Der Vorsitzende stellt kurz die bisherigen Schritte vor und erläutert, dass es um den Erhalt der bestehenden Gebäude und auf der Südseite um eine mögliche Ausweisung von 3 Baugrundstücken gehe. Die Beteiligung der Öffentlichkeit §3 BauGB sei am 5.7.2010 durchgeführt worden.

Das nötige Schallgutachten läge jetzt vor und damit bat der Vorsitzende Herrn Kühle den aktuellen Stand zu erläutern.

In der anschließenden Diskussion tritt die Frage nach den Wohneinheiten des B-Plans Nr.3 auf. Geplant seien bis zu 7 neue Wohneinheiten. Die Bereitstellung von Stellplätzen wird mit einem pro WE angegeben.

Der eingezeichnete Verlauf des Knicks, der Knickbreite von 3m und der Gebäudeabstand zum Knick ist im Plan teilweise genauer zu fassen. Herr Kühle wird dies vor der Auslegung umsetzen.

Die Prüfung auf eine zu berücksichtigenden Geruchsimmissionen wird im weiteren Verfahren vorgenommen. 

Der Bauausschuss schlägt dem Gemeinderat mit 2 Ja-Stimmen vor dem Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss in der vorliegenden Form zuzustimmen unter der Voraussetzung, dass die besprochenen Änderungen:

  • Geänderter Knickverlauf und Breite wie oben erwähnt
  • Die Erschließung der Baufläche 3 soll von Süden über die Schönberger Str. erfolgen

eingearbeitet werden.