Betreff
Jahresrechnung 2010
Vorlage
SV/BV/050/2011
Aktenzeichen
II.1 / 24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2010 zur Beratung vorgelegt. Das bereinigte Soll-Ergebnis bei den Einnahmen und Ausgaben belief sich

 

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2010 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung von 51.100,00 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

 

Der Haushaltsausgleich konnte vorgenommen werden. Die Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GemHVO - Kameral) wurde erreicht und sogar übererfüllt. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt wurde mit 151.400,00 EUR (in Höhe der voraussichtlichen Tilgungsleistungen) geplant. Das Rechnungsergebnis beläuft sich dagegen auf 284.552,70 EUR, so dass der Zuführungsbetrag sich auf eben diese 284.552,70 EUR beläuft. Der Mehrbetrag von 133.152,70 EUR stand zur Finanzierung von Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen sowie Abgängen auf Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt und zur Reduzierung der Kredite zur Verfügung. Der Kreditbetrag konnte daher um 51.100,00 EUR gesenkt werden.

 

Über den Vollzug des Haushaltsplanes im Bereich des Verwaltungshaushaltes wird wie folgt berichtet:

 

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5 und 6) schließt mit Mehrausgaben in Höhe von 29.884,35 EUR ab.

 

Die Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 7) schließen mit Minderausgaben von 1.704,26 EUR ab.

 

Die Zinsaufwendungen (innerhalb der Hauptgruppe 8) schließen mit Minderausgaben von 11.895,71 EUR ab.

 

Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) schließen mit Mehreinnahmen von 125.475,36 EUR ab. Von diesen Mehreinnahmen entfallen im Saldo der Gruppierungen 162 allein 59.916,00 EUR auf Einnahmen aus Schulkostenbeiträgen. Die Gruppierung 11 (Entgelte für Leistungen) erbrachte Mehreinnahmen von 13.348,37 EUR, während aus der Gruppierung 17 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) Mehreinnahmen in Höhe von 45.503,21 EUR stammen.

 

Die sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) erbrachten Mehreinnahmen aus Zinsen in Höhe von 1.092,30 EUR. Insgesamt konnte der Verwaltungshaushalt einen um 133.152,70 EUR höheren Finanzierungsbeitrag zu Gunsten des Vermögenshaushalts leisten.

 

Wie in den Vorjahren wird die haushaltsmäßige Abwicklung innerhalb der Deckungskreise in der Jahresrechnung dokumentiert. Nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 GemHVO - Kameral können im Verwaltungshaushalt Ausgaben für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen und soweit sie nicht ohnehin schon der gesetzlichen Deckungsfähigkeit nach § 17 Abs. 1 GemHVO - Kameral unterliegen.

 

Der Schulverband Probstei hat von der Möglichkeit der Bildung von sogenannten Deckungskreisen im Rahmen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes Gebrauch gemacht.

 

Durch die Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten Ausgabeansätze zu Lasten der deckungspflichtigen Ausgabeansätze erhöht werden (§ 17 Abs. 6 GemHVO – Kameral).

 

Diese Erhöhung geschieht im Wege der Haushaltssollübertragung. Da die im Rahmen der Deckungsfähigkeit zu leistenden Mehrausgaben durch eine Veränderung der Sollbeträge des Haushaltsplanes ausgeglichen werden, entstehen, sofern ausreichende Mittel vorhanden sind, keine überplanmäßigen Ausgaben, so dass es eines Verfahrens zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nicht bedarf.

 

Als Konsequenz werden in der Jahresrechnung in der Spalte 11 (HH-Ansatz) vereinzelt Beträge ausgewiesen, die nicht (mehr) mit dem Haushaltssoll im Haushaltsplan übereinstimmen.

 

Die Bewirtschaftung der Mittel im Rahmen der Deckungskreise ist erstmalig als Anlage zur Jahresrechnung gesondert dokumentiert worden. Insbesondere ist dort ersichtlich, welche Deckungskreise im einzelnen bestehen und welche Haushaltsstellen zu den einzelnen Deckungskreisen gehören.

 

Trotz dieser Maßnahmen sind innerhalb des Verwaltungshaushaltes einzelne überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 70.641,38 EUR entstanden. Über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die den Betrag von 10.000,00 EUR übersteigen, ist unter einem gesonderten TOP zu beraten und zu beschließen.

 

Der Vollzug des Vermögenshaushaltes gestaltete sich trotz gewisser Unwägbarkeiten alles in allem erfreulich.

 

Der im Rahmen der Jahresrechnung 2009 gebildete Haushaltseinnahmerest bei der Haushaltsstelle 2812.36100 über 153.750,00 EUR musste mit einem Abgang von 33.000,00 EUR bebucht werden, da die Bewilligungsbehörde als Investitionszuschuss im Rahmen des Konjunkturpaketes 2 nur Mittel von insgesamt 120.750,00 EUR bewilligt hat. Dies führt zu einer Verschlechterung der Jahresrechnung um 33.000,00 EUR.

 

Der unter der Haushaltsstelle 2951.36100 eingeplante Zuschuss über 37.500,00 EUR kann nicht in Anspruch genommen werden.

 

Durch den positiven Finanzierungsbeitrag des Verwaltungshaushalts konnte der Vermögenshaushalt trotz der o. a. Mindereinnahmen bzw. Abschlussverschlechterungen von 70.500,00 EUR dennoch per Saldo eine Abschlussverbesserung von 51.100,00 EUR erreichen, die sich in einem geringeren Kreditbedarf niederschlägt. Dieser Kreditbedarf beläuft sich auf 251.600,00 EUR statt der geplanten 302.700,00 EUR. Dieser Kreditbedarf wird im Wege eines Haushaltseinnahmerestes auf neue Rechnung vorgetragen. Die eigentliche Kreditaufnahme wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 erfolgen.

 

Ansonsten gestaltete sich der Vollzug des Vermögenshaushaltes plangerecht. Es konnten jedoch nicht alle begonnenen Projekte zum Abschluss gebracht werden, so dass neue Haushaltsausgabereste über insgesamt 98.664,32 EUR zu bilden waren, welche die Fortführung und den Abschluss der Maßnahmen im Jahr 2011 gewährleisten.

 

Haushaltsausgabereste werden gebildet, um die Finanzierung von bereits begonnenen Maßnahmen in Folgejahren sicherzustellen. Sie belasten das Ergebnis der Jahresrechnung insoweit, als dass durch einen Haushaltsausgaberest die gleiche Wirkung erzeugt wird wie durch die Inanspruchnahme einer Haushaltsstelle, für die eine Rechnung zur Begleichung ansteht. Als Folge ihrer Bildung und ihrer in der Vergangenheit erfolgten Finanzierung stehen sie als bereite Mittel der Folgejahre zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung, die in der Regel begonnen aber noch nicht abgeschlossen wurden.

 

Per 31.12.2010 beziffert sich die Rücklage des Schulverbandes Probstei auf unverändert 1.288,08 EUR.

 

Der Schuldenstand des Schulverbandes betrug nach Abzug der planmäßigen Tilgungsleistungen (von rund 150.000,00 EUR) und nach Aufnahme eines neuen Kredites aus der Kreditermächtigung des Jahres 2009 über 453.400,00 EUR am Ende des abgeschlossenen Haushaltsjahres rund 4.268.000,00 EUR. Die für 2010 vorzunehmende Kreditaufnahme in Höhe von 251.600,00 EUR war am 31.12.2010 noch nicht erfolgt. Sie wird voraussichtlich zum 01.04.2011 erfolgen und den Schuldenstand entsprechend erhöhen.


Anlagenverzeichnis:

 

Jahresrechnung 2010


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung die Jahresrechnung 2010 in der vorgelegten Fassung zu genehmigen.