Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/746/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 12.12.2013 ist bereits – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2014 mit dem Zahlenwerk des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes (incl. Finanzplan für den Zeitraum 2013 – 2017) vorgelegt worden. Dieser Verwaltungsvorlage sind nunmehr noch der Stellenplan und der Vorbericht beigefügt.

 

Die nachfolgenden Ausführungen zum Etat des Jahres 2014 beziehen sich auf die Daten der ursprünglichen Entwurfsfassung; Etwaige Änderungen, die sich demgegenüber ggf. aus zwischenzeitlichen Ausschusssitzungen ergeben (haben), würden dann in eine entsprechende Veränderungsliste einfließen. Das Haushaltsvolumen der Gemeinde Ostseebad Laboe beläuft sich nun im Jahr 2014 auf insgesamt 7.240.100,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist hierbei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 6.314.600,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 925.500,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem Planungsstand Investitionsmaßnahmen in Höhe von exakt 542.900,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Vorhaben bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 415.800,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind in Höhe von 460.000,00 EUR vorgesehen; Sie stehen im Zusammenhang mit der Bestellung eines neuen LF 16/20 für die Feuerwehr (230.000,-- EUR), der Vorbereitung des Baugrunds für ein Mehrzweckhaus auf dem Schulgelände (30.000,-- EUR) sowie mit dem gemeindlichen Kostenanteil am geplanten Regenwasser-Entlastungskanal am Kurpark (200.000,-- EUR). Weiterhin weist die Haushaltssatzung – wie im Vorjahr – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Die festzusetzende Gesamtzahl der Stellen ergibt sich aus dem Entwurf des Stellenplans.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern (vgl. § 3 des Satzungsentwurfes) werden – gegenüber 2013 unverändert – mit 350 % für die Grundsteuer A, mit 370 % für die Grundsteuer B sowie mit 350 % für die Gewerbesteuer ausgewiesen.

 

Grundsätzlich sei vorab angemerkt, dass die Haushaltslage der Gemeinde nach wie vor angespannt ist. Dies belegt die Tatsache, dass der Etat des Jahres 2014 über keinen freien Finanzspielraum verfügt und zudem Mittel der allgemeinen Rücklage in einer Größenordnung von 140.000,00 EUR zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes herangezogen werden müssen (vgl. HHST 9100.28000, Seite 55, sowie HHST 9100.90000, Seite 81). Insoweit reichen die laufenden Einnahmen (Steuern, Erträge aus Verwaltung und Betrieb usw.) nach wie vor noch nicht aus, um die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Personalkosten, Sachaufwand, Zuweisungen und Zuschüsse sowie sonstige Finanzausgaben) vollständig finanzieren zu können. Vor diesem Hintergrund bleibt eine besonders maßvolle Haushaltsplanung und -durchführung unerlässlich, um den Weg der Haushaltskonsolidierung weiter beschreiten zu können.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes werden zudem noch die nachfolgenden Informationen gegeben:

 

Der Unterabschnitt 9000 (Steuern / Zuweisungen / Umlagen, Seite 53/54 des Zahlenwerkes) weist gegenüber 2013 eine Planverbesserung um 127.000,00 EUR auf. So sind dort zum einen Mehreinnahmen bei den Einkommensteueranteilen (+ 154.900,00 EUR) und bei den Schlüsselzuweisungen (+ 84.800,00 EUR) feststellbar, während sich andererseits (auf der Ausgabenseite) vor allem die Kreis- und Amtslagezahlungen um – saldiert – 116.900,00 EUR planverschlechternd auswirken.

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, lässt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten wie folgt zusammenfassen:

 

Bezeichnung

Plan 2014

2013

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

5.115.700,00 €

4.871.000,00 €

+ 244.700,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   755.200,00 €

   710.100,00 €

+   45.100,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   443.700,00 €

   447.700,00 €

    4.000,00 €

 

 

 

 

+ 285.800,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

   413.200,00 €

   525.900,00 €

112.700,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.644.600,00 €

1.584.100,00 €

+   60.500,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

1.314.900,00 €

1.089.900,00 €

+ 225.000,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

2.941.900,00 €

2.828.900,00 €

+ 113.000,00 €

 

 

 

 

+ 285.800,00 €

 

 

 

 

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Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) und g) : Über die Mehreinnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen sowie die steigenden Kreis- und Amtsumlagezahlungen wurde bereits zuvor (im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000) berichtet.

 

zu b) : Die gestiegenen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb resultieren vor allem aus höheren Schulkostenbeiträgen (+ 14.300,00 EUR, vgl. Seite 15), vermehrten (Park-)Gebühreneinnahmen (insgesamt + 14.200,00 EUR, siehe u.a. Seite 41) und dem erstmals – entsprechend der Kalkulation – veranschlagten Gemeindeanteil am Straßenreinigungsaufwand (14.700,00 EUR, vgl. Seite 40).

 

zu c) : Bei dem dort zu verzeichnenden Einnahmerückgang handelt es sich im Wesentlichen um die gegenüber 2013 niedrigeren Zuführungen vom Vermögenshaushalt.

 

zu d) : Die um 112.700,00 EUR rückläufigen Personalausgaben sind insbesondere auf das entfallende Gehalt für einen hauptamtlichen Bürgermeister und die damit ebenfalls fortfallenden Umlage-/Beitragszahlungen an die Versorgungsausgleichskasse zurückzuführen. Dementsprechend liegt 2014 allein im Unterabschnitt 0000 (Seite 1) der dort veranschlagte Personalaufwand um insgesamt 107.200,00 EUR unter dem Vergleichswert des Vorjahres.

 

zu e) : Der erhöhte Mittelbedarf beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand errechnet sich zwar aus mehr oder minder großen Veränderungen bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen – lässt sich im Kern aber dadurch erklären, dass a) die von der Gemeinde zu leistenden Schulkostenbeiträge um 33.500,00 EUR höher in Ansatz zu bringen waren (S. 13), b) der Gemeindeanteil am Straßenreinigungsaufwand im Unterabschnitt 6300 (S. 37) erstmals – mit 14.700,00 EUR – ausgewiesen wurde und c) vermehrte Bewirtschaftungskosten für das gemeindliche Grundvermögen zu berücksichtigen waren (+ 13.000,00 EUR, vgl. S. 51).

 

zu f ) : Die gestiegenen Zuweisungen und Zuschüsse resultieren vor allem aus den Zahlungen an die Kindertagesstätten und für die Förderung der Kindertagespflege (insgesamt + 180.000,00 EUR, siehe Seite 25), nachdem z.B. im Jahr 2013  U 3-Krippenplätze geschaffen worden waren. Hinzu kommt die mit 50.000,00 EUR vorsorglich veranschlagte Abdeckung von Vorjahresverlusten des Gemeindebetriebes (siehe Seite 49); Die – im Vergleich zu den bereits gezahlten Abschlagszahlungen – tatsächlich noch auszugleichenden (Rest-)Verluste werden sich aus den endgültigen Jahresabschlüssen 2012 und 2013 des Gemeindebetriebes ergeben.

 

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.8600, Seite 55, bzw. 9100.30000, Seite 81) beläuft sich 2014 im Übrigen auf 131.100,00 EUR; Dies entspricht exakt der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die im Jahr 2014 zu leisten sind.

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Zahlenwerk noch berichten, dass es zur Finanzierung der Aufwendungen für das Freya-Frahm-Haus eine Sonderrücklagenentnahme i.H.v. insgesamt 111.500,-- EUR beinhaltet, die mit 11.500,-- EUR auf die laufenden Ausgaben (Seite 45) und mit 100.000,-- EUR auf Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen entfällt (Seite 77). Die Buchung dieser Rücklagenentnahme erstreckt sich aus formalen Gründen über insgesamt 7 Haushaltsstellen, und zwar HHST 9100.31920 (S. 81), HHST 9100.90920 und .98920 (S. 82), HHST 7600.33921 (S. 77), HHST 9100.28920 / .84920 (S. 55) sowie HHST 7600.26920 (S. 45).

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes (Seite 58 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2014 wie folgt veranschlagt worden:

 

85.000,00 EUR

Anzahlung für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 16/20 der Feuerwehr Laboe,

 

35.000,00 EUR

 

für die Ausrüstung der Feuerwehr Laboe (davon 25.000,00 EUR für die Beschaffung digitaler Funkgeräte aus einer Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2013),

 

10.500,00 EUR

 

für die EDV-Ausstattung der Grundschule Laboe,

 

5.000,00 EUR

 

für Schalldämmmaßnahmen in Klassenräumen der Grundschule,

 

2.500,00 EUR

 

für den Einbau von Bücherwänden in der Gemeindebücherei,

 

5.000,00 EUR

 

für die weitere Umsetzung des Spielplatzkonzeptes,

 

26.000,00 EUR

 

für die Umrüstung der Sporthallenbeleuchtung auf LED-Leuchten (bei einer Zuwendung i.H.v. 13.000,00 EUR),

 

4.000,00 EUR

 

für die Weiterentwicklung des Ortszentrums,

 

75.000,00 EUR

 

für den Straßen-, Wege- und Parkplatzbau,

 

35.000,00 EUR

 

für den 4. Bauabschnitt zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik (im Jahr 2014 bei ca. 70 Pilzleuchten),

 

10.000,00 EUR

 

für die Beschaffung von 2 Parkscheinautomaten,

 

19.900,00 EUR

 

als 4. Teilbetrag der Stammkapitaleinlage beim AZV Ostufer Kieler Förde,

 

100.000,00 EUR

 

für Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen am Freya-Frahm-Haus (finanziert aus einer Sonderrücklagenentnahme),

 

30.000,00 EUR

 

für Kanalsanierungsmaßnahmen (davon ca. 20.000,00 EUR als Kostenanteil am Entwässerungskanal zwischen Hafenpavillon und Hafenspeicher sowie ca. 10.000,00 EUR als weiteren Planungskostenanteil für den Regenwasser-Entlastungskanal am Kurpark),

 

100.000,00 EUR

 

für Sanierungsarbeiten im Objekt Börn 6,

 

542.900,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt noch die Tilgungsleistungen (131.100,00 EUR), die Zuführung zum Verwaltungshaushalt (140.000,00 EUR) sowie die Weiterleitung der Sonderrücklagenentnahme (111.500,00 EUR) veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von 925.500,00 EUR ergibt.

 

Zudem sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 460.000,00 EUR ausgewiesen worden; Deren einzelne Verwendungszwecke wurden bereits in den einleitenden Ausführungen dieser Verwaltungsvorlage vollständig benannt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 131.100,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i.H.v. 140.000,00 EUR, aus der schon angesprochenen Sonderrücklagenentnahme, aus Darlehensrückflüssen, aus Investitionszuschüssen sowie im Übrigen mit 415.800,00 EUR durch eine Kreditaufnahme.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte (angesichts der prognostizierten Einnahmeentwicklung im Bereich der Steuern und Finanzzuweisungen) der Verwaltungshaushalt der Jahre 2015 bis 2017 ausgeglichen gestaltet werden, sofern sich in diesem Zeitraum der Anstieg der laufenden Ausgaben auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzen ließe. Es sei in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass dabei auf der Basis des momentan verfügbaren Zahlenmaterials im Jahr 2015 nochmals besondere Einnahmen des Vermögenshaushaltes (in einer Größenordnung von 100.000,00 EUR) eingesetzt werden müssten, um den Haushaltsausgleich auch tatsächlich herbeiführen zu können. Dies verdeutlicht die nach wie vor angespannte Haushaltslage der Gemeinde.

 

Die allg. Rücklage der Gemeinde Ostseebad Laboe beläuft sich z. Zt. auf 140.279,18 EUR (wovon 2014  140.000,00 EUR entnommen würden). Die Gemeinde verfügt daneben über zweckgebundene Sonderrücklagenmittel in einem Gesamtumfang von 1.172 T EUR, wobei plangemäß 2014 die schon erwähnte Entnahme i.H.v. annähernd 112 T EUR vorgesehen ist.

 

Der dem Kommunaletat zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 01.01.2014 auf rd. 3,431 Mio EUR (= 702,48 EUR/Ew. bei einer Einwohnerzahl von 4.885 Ew). Die für das Haushaltsjahr 2013 geplante (aber noch nicht vollzogene) Kreditaufnahme i.H.v. 531.600,00 EUR wäre hierzu noch hinzuzurechnen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2014 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf / gemäß geändertem Entwurf zu beschließen.