Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und Haushaltssatzung nebst Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
AMTPR/BV/063/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsplan nebst Stellenplan des Amtes Probstei für das Haushaltsjahr 2013 mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.

 

 

Hinsichtlich des Stellenplanes ist anzumerken, dass sich im Vergleich zu Stellenplan des Nachtrages 2012 keinerlei Veränderungen für das für die eigentlichen Amtsaufgaben beschäftigte Personal ergeben. In der Veränderungsliste stehen daher nur die für die Aufgaben des TVP bereitgestellte Personal, da der TVP nunmehr selbst als Anstellungskörperschaft auftritt. Die Kosten, die durch die Amtsumlage bereitgestellt werden, sind im Vorbericht gesondert aufgeführt und berechnet.

 

 

Hinsichtlich der Sachkosten ergibt sich eine tatsächliche Kostensteigerung im Bereich der Ausgaben von ca. 30.000,-- €. Da im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung der Sachkosten noch einmalig eine Rücklagenentnahme in Höhe von 45.000,-- € vorgenommen werden konnte, ergibt sich für die Amtsumlage unter Einbeziehung der Einnahmen zur Deckung der Sachkosten eine Erhöhung von ca. 80.000,-- € „unter dem Strich“.

 

Unter Einbeziehung der einmaligen Rücklagenentnahme sind neben Anpassungen an die derzeitigen Erkenntnisse in einzelnen Einnahme- sowie Ausgabepositionen bei den Sachkosten im Wesentlichen zwei Gründe bedeutsam.

 

Bei den laufenden Kosten der EDV-Anlage (HHst.0210.53010) ist zu bemerken, dass die Abrechnung des Kreisnetzes für das Jahr 2011 enthalten ist. Diese ist seinerzeit nicht vom Kreis vorgenommen worden und „verdoppelt“ quasi die Kosten im Haushaltsjahr 2013 für das Kreisnetz.

Bei der HHst. 0210.9351 handelt es sich um die notwendige Beschaffung von auslaufenden Microsoft-Lizenzen, deren Beschaffung zwingend notwendig ist und bereits im Haushaltsjahr 2012 vorgesehen und veranschlagt war. Da aber eine Beschaffung im Haushaltsjahr 2013 möglich ist, wurde diese Position im Nachtrag 2012 herausgenommen.

 

 

Hinsichtlich der Personalkosten sind folgende Anmerkungen von Bedeutung:

 

Die in den Gesamtpersonalkosten enthaltenen Kosten der Altersteilzeit betragen im Haushaltsjahr 2013 ca. 320.000,-- €. Dies ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um ca. 60.000,-- €. Im Jahr 2014 werden diese Kosten auf nach heutigem Stand erkennbare ca. 250.000,-- € absinken. Im Haushaltsjahr 2015 wird dieser Wert ca. 131.000,-- € betragen um dann in 2016 auf ca. 40.000,-- abzusinken. Nach heutigem Stand sind weitere Altersteilzeitfälle nicht bekannt.

 

Die nach den Satzungsregeln der Versorgungsausgleichskasse (VAK) für wegfallende Beamtenstellen für fünf Jahre je Stelle zu zahlende Solidarumlage beträgt im Haushaltsjahr 2013 ca. 146.000,-- €. Das ist eine Erhöhung zum Vorjahr um ca. 43.000,-- €. Die hierdurch entstehenden Kosten werden nach heutigem Kenntnisstand im Haushaltsjahr 2014 auf ca. 169.000,-- € ansteigen um bei im Haushaltsjahr 2015 gleichbleibendem Niveau im Jahr 2016 auf ca. 153.000,-- € zu sinken. Ein erhebliches Abschmelzen erfolgt dann im 2017 auf ca. 84.000,-- € und im Jahr 218 auf ca. 41.000,--€. Durch einen Pensionierungsfall könnten sich die Beträge ab 2015 um ca. 19.000,-- für die Dauer von 5 Jahren erhöhen.

 

Es ist allerdings festzustellen, dass beide Kostenarten, wenn auch nicht unmittelbar, so doch aber absehbar erheblich sinken und damit die Amtsumlage entlasten werden. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass diese Gesamtpositionen, da sie sich auf eine Vielzahl von Haushaltstellen beziehen, nicht anders dargestellt werden können.

 

Neben den bereits durch die Tarifvertragsparteien vereinbarten und im Vorbericht dargestellten erhöhten Gehaltskosten um 1,98% ergibt sich außerdem eine deutliche Erhöhung der Beihilfeumlage für krankheitsbedingte Kosten des beihilfeberechtigten Personals. Diese werden von der VAK spitz nachträglich abgerechnet. Auf Basis der tatsächlichen Vorjahreszahlen sind Vorauszahlungen zu leisten. Da es sich hierbei um die Abrechnung von einzelnen Krankheitsfällen, die dem Datenschutz unterliegen, handelt, können hierüber weder inhaltliche Angaben noch Vorhersagen über die künftige Entwicklung gemacht werden.

 

Im Jahr 2012 konnte noch eine Rücklagenentnahme von ca. 158.000,--€ zur Finanzierung der Personalkosten vorgenommen werden. Wie seinerzeit erläutert, handelt es sich hierbei aber naturgemäß um einen einmaligen Vorgang.

 

Die Darstellung der Personalkosten erfolgt im Ergebnis auf Seite 8ff des Vorberichtes, auf den ich mir erlaube zu verweisen. Die dortige Darstellung und Berechnung der Amtsumlage für Personalkosten folgt den Vereinbarungen aus dem vergangenen Halbjahr, über die der Herr Amtsvorsteher berichtet hat.

 

Übrige Maßnahmen (Breitbandstudie, Verkauf RWH, etc.) ergeben sich aus dem Vorbericht. Die zusammenfassende Darstellung befindet sich auf Seite 6 des Vorberichtes.

 

Weitere ergänzende Erläuterungen erfolgen in der Sitzung des Hauptausschusses, wobei ich die verspätete Übersendung des Haushaltes zu entschuldigen bitte.


Beschlussvorschlag:

 

Dem vorliegenden Haushaltsplan nebst Stellenplan sowie der Haushaltssatzung des Amtes Probstei für das Haushaltsjahr 2013 wird zugestimmt.