Betreff
Wahl des Amtsdirektors; Ernennung und Vereidigung
Vorlage
AMTPR/BV/071/2013
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Die erste Amtszeit des Herrn Amtsdirektor Körber endet am 09.01.2014. Nach § 15 b Abs. 4 Amtsordnung ist die Stelle vor der Wahl grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Bei einer Wiederwahl kann der Amtsausschuss mit einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Amtsausschusses beschließen, auf eine Ausschreibung zu verzichten.

 

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2013 mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und damit auf ein Auswahlverfahren verzichtet.

 

Damit steht Herr Amtsdirektor Körber zur Wiederwahl an.

 

Die Wahl erfolgt gemäß § 40 Abs. 3 Gemeindeordnung nach dem Meiststimmenverfahren. Das Meiststimmenverfahren weist gegenüber der Beschlussfassung nach § 39 Gemeindeordnung die Besonderheit auf, dass es lediglich auf die für einen Kandidaten abgegebenen Ja-Stimmen ankommt. Nein-Stimmen, die es nach den Sinn des Verfahrens nicht gibt, und Stimmenthaltungen haben keinen Stimmwert.

 

Eine absolute Mehrheit ist, da für die Wahl keine qualifizierte Mehrheit vorgeschrieben ist, nicht erforderlich.

 

Nach der Wahl erfolgt die Begründung des Beamtenverhältnisses mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den 1. Stellv. Amtsdirektor. Der Amtsvorsteher nimmt die Vereidigung vor, die auch bei einer Wiederwahl erneut zu erfolgen hat.