Betreff
Übertragungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/065/2012
Aktenzeichen
AD
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zunächst wird inhaltlich auf die Vorlage zur Durchführung einer Studie zur Förderung der Breitbandversorgung für die Gemeinden des Amtes Probstei verwiesen.

 

Die Amtsordnung bietet die Möglichkeit, gem. § 5 Abs. 1 Ziffer 15 diese Aufgabe auf das Amt zu übertragen. Damit träte das Amt Probstei als Auftraggeber auf und deren Gremien wären für etwaige im Zuge dieser Aufgabenerledigung notwendige Entscheidungen zuständig. Die Beteiligung der Gemeinden wäre durch die entsendeten Mitglieder in den Gremien gewährleistet.

 

Es erscheint auch ohne weitere Erläuterungen plausibel, dass nicht 20 Gemeinden als quasi gemeinsamer Auftraggeber auftreten sollten. Als Alternative zur vorbeschriebenen Möglichkeit bestünde die Möglichkeit, dass alle 20 Gemeinden einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach den Regelungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit schließen könnten oder allein, auch diese Möglichkeit böte sich rein rechtlich, zur Durchführung Studie, eine eigene Rechtsträgerschaft gründen würden. Hierauf soll jedoch aus auf der Hand liegenden Gründen nicht näher eingegangen werden.

 

Jedenfalls ergibt sich aus den Erfahrungen der Gemeinden der Ämter Selent/Schlesen und Lütjenburg, das bereits mit Beginn der Durchführung der Studie Abstimmungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber notwendig sind. Es liegt im Übrigen in der Natur der Sache, dass die Anzahl etwaiger Auftraggeber diese Abstimmungen erschwert und damit die Durchführung jedenfalls zeitlich deutlich verzögert wird, da die Beteiligung aller 20 Gemeinden ggfs. mit ihren jeweiligen Gremien notwendig wäre.

 

Allein aus diesen nur kurz beschriebenen Gründen ergibt sich, dass die Übertragung der Aufgabe Durchführung einer Studie zur Förderung der Breitbandversorgung für die Gemeinden des Amtes Probstei als die einzig wirklich sinnvolle Alternative erscheint, zumal die Übertragung auf die Durchführung der Studie selbst beschränkt ist. Etwaige auf Basis der Ergebnisse der Studie sich ergebenden Entscheidungen wären von einem diesbzgl. Übertragungsbeschluss nicht erfasst. Nach Vorlage der Ergebnisse der Studie sind erneut eigene Entscheidungen in jeder Gemeinde erforderlich. Der nachfolgende vorgeschlagene Übertragungsbeschluss ist auch der Kommunalaufsicht gegenüber anzeigepflichtig, so dass eine aufsichtliche Kontrolle gewährleistet ist. Die Inhalte der Studie sind außerdem, soweit überhaupt möglich, bereits im Rahmen der Beschlussfassung über die Durchführung der Studie definiert, so dass inhaltliche Änderungen ausgeschlossen sind. Im Ergebnis geht es im Rahmen dieser Vorlage nur darum, eine möglichst effektive Durchführung zu gewährleisten.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Stein überträgt die Aufgabe „Durchführung einer Studie zur Förderung der Breitbandversorgung für die Gemeinden des Amtes Probstei als Grundlage für weitergehende Entscheidungen einer Planung einer flächendeckenden und zukunftsfähigen Breitbandversorgung“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 15 Amtsordnung auf das Amt Probstei.

 

Das Amt Probstei wird hierfür nach erfolgter Ausschreibung die erforderlichen Aufträge erteilen. Die Gemeinde leistet hierfür einen einmaligen Kostenbeitrag in Höhe des nach Abzug der Förderung durch die zwanzig Amtsgemeinden geteilten verbleibenden Betrages.