Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und stimmt damit den vorliegenden Entwürfen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 57 jeweils einschließlich der Begründungen und der vorliegenden Gutachten zu und empfiehlt der Gemeindevertretung, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 57 für das Gebiet „Grundstücke Bahnhofstraße 30, 32 und 34, Kuhlenkamp 1a und das ehemalige Bahngelände östlich der Straße Am alten Bahnhof“ im Entwurf zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. 

 


Ausschussvorsitzender Stoltenberg bittet Herrn Kühle, den aktuellen Stand der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes zum neuen Versorgungszentrum vorzustellen. Herr Kühle erläutert die vorliegenden Planunterlagen daraufhin ausführlich. Insbesondere geht er dabei auf die Festsetzungen der Verteilung der Verkaufsflächen, die Werbeanlagen, die Wohnsituation in Bezug auf den Schallschutz, die Grünordnung mit der erforderlichen Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung in Bezug auf die geplanten Gründächer sowie das geplante Regenrückhaltebecken, dass nun keine reine technische Anlage mehr sein soll, sondern eine naturnahe Gestaltung erhalten soll, ein.

 

Weiter erläutert Herr Kühle die Stellungnahmen zur vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die dort formulierten Anregungen waren alle unkritisch, die Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen liegen den Ausschussmitgliedern vor. Während der öffentlichen Auslegung der Planungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

Abschließend erklärt Herr Kühle, dass er noch Informationen über die Entwidmung des Bahngeländes für die Änderung des Flächennutzungsplanes benötigt. Als Ansprechpartner wird daraufhin Herr Harald Hansen von der VKP genannt, der unter der Telefonnummer 0431 – 705820 erreichbar sein soll.     

 

Ausschussvorsitzender Stoltenberg bedankt sich sodann bei Herrn Kühle und bitte um Wortmeldungen zu diesem Punkt. Auf Anfrage von Herrn Cordts erklärt Bürgermeister Zurstraßen, dass nach dem Auszug von Aldi am Altstandort der rechtskräftige Bebauungsplan wieder greift. Allerdings genießt der Standort noch einen Bestandsschutz für eine Übergangszeit, hierauf hat die Gemeinde keinen Einfluss.

 

 


Stimmberechtigte:  9

 

Ja-Stimmen:          9

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0