Sachverhalt:
In
der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2010 zur Beratung vorgelegt.
Das bereinigte Soll-Ergebnis bei den Einnahmen und Ausgaben belief sich
Im
Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2010 ergibt die Jahresrechnung
eine saldierte Abschlussverbesserung von 51.100,00 EUR, die sich wie
folgt errechnet:
Der
Haushaltsausgleich konnte vorgenommen werden. Die Pflichtzuführung in Höhe der
ordentlichen Tilgung (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GemHVO - Kameral) wurde erreicht
und sogar übererfüllt. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt
wurde mit 151.400,00 EUR (in Höhe der voraussichtlichen Tilgungsleistungen)
geplant. Das Rechnungsergebnis beläuft sich dagegen auf 284.552,70 EUR, so dass
der Zuführungsbetrag sich auf eben diese 284.552,70 EUR beläuft. Der Mehrbetrag
von 133.152,70 EUR stand zur Finanzierung von Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen
sowie Abgängen auf Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt und zur
Reduzierung der Kredite zur Verfügung. Der Kreditbetrag konnte daher um
51.100,00 EUR gesenkt werden.
Über
den Vollzug des Haushaltsplanes im Bereich des Verwaltungshaushaltes
wird wie folgt berichtet:
Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5 und 6) schließt mit Mehrausgaben in Höhe von 29.884,35 EUR ab.
Die
Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 7) schließen mit Minderausgaben von
1.704,26 EUR ab.
Die
Zinsaufwendungen (innerhalb der Hauptgruppe 8) schließen mit Minderausgaben von
11.895,71 EUR ab.
Die
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) schließen mit
Mehreinnahmen von 125.475,36 EUR ab. Von diesen Mehreinnahmen entfallen im
Saldo der Gruppierungen 162 allein 59.916,00 EUR auf Einnahmen aus
Schulkostenbeiträgen. Die Gruppierung 11 (Entgelte für Leistungen) erbrachte
Mehreinnahmen von 13.348,37 EUR, während aus der Gruppierung 17 (Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke) Mehreinnahmen in Höhe von 45.503,21 EUR
stammen.
Die
sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) erbrachten Mehreinnahmen aus Zinsen
in Höhe von 1.092,30 EUR. Insgesamt konnte der Verwaltungshaushalt einen um
133.152,70 EUR höheren Finanzierungsbeitrag zu Gunsten des Vermögenshaushalts
leisten.
Wie in den Vorjahren wird die haushaltsmäßige Abwicklung innerhalb der Deckungskreise in der Jahresrechnung dokumentiert. Nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 GemHVO - Kameral können im Verwaltungshaushalt Ausgaben für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen und soweit sie nicht ohnehin schon der gesetzlichen Deckungsfähigkeit nach § 17 Abs. 1 GemHVO - Kameral unterliegen.
Der
Schulverband Probstei hat von der Möglichkeit der Bildung von sogenannten
Deckungskreisen im Rahmen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes Gebrauch
gemacht.
Durch
die Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten Ausgabeansätze zu Lasten
der deckungspflichtigen Ausgabeansätze erhöht werden (§ 17 Abs. 6 GemHVO –
Kameral).
Diese
Erhöhung geschieht im Wege der Haushaltssollübertragung. Da die im Rahmen der
Deckungsfähigkeit zu leistenden Mehrausgaben durch eine Veränderung der
Sollbeträge des Haushaltsplanes ausgeglichen werden, entstehen, sofern
ausreichende Mittel vorhanden sind, keine überplanmäßigen Ausgaben, so dass es
eines Verfahrens zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nicht bedarf.
Als
Konsequenz werden in der Jahresrechnung in der Spalte 11 (HH-Ansatz) vereinzelt
Beträge ausgewiesen, die nicht (mehr) mit dem Haushaltssoll im Haushaltsplan
übereinstimmen.
Die Bewirtschaftung der Mittel im Rahmen der Deckungskreise ist erstmalig als Anlage zur Jahresrechnung gesondert dokumentiert worden. Insbesondere ist dort ersichtlich, welche Deckungskreise im einzelnen bestehen und welche Haushaltsstellen zu den einzelnen Deckungskreisen gehören.
Trotz
dieser Maßnahmen sind innerhalb des Verwaltungshaushaltes einzelne
überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 70.641,38 EUR entstanden. Über
die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die den Betrag von 10.000,00
EUR übersteigen, ist unter einem gesonderten TOP zu beraten und zu
beschließen.
Der
Vollzug des Vermögenshaushaltes gestaltete sich trotz gewisser
Unwägbarkeiten alles in allem erfreulich.
Der
im Rahmen der Jahresrechnung 2009 gebildete Haushaltseinnahmerest bei der
Haushaltsstelle 2812.36100 über 153.750,00 EUR musste mit einem Abgang von
33.000,00 EUR bebucht werden, da die Bewilligungsbehörde als
Investitionszuschuss im Rahmen des Konjunkturpaketes 2 nur Mittel von insgesamt
120.750,00 EUR bewilligt hat. Dies führt zu einer Verschlechterung der
Jahresrechnung um 33.000,00 EUR.
Der
unter der Haushaltsstelle 2951.36100 eingeplante Zuschuss über 37.500,00 EUR
kann nicht in Anspruch genommen werden.
Durch
den positiven Finanzierungsbeitrag des Verwaltungshaushalts konnte der
Vermögenshaushalt trotz der o. a. Mindereinnahmen bzw.
Abschlussverschlechterungen von 70.500,00 EUR dennoch per Saldo eine
Abschlussverbesserung von 51.100,00 EUR erreichen, die sich in einem geringeren
Kreditbedarf niederschlägt. Dieser Kreditbedarf beläuft sich auf 251.600,00 EUR
statt der geplanten 302.700,00 EUR. Dieser Kreditbedarf wird im Wege eines
Haushaltseinnahmerestes auf neue Rechnung vorgetragen. Die eigentliche
Kreditaufnahme wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 erfolgen.
Ansonsten
gestaltete sich der Vollzug des Vermögenshaushaltes plangerecht. Es konnten
jedoch nicht alle begonnenen Projekte zum Abschluss gebracht werden, so dass
neue Haushaltsausgabereste über insgesamt 98.664,32 EUR zu bilden waren, welche
die Fortführung und den Abschluss der Maßnahmen im Jahr 2011 gewährleisten.
Haushaltsausgabereste
werden gebildet, um die Finanzierung von bereits begonnenen Maßnahmen in
Folgejahren sicherzustellen. Sie belasten das Ergebnis der Jahresrechnung
insoweit, als dass durch einen Haushaltsausgaberest die gleiche Wirkung erzeugt
wird wie durch die Inanspruchnahme einer Haushaltsstelle, für die eine Rechnung
zur Begleichung ansteht. Als Folge ihrer Bildung und ihrer in der Vergangenheit
erfolgten Finanzierung stehen sie als bereite Mittel der Folgejahre zur
Finanzierung von Investitionen zur Verfügung, die in der Regel begonnen aber
noch nicht abgeschlossen wurden.
Per
31.12.2010 beziffert sich die Rücklage des Schulverbandes Probstei auf
unverändert 1.288,08 EUR.
Der
Schuldenstand des Schulverbandes betrug nach Abzug der planmäßigen
Tilgungsleistungen (von rund 150.000,00 EUR) und nach Aufnahme eines neuen
Kredites aus der Kreditermächtigung des Jahres 2009 über 453.400,00 EUR am Ende
des abgeschlossenen Haushaltsjahres rund 4.268.000,00 EUR. Die für 2010
vorzunehmende Kreditaufnahme in Höhe von 251.600,00 EUR war am 31.12.2010 noch
nicht erfolgt. Sie wird voraussichtlich zum 01.04.2011 erfolgen und den
Schuldenstand entsprechend erhöhen.
Anlagenverzeichnis:
Jahresrechnung 2010
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung die Jahresrechnung 2010 in
der vorgelegten Fassung zu genehmigen.