Sachverhalt:
Die Landesregierung hat aufgrund des § 1 Abs. 2 GKWG
durch Beschluss vom 20.03.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für
Schleswig-Holstein, Seite 434, Jahrgang 2012) als Wahltag für die Wahl der
Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl)
Sonntag, den 26.05.2013
bestimmt.
Rechtsgrundlage für die Durchführung der Kommunalwahl
ist das GKWG in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes zur Änderung
kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 (Gesetz-
und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 371, Jahrgang 2012), das
nach dessen Artikel 14 Satz 1 am 13.04.2012 in Kraft trat, sowie die GKWO in
der zur Zeit geltenden Fassung vom 02.12.2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für
Schleswig-Holstein, Seite 747, Jahrgang 2009).
Die Wahl wird durch die Wahlorgane in Zusammenarbeit
mit der Verwaltung organisiert und durchgeführt. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 GKWG
sind Wahlorgane für die Gemeinde der Gemeindewahlausschuss und die
Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter.
Die Gemeinden des Amtes Probstei, ausgenommen die
Gemeinde Schönberg, haben von der nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 Satz 1 GKWG
vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, sämtliche Aufgaben der
Gemeindewahlleitung auf den Amtsdirektor und sämtliche Aufgaben des
Gemeindewahlausschusses auf den Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene zu
übertragen, der durch den Amtsausschuss gewählt wurde.
Als erste Aufgabe muss der Gemeindewahlausschuss auf
Amtsebene das Wahlgebiet in Wahlkreise einteilen (§ 15 Abs. 1 GKWG).
Die Anzahl der in den einzelnen Gemeinden zu bildenden
Wahlkreise ergibt sich in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl aus § 9 Abs. 1
GKWG.
Auf der Basis der vom Statistischen Amt für Hamburg
und Schleswig-Holstein nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor
der Wahl fortgeschriebenen Bevölkerungszahl (§ 7 Abs. 3 GKWG) ergibt sich für
die Gemeinden des Amtes Probstei per 31.12.2010 die in der Anlage dargestellte
Anzahl
1.
der unmittelbaren
Vertreter/innen und Listenvertreter/innen (§ 8 GKWG)
2.
der zu bildenden
Wahlkreise (§ 9 GKWG).
Bis auf die Gemeinde Laboe bilden alle Gemeinden je einen Wahlkreis. Die Gemeinde
Laboe bildet dagegen 5 Wahlkreise.
Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ist
daher nur für die Gemeinde Laboe vorzunehmen. Bei dieser Einteilung ist § 15
Abs. 2 GKWG zu beachten.
Die Wahlkreise sind so zu begrenzen, dass sie
möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen. Die Bevölkerungszahl eines
Wahlkreises darf nicht mehr als 20 % von der durchschnittlichen
Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Grundlage ist die vom
Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein fortgeschriebene
Bevölkerungszahl nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der
Wahl.
Für die Gemeinde Laboe ergeben sich auf der Grundlage
der Daten der Statistikbehörde auf den 31.12.2010 folgende Beschränkungen:
Für die Bildung der 5 Wahlkreise innerhalb der
Gemeinde Laboe wird vorgeschlagen, die anlässlich der Kommunalwahl 2008 durch
den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Laboe in seiner Sitzung vom 30.08.2007
zugeschnittenen Wahlkreise nur geringfügig
zu verändern.
Nach der bisherigen Einteilung ist der Wahlkreis 1
„Ehrenmal/Wulffsche Koppel“ mit 1.254 Einwohner/innen um 2 Einwohner/innen zu
groß. Daher ist die bisherige Wahlkreiseinteilung zu verändern. Die Wahlkreise
sollen ein zusammenhängendes Ganzes bilden (§ 15 Abs. 3 Satz 1 GKWG). Dieser
Grundsatz wird durch die vorgeschlagene neue Einteilung gemäß Anlage
berücksichtigt.
Die Straße Katzbek wird bis zur Einmündung der Straße
Promenadenweg dem Wahlkreis 2 „Unterdorf/Hafengebiet“ zugeordnet, so dass der
Katzbek mit den Hausnummern 2, 4 und 11 zum Wahlkreis 2 gehört. Alle Grundstücke
hinter der Einmündung des Promenadenweges verbleiben beim bisherigen Wahlkreis
1 „Ehrenmal/Wulffsche Koppel“. Die Wahlkreise 1 und 2 bilden so eine
zusammenhängende Einheit.
Anlagenverzeichnis:
·
Fortgeschriebene
Bevölkerungszahl des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein per
31.12.2010 für die Gemeinden des Amtes Probstei
·
Ermittlung
der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise
·
Berechnungsgrundlagen
für die Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu
bildenden Wahlkreise
·
Einteilung
der Wahlkreise in der Gemeinde Laboe
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren,
Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Lutterbek, Passade, Prasdorf,
Probsteierhagen, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf und Wisch bilden
jeweils einen Wahlkreis.
2.
Die Gemeinde Laboe wird in 5 Wahlkreise eingeteilt.
Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde Laboe werden gemäß Anlage zur
Verwaltungsvorlage AMTPR/BV/056/2012 gebildet und erhalten die in der Anlage
genannten Bezeichnungen.
3.
Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Abs. 3
GKWO bekannt zu machen.