlüsse natürlich nur in den Gemeinden erfolgten, in denen das Amt ohnehin schon Aufgabenträger war. Einige Gemeinden haben z.B. die Aufgaben der Abwasserbeseitigung auf Verbände übertragen oder führen sie in eigener Verantwortung aus.

 

Aus Rechtsgründen ist für die Übertragung der Aufgaben die Zustimmung des Amtsausschusses notwendig.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss stimmt der Übertragung der Aufgaben der Breitbandversorgung bis zum Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 15 AO (alle Gemeinden), der Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale öffentliche Einrichtung gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AO (alle Gemeinden außer Brodersdorf, Laboe, Stein, Lutterbek, Wendtorf, und Schönberg) und die Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön (VKP) gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 14 AO (alle Gemeinden außer Laboe und Schönberg) auf das Amt zu.