Sachverhalt:
Die Gemeinde Schönberg hat beschlossen, die
Strandabgabe im Jahr 2013 durch einen externen Dienstleister überwachen zu
lassen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten bezüglich der Überwachungsdichte und
entsprechenden Beschwerden, konnte die Überwachungsdichte deutlich verbessert
werden.
Auf Grund der entsprechenden vertraglichen
Regelung muss festgestellt werden, dass auf Grund der Kontrollen bei der
Gemeinde Schönberg nur ein kleiner Teil der Einnahmen, die aus der
Strandabgabenüberwachung erzielt wurde bei der Gemeinde verbleibt. Eine
Servicegebühr in Höhe von 1,-EUR deckt die Drittkosten bei weitem nicht.
Es wird daher für 2014 folgende
Vorgehensweise angeregt:
- Die Gemeinde
Schönberg wird die Überwachung durch eigenes Personal vornehmen.
- Die Servicegebühr
für die Nachlösung einer Strandabgabe wird auf 10,-EUR festgesetzt. Es
wird angeboten, die gezahlte Strafgebühr auf die Lösung einer Jahreskarte
anzurechnen. Diese Anrechnung kann durch Vorlage der Quittung in der
Tourist-Information erfolgen.
- Eine Erhöhung der
Anzahl der Strandabgabeautomaten wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht für
erforderlich gehalten. Hier bleibt abzuwarten, ob die neuen Maßnahmen für
das Jahr 2014 greifen und dadurch gegebenenfalls ein höherer Bedarf
entstehen wird. In diesem Fall müsste dann gegebenenfalls für das Jahr
2015 nachgerüstet werden.
Aus der Anlage ergeben sich die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2013 aus der Überwachung durch die Fremdfirma die entsprechenden Nachlösungen und die Kosten für die Gemeinde.
Beschlussvorschlag:
Der
Wirtschaftsausschuss beschließt der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Überwachung
der Strandabgabe im Jahre 2014 durch eigenes Personal vorzunehmen und die
Nachlösegebühr auf 10,-EUR festzusetzen. Gegen Vorlage der Quittung über die
Strafgebühr wird diese eine auf die Lösung einer Jahreskarte angerechnet.