Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2015
Vorlage
AMTPR/BV/087/2015
Aktenzeichen
II.910.02.01
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsplan nebst Stellenplan des Amtes Probstei für das Haushaltsjahr 2015 mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.

 

„Unterm Strich“ sinkt die Amtsumlage um 228.000,-- € (vgl. Seite 6). Die gilt allerdings nur auf den ersten Blick, da die Kostenbeteiligung für die Kosten der Unterkunft gem. SGB II nunmehr vom Bund übernommen wird und daher die gemeindlichen Anteile nicht mehr an den Kreis erstattet werden müssen. Dies entlastet die gemeindlichen Haushalte. Für die Amtsumlage handelt es sich aber im Grunde nur um eine Art „durchlaufenderr“ Posten, so dass bei Berücksichtigung dieses Umstandes im Ergebnis ein Anstieg der Amtsumlage um 92.000,-- € zu verzeichnen ist.

 

Ursächlich hierfür sind verschiedene Gründe, die nachfolgend kurz vorab zur Sitzung erläutert werden soll. Da beim Amt lediglich Personal- und Sachkosten für die Verwaltung der gemeindlichen Angelegenheiten anfallen, ist schon angesichts tariflicher und sonstiger Kostensteigerungen ein Anstieg der Kosten insgesamt nahezu unvermeidlich. Allerdings konnten  auch ausweislich des letzten Prüfungsberichtes des Gemeindeprüfungsamtes die Sachkosten seit Beginn der Fusion erheblich gesenkt werden. Im Bereich der Personalkosten sind Kostensteigerungen allein schon durch tarifbedingte Anpassungen zu verzeichnen.

 

Zum Stellenplan (S. 33 ff) ist folgendes zu bemerken:

 

Aufgaben- und organisationsbedingt war es insbesondere notwendig, die ehemalige Abteilung für Schule und Soziales neu aufzustellen, so dass nunmehr zwei Abteilungen bestehen. Diese Organisationsveränderung ist kostenneutral. Neben einigen wenigen Höhergruppierungen, auf die nach externer Stellenbewertung ein Rechtsanspruch besteht, sind die Veränderungen in der Veränderungsliste auf Seite 37 dargestellt. Neu ist eine Stelle im Bereich der Asylbewerberbetreuung mit einem 0,77 Stellenanteil. Dies ist dem enormen Anstieg der Fallzahlen geschuldet. Ein Teil der Kapazität soll neben den Verwaltungsaufgaben im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes für Betreuungsaufgaben verwendet werden. Hierfür ist erreicht worden, dass Landesmittel, die für derartige Zwecke an den Kreis gezahlt werden, an das Amt weitergeleitet werden. Abhängig von den tatsächlichen Fallzahlen ist hierfür ein Betrag in Höhe von 19.000,-- € zu erwarten, der im Haushalt berücksichtigt ist. Hinsichtlich des Sachstandes im Rahmen der Aufgabe der Unterbringung von Asylbewerbern wird ein ergänzender Sachstandsbericht unter dem TOP „Bericht der Verwaltung“ erfolgen.

 

Die Stelle Nr. 14 ist nach Eintritt des Stelleninhabers in den Ruhestand neu besetzt worden. Die Stelle Nr. 77 ist nach Eintritt in den Ruhestand nicht wieder besetzt worden. Diese Stelle war allerdings zum JobCenter abgeordnet und die Kosten wurden von dort erstattet.

 

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die als bisher befristet aufgeführten Stellen, die für das JobCenter vorgesehen sind, in unbefristete umgewandelt werden sollen. Die Kostenübernahme erfolgt vollständig zzgl. einer wenn auch überschaubaren Verwaltungskostenpauschale. Hierzu erfolgen ergänzende Erläuterungen in der Sitzung.

 

Im Ergebnis weist der Stellenplan (S. 38) insgesamt 64,84 Stellen aus (Vorjahr 65,07), so dass wir uns auf dem Niveau des Vorjahres bewegen

 

Die daraus resultierenden Personalkosten (S. 6, Vorjahr 3.168.900,00 €) steigen trotz Berücksichtigung der tariflichen Steigerungen um 81.700,-- € in geringem Maß.

 

Hinsichtlich der Sachkosten in Höhe von 479.300,-- € (S. 6) bewegt sich das Amt nahezu exakt auf dem Niveau des Vorjahres (474.400,-- €).

 

Im Vermögenshaushalt sind keine besonderen Maßnahmen vorgesehen. Gleich sind die üblichen Positionen im Bereich der EDV und Büroausstattung im Prinzip als Eventualpositionen vorzusehen.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in den Sitzungen.


Beschlussvorschlag:

 

Für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss den Beschluss des Haushaltsplans und des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung.

 

 

Für den Amtsausschuss:

 

Der Amtsausschuss beschließt den Haushaltsplan und Stellenplan für das Huashaltsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung.